Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
15.04.2026 10:47

ROUNDUP/Weniger zahlen bei miesem Handynetz: Staat legt Regeln fest

BONN (dpa-AFX) - Bei besonders schlechtem Handynetz können Deutschlands Verbraucherinnen und Verbraucher künftig Tests durchführen, um vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen oder um weniger zu zahlen. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte ein Regelwerk, mit dem ein schon seit 2021 geltender Rechtsanspruch endlich genutzt werden kann. Bisher war das Minderungsrecht im Mobilfunk ein unbrauchbares Hilfsmittel, da das Regelwerk für die konkrete Umsetzung fehlte. Das ändert sich nun.

Mit der Verfügung können sich Verbraucher auf das Minderungsrecht berufen und ab Montag rechtsverbindliche Tests mit einer neuen App der Bundesnetzagentur durchführen. Damit können sie Defizite nachweisen und eine Preissenkung oder eine Sonderkündigung erzwingen.

Bei Mobilfunk-Verträgen steht in den dazugehörigen Produktinformationsblättern, wie hoch der geschätzte Maximalwert der Datenübertragung ist. Liegen "erhebliche, kontinuierliche und regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit" zwischen der tatsächlichen und der vom Anbieter angegebenen Leistung vor, so greift der Rechtsanspruch. Jetzt legt die Bundesnetzagentur den Messkatalog fest.

Die Netzagentur macht Ernst

Die Regulierungsbehörde schrieb Schwellen fest, ab denen der Minderungsanspruch greift. Wohnt man in einer dünn besiedelten Gegend auf dem Land, so müssen die Netzverbindungen mindestens zehn Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreichen. In Gegenden mit mittlerer Haushaltsdichte müssen 15 Prozent erreicht werden und in dicht besiedelten Gegenden 25 Prozent. Diese Schwellen müssen aber keineswegs immer übersprungen werden, sondern nur einige wenige Male.

Grundsätzlich sind 30 Messungen über die ab Montag verfügbare App "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk" nötig, verteilt auf fünf Tage mit jeweils sechs Messungen. Wird die Mindestschwelle an mindestens drei Tagen kein einziges Mal erreicht, so greift der Rechtsanspruch. Theoretisch reicht es aus, wenn nur drei Messungen, verteilt auf drei Tage, knapp über der Schwelle liegen - auch wenn die anderen 27 Messungen darunter sind, so hat man dennoch keinen Rechtsanspruch.

Die Bundesnetzagentur hatte ihr Regelwerk als Entwurf bereits 2024 vorgestellt. Das finale Papier enthält nur eine wesentliche Änderung, die etwas verbraucherfreundlicher ist: Wird die Mindestschwelle schon an den ersten drei Messtagen kein einziges Mal übersprungen, so muss man gar nicht weitermessen und darf vorzeitig aufhören - dann sind also nur 18 Messungen nötig und man spart sich etwas Zeit. Wie hoch die Preisminderung genau ist, muss jeder mit seinem Provider klären und notfalls vor Gericht ziehen.

Kritik von Verbraucherschützern

Verbraucherschützer sehen das Minderungsrecht grundsätzlich positiv, die 2024 vorgeschlagenen Anforderungen halten sie aber für zu lasch. "Im schlimmsten Fall müssen Mobilfunkanbieter lediglich zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit liefern, ohne dass dies Konsequenzen hat", sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. "Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kein ausgeglichenes vertragliches Verhältnis mehr zwischen Anbietern und Kunden."

Im Festnetz gibt es ebenfalls ein Minderungsrecht, die hierfür nötigen Messungen können seit 2022 durchgeführt werden. Die Erfahrungen zeigten, dass die Anbieter meistens am längeren Hebel sitzen, sagt Verbraucherschützer Flosbach. "Minderungsansprüche werden kleingerechnet und es gibt für die Betroffenen keine wirklichen Alternativen."

Das sei im Mobilfunkbereich anders. "Nach einer aufwendigen Messung können Betroffene nun endlich mindern oder nach Ablauf einer Nachbesserungsfrist kündigen", sagt Flosbach. "Gerade im Mobilfunkbereich gibt es Netzalternativen, die je nach Standort eine bessere Leistung versprechen."

Flosbach wertet besonders das Sonderkündigungsrecht als hilfreich für Verbraucher. "Wenn ich einen Handyvertrag unterschreibe und dann feststelle, dass der Provider bei mir daheim auf dem Land nur sehr schlechtes Netz bietet, dann kann ich dank Minderungsrecht schnell wechseln zu einem anderen Handynetz-Anbieter."

