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| 13.05.2026 15:15 Russlands Militär kann nun Inhaftierte im Ausland befreien MOSKAU (dpa-AFX) - Die russischen Streitkräfte dürfen künftig mit Erlaubnis von Kremlchef Wladimir Putin auch im Ausland inhaftierte Staatsbürger des Landes befreien. Das russische Parlament verabschiedete eine bereits im März angekündigte Gesetzesänderung, wie Parlamentschef Wjatscheslaw Wolodin sagte. "Die westliche "Justiz" hat sich zu einer Repressionsmaschine entwickelt, die gegen diejenigen vorgeht, die mit den von EU-Beamten aufgezwungenen Entscheidungen nicht einverstanden sind", begründete er die Initiative. "Unter diesen Umständen ist es wichtig, alles zu tun, damit unsere Bürger im Ausland geschützt sind." Voraussetzung für einen solchen Militäreinsatz zur Befreiung eines Bürgers wäre ein Befehl Putins. Er muss die Gesetzesänderungen noch absegnen. Das gilt als Formalie. Putin verschafft sich so selbst auch einen besseren Schutz. Der Präsident ist wegen des Vorwurfs der Kriegsverbrechen in der Ukraine vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zur Fahndung ausgeschrieben. Sollten Putin oder andere Bürger des Landes aus Sicht des Moskauer Machtapparats zu Unrecht verurteilt und inhaftiert werden, ist künftig ein Armeeeinsatz zu ihrer Befreiung möglich. Gesetz soll der Abschreckung dienen Unabhängige russische Juristen sehen die Änderungen in dem Gesetz "Über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation" und "Über die Verteidigung" als Abschreckung. Sie erwarten keine tatsächliche Anwendung. Russland presst Bürger bisher auch immer wieder im Zuge von Gefangenenaustauschen frei. Schon bisher erlaubt Moskaus Militärdoktrin den Einsatz der Streitkräfte zum dort so bezeichneten Schutz eigener Bürger im Ausland - wie etwa bei dem von Putin 2022 befohlenen Angriffskrieg gegen die Ukraine, wo im Osten des Landes viele Bewohner russische Pässe erhalten hatten. Nun soll der "Schutz" auch für jene gelten, die aufgrund von Entscheidungen ausländischer Gerichte oder internationaler Justizbehörden ohne Beteiligung Russlands festgenommen, verhaftet oder anderweitig verfolgt werden. In der Konfrontation mit dem Westen hatte Putin zudem ein Gesetz unterzeichnet, nach dem Urteile ausländischer Gerichte nicht umgesetzt werden, wenn diese den Interessen Russlands widersprechen. So hält sich Russland zum Beispiel nach seinem Zerwürfnis mit dem Europarat nicht mehr an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auch den Strafgerichtshof in Den Haag erkennt Russland nicht als juristische Instanz an./mau/DP/men Weitere Nachrichten |
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