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23.06.2026 12:52

ROUNDUP: ARD und ZDF kämpfen in Karlsruhe für höheren Rundfunkbeitrag

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren, zahlt jeder Haushalt in Deutschland derzeit 18,36 Euro im Monat - aber reicht das? Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, welchen Spielraum die Bundesländer beim Festlegen der Höhe des Rundfunkbeitrags haben. ARD und ZDF sind vor das höchste deutsche Gericht gezogen, weil die Länder einer Empfehlung der zuständigen Kommission, den Beitrag zu erhöhen, nicht folgten.

Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte zu Beginn der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe, es seien schwierige Fragen zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Abweichung von der Empfehlung zu klären. Es geht unter anderem darum, wie die Länder es begründen, wenn sie dem offiziellen Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) nicht folgen.

Weitere gesellschaftlich diskutierte verfassungsrechtliche Fragen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie etwa die Meinungsvielfalt seien nicht Gegenstand dieses Verfahrens, betonte der Vorsitzende des ersten Senats.

Kommission schlug 58 Cent mehr vor

Derzeit liegt der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro im Monat. Die neun in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF hatten im November 2024 Verfassungsbeschwerden eingereicht, nachdem die Länder eine Erhöhung des Beitrags um 58 Cent trotz entsprechender KEF-Empfehlung nicht umgesetzt hatten.

Mehrere Länder hatten ihre Ablehnung einer Erhöhung damit begründet, dass die Sender zunächst Reformen umsetzen und Einsparmöglichkeiten ausschöpfen sollten. ARD und ZDF halten dagegen, solche Erwägungen dürften bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags keine Rolle spielen. Sie kritisieren, die Länder hätten das von ihnen selbst festgelegte Verfahren zur staatsfernen Festsetzung des Rundfunkbeitrags nicht eingehalten, und rügen eine Verletzung der im Grundgesetz verankerten Rundfunkfreiheit.

Sendern fehlt Planungssicherheit

Die Verfassungsbeschwerde einzulegen, sei für das ZDF keine leichte Entscheidung gewesen, betonte Intendant Norbert Himmler vor Gericht. "Aber wir konnten und können die Augen nicht davor verschließen, dass wir seit dem 1.1.2025 einmal mehr nicht bedarfsgerecht finanziert sind." Die Finanzierung der Anstalten müsse zuverlässig und über einen absehbaren Zeitraum verlässlich sein, erklärte Himmler.

Der ARD-Vorsitzende und Intendant des Hessischen Rundfunks, Florian Hager, kritisierte, die Sender hätten derzeit keine Planungssicherheit mehr. Man müsse gegenwärtig davon ausgehen, dass auch der jüngste Vorschlag der KEF, den Rundfunkbeitrag ab 2027 auf 18,64 Euro zu erhöhen, nicht umgesetzt werde. Hager sprach auch eine mögliche Veränderung des Verfahrens zur Beitragsfestsetzung an. "Vielleicht ergeben sich aus der Entscheidung des Senats auch hierfür Impulse."

Länder sehen Bedarf gedeckt

Der Vertreter der Bundesländer, Prof. Hanno Kube, hielt vor Gericht dagegen: Die aktuelle Beitragshöhe reiche zusammen mit den Eigenmitteln der Anstalten "offensichtlich" aus, um den durch die KEF festgestellten Bedarf von ARD und ZDF bis Ende 2026 zu decken. Bei unverändertem Rundfunkbeitrag hätten die ARD-Anstalten Ende 2026 ihm zufolge noch Eigenmittel von rund 961 Millionen Euro, das ZDF rund 275 Millionen Euro.

Auch Staatsminister Rainer Robra (CDU) aus Sachsen-Anhalt verwies auf eine von der KEF ermittelte Sonderrücklage, die höher sei als der nicht gedeckte Bedarf. Unter diesen Voraussetzungen hätten Landesregierungen ihren Landesparlamenten keine Beitragserhöhung zur Abstimmung vorlegen können, sagte der CDU-Politiker. "Die Leute können alle rechnen."

Robra betonte, die Ländervertreter hätten dies auf Grundlage des KEF-Berichts festgestellt, es seien alles eins zu eins Ableitungen aus diesen Angaben. "Wir haben nicht eine einzige Zahl selbst gerechnet."

Gericht entschied auch 2021 zum Rundfunkbeitrag

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2021 schon einmal über den Rundfunkbeitrag entschieden. Deutschlands höchste Richterinnen und Richter stellten fest, dass Sachsen-Anhalt damals mit seiner Blockade gegen eine von der KEF vorgeschlagene Beitragserhöhung die Rundfunkfreiheit verletzt hatte. Bis zu einer Neuregelung setzte das Karlsruher Gericht selbst die vorgesehene Erhöhung auf 18,36 Euro in Kraft.

Das aktuelle Verfahren unterscheide sich "fundamental" von dem damaligen Verfahren, sagte Länder-Vertreter Kube. Damals seien die Länder hinter dem festgestellten Bedarf der öffentlich-rechtlichen Sender zurückgeblieben. Diesmal sei der Bedarf gedeckt, so Kube. "Das Bundesverfassungsgericht beschreitet deshalb mit dem heutigen Fall Neuland."

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) sprach in einer Mitteilung davon, dass ein Urteil, das die Empfehlungen der KEF stütze, perspektivisch Planungssicherheit für die öffentlich-rechtlichen Anstalten und ihre Beschäftigten bedeute. "Ein klares Votum zur Rolle der KEF kann dazu beitragen, die populistisch aufgeheizte Debatte um die Rundfunkfinanzierung zu versachlichen", sagte der DJV-Vorsitzende Mika Beuster./jml/kre/svv/DP/jha



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