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07.06.2026 00:05

Deutschland bricht bei Entgelttransparenz EU-Recht

Gender Pay Gap

Brüssel/Berlin (dpa) - Deutschland hat neue Regeln zur Lohntransparenz nicht umgesetzt und verstößt damit von diesem Montag an gegen EU-Recht. An diesem Sonntag läuft eine Frist ab, bis zu der die EU-Staaten Zeit hatten, ihr nationales Recht anzupassen. Das Bundesfamilienministerium hatte jüngst mitgeteilt, das deutsche Recht solle erst in den kommenden Monaten bis Anfang 2027 angepasst werden.

Die EU-Kommission muss nun entscheiden, ob sie ein Strafverfahren gegen Deutschland einleitet. Sollte das Recht in den nächsten Monaten wirklich angepasst werden, könnte sie auch davon absehen.

Das soll sich ändern

Frauen verdienen bisher im Durchschnitt weniger als Männer. In Deutschland ist ihr Bruttostundenlohn laut Eurostat-Zahlen von 2024 (jüngste verfügbare Daten) im Durchschnitt 15,6 Prozent niedriger. EU-weit liegt der Unterschied bei 11,1 Prozent. 

Damit sich das ändert, sollen Beschäftigte unter anderem Auskunft darüber verlangen können, wie hoch das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten ist, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Auch müssen Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten künftig regelmäßig zur Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern Bericht erstatten. Arbeitgeber müssen zudem Bewerberinnen und Bewerber frühzeitig über Einstiegsentgelte informieren und dürfen nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen. 

Die Richtlinie zur Entgelttransparenz war 2023 von den EU-Staaten und dem Europaparlament beschlossen worden. Die damalige deutsche Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich bei der Abstimmung im Rat der EU-Staaten enthalten. Seitdem stand der 7. Juni 2026 als Frist für die Umsetzung fest.

Deutschland will Veränderungen

Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte in einem am Freitag veröffentlichten «Politico»-Podcast, Deutschland sei «auch mit anderen europäischen Partnerländern» im Gespräch, um noch Veränderungen bei Umsetzungsfristen und Inhalten zu erreichen. «Aber am Ende des Tages werden wir wahrscheinlich um eine bürokratiearme Umsetzung jedenfalls nicht umhinkommen.» Entgeltgleichheit müsse aber weiter politisches Ziel sein, sagte Prien.

Eine Sprecherin des Ministeriums hatte vor kurzem mitgeteilt, die Richtlinie solle «aufs Notwendige beschränkt, möglichst bürokratiearm und wirksam» umgesetzt werden. Als Grund für die Verzögerung nannte sie die wirtschaftliche Lage. Berichtspflicht und Auskunftsanspruch sollen demnach erstmals zum Juni 2028 fällig werden. Zuvor hatte die «Zeit» über die Verzögerung berichtet.

Viele Frauen verdienen weniger

Hintergrund für die Lohnunterschiede sind nach Angaben der EU-Kommission systematische Ungleichgewichte - etwa, dass die Angebote für Kinderbetreuung nicht ausreichend seien und Frauen unverhältnismäßig viel Verantwortung für die unbezahlte Kinderbetreuung tragen. Frauen legten deshalb längere Karrierepausen ein. Ein weiterer Grund seien Stereotype, die sich auf Bildung, Einstellung und Beförderung auswirken.

Deutschland hat seit 2017 ein eigenes Entgelttransparenzgesetz, das nun angepasst wird. Es erlaubt etwa Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Auskunft darüber zu verlangen, was andere Beschäftigte mit ähnlicher Arbeit in ihrer Firma verdienen. Ein Regierungsgutachten ergab 2023 aber, dass die Regelung kaum genutzt werde, unter anderem, weil Betroffene befürchteten, so ein Auskunftsersuchen könne von ihren Vorgesetzten negativ bewertet werden.



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