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17.04.2024 15:30

EQS-News: Die Aktionäre der DOGSA verklagen ECP auf $650 Mio. Schadensersatz (deutsch)

    Die Aktionäre der DOGSA verklagen ECP auf $650 Mio. Schadensersatz

^
Emittent / Herausgeber: DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB /
Schlagwort(e): Rechtssache
Die Aktionäre der DOGSA verklagen ECP auf $650 Mio. Schadensersatz

17.04.2024 / 15:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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  * Klage am Bezirksgericht Delaware zugelassen

  * Entscheidender Schritt für Aktionäre der DOGSA

  * 10.000 Investoren betroffen

  * Mit Kay Rieck an der Spitze

Stuttgart, den 17. April 2024. Die Klage der Aktionäre der Deutschen Oel &
Gas S.A. (DOGSA) auf Schadensersatz in Höhe von $650 Millionen gegen den
ehemaligen Finanzierungspartner Energy Capital Partner (ECP) ist vom
Bezirksgericht in Delaware, USA, zugelassen worden. Die Zulassung ist ein
wichtiger Etappensieg im Kampf zwischen "David und Goliath". Sie markiert
einen entscheidenden Wendepunkt im jahrelangen Kampf der über 10.000
geschädigten deutschen Aktionäre, die von DORNKAMP Rechtsanwälte auf
deutscher Seite unterstützt werden.

Die Mission der DOGSA zur Bewältigung der Energiekrise in Alaska

Die Deutsche Oel & Gas S.A. war seinerzeit mit dem Ziel angetreten, einen
Beitrag zur Milderung der drohenden Energiekrise in Alaska zu leisten.
Diesem Ziel kam sie näher, als die Bohrplattform Alaska erreichte und später
die erste Förderplattform samt Pipeline und Verarbeitungsanlage an Land seit
über 25 Jahren im Cook Inlet aufbaute sowie mit der Förderung begann. Dabei
handelte es sich um einen entscheidenden Schritt zur Sicherung der
Energieversorgung in der Region. Das Engagement der DOGSA für die
Energiesicherheit in Alaska wurde durch das schwerwiegende Fehlverhalten von
ECP seit 2018 zunichte gemacht, mit weitreichenden Folgen für die Region,
das Unternehmen und seine Aktionäre.

Übernahme von ECP durch Bridgepoint UK

Im September 2023 wurde Energy Capital Partners (ECP) durch Bridgepoint UK
übernommen, wodurch ein Fonds mit einem Gesamtvolumen von 57 Milliarden Euro
entstand. Es sei angemerkt, dass in den Finanzmärkten Vertrauen eine harte
Währung ist. Dabei handelt es sich um ein kostbares, aber auch ein leicht zu
beschädigendes Gut.

Klagepunkte: "Fraudulent Inducement" und "Civil Conspiracy to Commit Fraud"

Die Klage umfasst schwerwiegende Anschuldigungen gegen ECP, einschließlich
"Fraudulent Inducement" (Eingehungsbetrug) und "Civil Conspiracy to Commit
Fraud" (Zivile Verschwörung zum Betrug). Diese Anschuldigungen dürften kein
gutes Licht auf die Geschäftspraktiken von ECP werfen.

Ein Präzedenzfall für die Zukunft

Die Zulassung der Klage markiert einen wichtigen Etappensieg auf dem Weg zur
juristischen Aufarbeitung des Falls. Dabei wird das unternehmerische
Fehlverhalten von ECP in der Geschäftsführung im Fördergebiet Kitchen Lights
Unit der DOGSA rechtlich geprüft. Dieser Fall könnte für ähnliche zukünftige
Fälle als Präzedenzfall dienen und hebt die Notwendigkeit transparenter
sowie gerechter Handelspraktiken hervor. Zudem betont er die Wichtigkeit des
Schutzes von Investoren. "Dieser Fall zeigt, dass kein Unternehmen zu groß
ist, um zur Rechenschaft gezogen zu werden", unterstreicht Kay Rieck,
Gründer und ehemaliger Chef der DOGSA und ein engagierter Verfechter der
Aktionärsrechte.

Gemeinsam stark

Die Aktionäre der DOGSA stehen in diesem Prozess geschlossen zusammen.
"Unser Zusammenhalt und unser Engagement für Gerechtigkeit sind unsere
größte Stärke", so Kay Rieck. "Wir sind entschlossen, diesen Kampf
fortzusetzen, bis Gerechtigkeit für jeden einzelnen Aktionär erreicht ist."

Über DORNKAMP Rechtsanwälte

DORNKAMP Rechtsanwälte sind erfahrene Prozessanwälte, die durch ihre
teilweise spektakulären Prozesse maßgeblich zur Rechtsfortbildung beim EuGH
und BGH beigetragen haben.

Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an:
presse@dornkamp-rechtsanwaelte.com


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Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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