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| 04.03.2026 17:09 KORREKTUR: Prozess zu 'Panama Papers' in Deutschland gestartet (Berichtigt wird in der Überschrift, dem ersten Satz und dem zweiten Absatz: Es handelt sich nicht um den ersten deutschen Prozess mit Bezug zu den Panama Papers, wohl aber um den ersten Prozess in Deutschland zu einem zentralen Akteur.) KÖLN (dpa-AFX) - Am Landgericht Köln hat ein wichtiger Prozess infolge der Veröffentlichung der sogenannten "Panama Papers" begonnen. Angeklagt ist ein 56-jähriger Schweizer, der auch im Kölner Raum vielen Menschen dabei geholfen haben soll, Steuern zu hinterziehen. Er gestand seine Mitschuld und gab an, diese zu bedauern. Laut Anklage geht es um 13 Millionen Euro, der Tatzeitraum liegt zwischen 2002 und 2019. Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage angesetzt, morgen wird er fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem in der Schweiz wohnenden Angeklagten die Bildung krimineller Vereinigungen und Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwei Fällen vor. Er soll gemeinsam mit weiteren gesondert Verfolgten Mitglied einer Firmengruppe gewesen sein, die gegen Bezahlung weltweit sogenannte Offshore-Gesellschaften mit Sitz in Panama oder anderen als "Steueroasen" bekannten Staaten an Privatpersonen vermittelt hat. Es handelt sich um den ersten Prozess vor einem deutschen Gericht gegen einen der mutmaßlich zentralen Akteure in dem Komplex, wie mehrere Medien berichteten. Wesentlicher Bestandteil der angebotenen Dienstleistungen sei die Verschleierung der wirtschaftlich Berechtigten dieser Gesellschaften gewesen, heißt es in der Anklage. Die Firmen hätten kein operatives Geschäft betrieben, sondern nahezu ausschließlich der Verschleierung von Zahlungsflüssen und Kapitalanlagen gedient. Steuerschaden von rund 13 Millionen Euro Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft seien die Gesellschaften von den wirtschaftlich Berechtigten gegründet worden, um Wirtschafts- und Steuerstraftaten zu begehen - bei deutschen Kunden überwiegend zur Steuerhinterziehung. Die Offshore-Gesellschaften sollen als Inhaber von Bank- und Depotkonten fungiert haben, deren Kapitalerträge in Deutschland nicht ordnungsgemäß versteuert worden seien. Der in der Anklage im Zusammenhang mit 50 Offshore-Gesellschaften bezifferte Steuerschaden beläuft sich demnach auf rund 13 Millionen Euro. In einer von seiner Verteidigung vorgetragenen Einlassung zeigte sich der Angeklagte einsichtig und gestand eine Mitschuld an den Geschehnissen. Er habe diese billigend in Kauf genommen, schließlich habe er gewusst, dass Straftaten stattfinden könnten. Er bedauere seine Mitschuld. "Panama Papers" vor 10 Jahren offengelegt Im Frühjahr 2016 hatten die "Süddeutsche Zeitung" und weitere Medien des Netzwerks investigativer Journalisten (ICIJ) die Geschäfte der in Panama gegründeten Briefkastenfirmen offengelegt. Durch ein riesiges Datenleck waren der Zeitung 11,5 Millionen Dokumente zugespielt worden. Fast 400 Reporter aus mehr als 80 Ländern beteiligten sich an den Recherchen. Dabei tauchten unter anderem die Namen von 140 Politikern und engen Vertrauten auf. In Island führte die Veröffentlichung zum Rücktritt des Ministerpräsidenten Sigmundur Gunnlaugsson. In Pakistan wurde Ministerpräsident Nawaz Sharif des Amtes enthoben. Das ICIJ erhielt für die Enthüllungen der "Panama Papers" 2017 die höchste Auszeichnung im US-Journalismus, den Pulitzer-Preis. Die Enthüllungen lösten in vielen Ländern Steuerermittlungen aus und führten in der Folge auch in Deutschland zu zusätzlichen Steuereinnahmen in Millionenhöhe./ram/DP/stw Weitere Konjunkturnachrichten |
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