Branchenvertreter schütteln den Kopf

Vertreter der Telekommunikationsbranche bekommen bei dem Thema schlechte Laune. Der politisch beschlossene Minderungsanspruch im Mobilfunk sei "kaum praxistauglich", moniert der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Frederic Ufer. Das Messverfahren sei kompliziert und eher abschreckend.

Es könne die vielen unterschiedlichen Mess-Situationen nie vollständig korrekt dokumentieren, zumal die Ergebnisse durch äußere Umstände verfälscht werden können, moniert Ufer. Tatsächlich kann bei den Messungen geschummelt werden, etwa indem man in den Keller geht, das ist auch der Bundesnetzagentur bewusst. Sie versucht, den Schummelfaktor zu begrenzen: Zunächst muss man bestätigen, dass man bei der Messung im Freien steht. Die App ermittelt die Standortgenauigkeit per GPS-Signal auf 30 Meter - geht man zum Schummeln nach drinnen, kann das wegen des Signals auffliegen.

Die Branche habe erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der Ergebnisse, sagt VATM-Geschäftsführer Ufer. "Unter dem Strich kann ein gesetzlich verankerter Minderungsanspruch kein praxistaugliches Instrument für mehr Verbraucherschutz sein, sondern er bleibt lediglich ein weiteres bürokratisches Ungetüm."

Eine Sprecherin der Deutschen Telekom berichtet, ihre Firma erhalte derzeit nur relativ wenige Messprotokolle zu dem bereits geltenden Festnetz-Minderungsanspruch. Jeder Fall werde sorgfältig geprüft./wdw/DP/nas



Weitere Nachrichten
Name Kurs Währung Datum Zeit Handelsplatz
DEUTSCHE TELEKOM AG 28,710 EUR 15.04.26 13:58 Xetra
TELEFÓNICA SA 3,848 EUR 15.04.26 13:54 Tradegat...
UNITED INTERNET AG 28,000 EUR 15.04.26 13:51 Xetra
VODAFONE GROUP PLC 1,339 EUR 15.04.26 13:50 Xetra
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   1 2 3 4 5    Berechnete Anzahl Nachrichten: 1.146     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
15.04.2026 12:42 UBS senkt Ziel für Diageo auf 1600 Pence - 'Neutral'
15.04.2026 12:41 UBS belässt ASML auf 'Buy' - Ziel 1500 Euro
15.04.2026 12:34 JPMorgan belässt Unilever auf 'Overweight' - Ziel 5700 Pence
15.04.2026 12:33 Lufthansa muss auch im Kleinen sparen
15.04.2026 12:33 Barclays belässt Freenet auf 'Equal Weight' - Ziel 30 Euro
15.04.2026 12:32 Berenberg belässt Hermes auf 'Buy' - Ziel 2600 Euro
15.04.2026 12:31 Warburg Research belässt Deutz auf 'Buy' - Ziel 12,90 Euro
15.04.2026 12:30 Mehr als 100 Millionen Dokumente in E-Patientenakten
15.04.2026 12:29 Bernstein belässt Diageo auf 'Outperform' - Ziel 2340 Pence
15.04.2026 12:27 Berenberg hebt Ziel für Givaudan auf 2920 Franken - 'Hold'
15.04.2026 12:26 SPD kritisiert soziale Schieflage bei Gesundheitsreform
15.04.2026 12:25 ROUNDUP/Ifo: Iran-Krieg verstärkt Unsicherheit bei Unterneh...
15.04.2026 12:24 Berenberg senkt Ziel für LVMH nach Umsatzzahlen - 'Hold'
15.04.2026 12:24 AKTIE IM FOKUS: Lufthansa belastet von anhaltender Streikwel...
15.04.2026 12:21 WDH/Ifo: Iran-Krieg verstärkt Unsicherheit bei Unternehmen
15.04.2026 12:20 EQS-News: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Vorläufige G...
15.04.2026 12:19 AKTIE IM FOKUS 2: Anleger feiern Zahlen und Prognoseanhebung...
15.04.2026 12:17 Jefferies belässt Fraport auf 'Buy' - Ziel 95 Euro
15.04.2026 12:15 EQS-News: IBU-tec: Erfolgreiches Richtfest für neuen Sprüh...
15.04.2026 12:11 IRW-News: ACCESS Newswire: GoodData startet mit der Einführ...
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
15.04.2026

EPWIN GROUP
Geschäftsbericht

COEUR D ALENE BANCORP
Geschäftsbericht

MITRA TIRTA BUWANA TBK,PT
Geschäftsbericht

ABC MULTIACTIVE
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services