Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
24.04.2024 06:09

Abstimmung im Europaparlament: Was das EU-Lieferkettengesetz bedeutet

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Nach langem Ringen gibt es einen offensichtlich mehrheitsfähigen Kompromiss für ein abgeschwächtes europäisches Lieferkettengesetz. An diesem Mittwoch (ab 12.00 Uhr) stimmt das EU-Parlament in Straßburg darüber ab. Deutschland unterstützt das Vorhaben zwar nicht, müsste es aber trotzdem umsetzen.

Was ist das Ziel des EU-Lieferkettengesetzes?

Das EU-Lieferkettengesetz zielt darauf ab, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Sie sollen zudem Berichte erstellen, inwiefern ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbar ist, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Wie wurde das Gesetz im Verhandlungsprozess abgeschwächt?

Ursprünglich sah ein Kompromiss von Unterhändlern der EU-Staaten und des Europaparlaments vor, dass Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz von den Vorgaben betroffen sind. Diese Grenze wurde jedoch auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben, nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Nach drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Firmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten, nach vier Jahren sinken diese Grenzen dann auf 4000 Mitarbeitende und 900 Millionen Umsatz.

Inwiefern unterscheiden sich das europäische und das deutsche Lieferkettengesetz?

Einer der größten Unterschiede ist die Haftbarkeit. So ist im deutschen Gesetz ausgeschlossen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind. Die EU-Variante lässt dies zu. Darüber hinaus gilt das deutsche Lieferkettengesetz für Unternehmen mit 1000 oder mehr Mitarbeitenden. In den kommenden Jahren sind von der deutschen Version also mehr Unternehmen betroffen als von der EU-Variante.

Was passiert bei Verstößen gegen das Gesetz?

Die EU-Staaten sollen eine Aufsichtsbehörde benennen, die den Unternehmen auf die Finger guckt. Diese soll auch Strafen gegen Unternehmen verhängen können, wenn diese sich nicht an die Vorschriften halten. Es können Geldstrafen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens fällig werden.

Wie sehen Wirtschaftsexperten das Vorhaben?

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht das Vorhaben trotz der Änderungen kritisch. Diese seien aus Sicht der Wirtschaft zwar positiv zu bewerten aber "auch leicht abgespeckt bleibt die EU-Lieferkettenrichtlinie wenig praxistauglich und wird viel Bürokratie mit sich bringen", sagte DIHK-Präsident Peter Adrian. Rechtsunsicherheit bestehe weiter.

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hatte hingegen eindringlich für das Vorhaben ausgesprochen. Deutschland würde ohne eine EU-Version des Gesetzes einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden erleiden, sagte er.

Welche Rolle spielt Deutschland bei der Verhandlung des Gesetzes?

Deutschland hat sich bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten enthalten. Dies lag - wie des Öfteren - an Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung. Wichtige EU-Gesetze werden in Brüssel immer wieder ohne deutsche Zustimmung verabschiedet. Wenn sich die Bundesregierung auf keine einheitliche Position einigen kann, schwächt das die Verhandlungsposition Deutschlands in Brüssel.

In diesem Fall hatte die FDP darauf gedrängt, dass Deutschland dem Gesetz nicht zustimmt, aus Sorge vor Bürokratie und rechtlichen Risiken für Unternehmen. Politiker von SPD und Grünen hingegen befürworten das Vorhaben./mjm/DP/zb



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   22 23 24 25 26    Berechnete Anzahl Nachrichten: 869     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
02.05.2024 20:59 GNW-Adhoc: Koelis kündigt neue Produktversion mit innovativ...
02.05.2024 20:49 Devisen: Euro steigt wieder deutlich über 1,07 US-Dollar
02.05.2024 20:45 Dank Aufholjagd: THW Kiel erreicht Final Four
02.05.2024 20:30 EQS-News: STEICO SE: Finaler Jahresabschluss 2023 bestätigt...
02.05.2024 20:22 Gazprom verzeichnet für 2023 Milliardenverlust
02.05.2024 20:18 Kreise: Türkei stellt Handel mit Israel ein
02.05.2024 20:12 US-Präsident Biden irritiert mit Äußerung über Japan
02.05.2024 20:05 Aktien New York: Auf dem Erholungspfad vor Apple-Zahlen und ...
02.05.2024 19:59 UN-Agentur: Zerstörung in Gaza die schlimmste seit 1945
02.05.2024 19:47 RBC hebt Ziel für Scout24 auf 80 Euro - 'Outperform'
02.05.2024 19:47 Jefferies belässt Mercedes-Benz auf 'Buy' - Ziel 100 Euro
02.05.2024 19:44 Jefferies hebt Ziel für KWS Saat auf 77 Euro - 'Buy'
02.05.2024 19:43 Jefferies belässt Axa auf 'Buy' - Ziel 42 Euro
02.05.2024 19:35 EQS-Adhoc: LEHNER INVESTMENTS AG: Verlust in Höhe der Hälf...
02.05.2024 19:31 Bernstein belässt JCDecaux auf 'Market-Perform' - Ziel 19,6...
02.05.2024 19:24 JPMorgan belässt JCDecaux auf 'Underweight' - Ziel 16,30 Eu...
02.05.2024 19:22 Umfrage: Knappe Mehrheit will Schuldenbremse beibehalten
02.05.2024 19:09 Aktien Osteuropa Schluss: Gewinne in Prag und Moskau
02.05.2024 19:05 ROUNDUP/Aktien Europa Schluss: EuroStoxx schwächer - London...
02.05.2024 18:51 Peloton streicht wieder Jobs - Chef wirft das Handtuch
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
04.05.2024

MOLD TEK PLASTIC
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

KOTAK MAH BK
Geschäftsbericht

CENTRAL DEPOSITORY SERVICES (I) LTD
Geschäftsbericht

BERKSHIRE HATHAWAY INC.
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services