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09.04.2026 13:39

OTS: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) / IDW ...

    IDW veröffentlicht Neufassung des Bewertungsstandards IDW S 1
Düsseldorf (ots) - Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat die Neufassung des IDW
Standards "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" als IDW S 1
i.d.F. 2026 verabschiedet. Der Standard präzisiert wesentliche aktuelle
Grundlagen der Unternehmensbewertung, greift Erfahrungen aus der
Bewertungspraxis auf und stärkt die Eigenverantwortlichkeit des Bewerters.

Der IDW S 1 ist der zentrale Standard für die Durchführung von
Unternehmensbewertungen in Deutschland. Er bildet die Grundlage für
nachvollziehbare, konsistente und anlassgerechte Bewertungsergebnisse und trägt
damit zur Verlässlichkeit bewertungsrelevanter Entscheidungen in Wirtschaft und
Recht bei. Melanie Sack, Sprecherin des IDW Vorstands, betont: "IDW S 1 setzt
seit Langem den verlässlichen Rahmen für Unternehmensbewertungen und damit für
viele wirtschaftlich und rechtlich bedeutsame Entscheidungen. Mit der Neufassung
erhöhen wir Transparenz und Konsistenz der Vorgehensweise, ohne den notwendigen
Raum für fachliches Ermessen einzuengen."

Mit der Neufassung hat das IDW das zentrale "Regelwerk" für
Unternehmensbewertungen aktualisiert. Ziel ist es, Bewertungsaufträge noch
klarer am jeweiligen Anlass - etwa neben Bewertungen für gesellschaftsrechtliche
Strukturmaßnahmen v.a. auch transaktionsbezogene Bewertungen oder Bewertungen
für bilanzielle oder steuerliche Anlässe - auszurichten und zugleich
verständlich festzuhalten, welche Plausibilitätsbeurteilungen jeweils in welchem
Umfang und welcher Tiefe erforderlich sind. Dabei wurden zentrale Wertkonzepte
(objektivierter Wert und plausibilisierter Entscheidungswert) sowie die Rolle
des Wirtschaftsprüfers in unterschiedlichen Funktionen geschärft.

Als zentrale Neuerung konkretisiert IDW S 1 i.d.F. 2026 die Anforderungen an die
Beurteilung der Unternehmensplanung - also der Frage, wie belastbar die Annahmen
zur künftigen Entwicklung von Umsatz, Kosten, Investitionen etc., kurzum der
Zukunftserfolge sind. Der Standard unterscheidet nun je nach Funktion des
Wirtschaftsprüfers zwischen einer vollumfänglichen und einer ausreichenden
Plausibilitätsbeurteilung. Umfang und Tiefe der Plausibilitätsbeurteilungen sind
vom Bewertungsanlass und dem vereinbarten Auftrag abhängig. Folge: In geeigneten
Fällen kann nun mit einem angemessenen, weniger tiefen Plausibilitätsumfang
gearbeitet werden. Melanie Sack: "Die präzisierte, anlass- und auftragsbezogene
Plausibilitätsbeurteilung ist eine zentrale Weiterentwicklung: Sie stärkt die
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers und macht zugleich transparent, welche
Beurteilungsschritte im konkreten Mandat erforderlich sind. Mithin fördert sie
die Rechtssicherheit und Effektivität bei der Durchführung von
Unternehmensbewertungen."

Zudem umfasst die Neufassung des IDW S 1 insb. drei weitere, für die Praxis
relevante Änderungen:

- Einführung des plausibilisierten Entscheidungswerts als neues Wertkonzept und
  Fortentwicklung des objektivierten Werts: IDW S 1 i.d.F. 2026 führt neben dem
  bisherigen Wertkonzept des objektivierten Werts, der auf die Rolle des
  neutralen Gutachters ausgerichtet war, das Wertkonzept des plausibilisierten
  Entscheidungswerts ein. Bei diesem wird auf die Erwartungen spezifischer
  Entscheidungsträger abgestellt, wobei auch hier die Grundsätze zur
  Plausibilitätsbeurteilung gelten. Der Wert dient vor allem dazu, im konkreten
  Transaktionsumfeld die Aussagekraft einer solchen anlassbezogenen Bewertung
  für die Entscheidungsträger zu erhöhen.

- Einordnung des Verhältnisses von Börsenkursen (Anlehnung an IDW S 17): Die
  Ausführungen zu Börsenkursen werden an die Grundsätze des zwischenzeitlich
  verabschiedeten IDW S 17 zur Beurteilung der Angemessenheit von Börsenkursen
  angepasst. Damit wird transparenter, ob und wie Marktpreise bei
  Bewertungsanlässen im konkreten Einzelfall eine Rolle spielen können.

- Umgang mit Abweichungen aus rechtlichen Gründen: Wenn der Bewertungsanlass
  rechtliche Vorgaben enthält, die Abweichungen von einzelnen Standardvorgaben
  erfordern, gilt: Die übrigen Grundsätze sind weiterhin anzuwenden. Punktuelle
  Abweichungen sind offen zu legen und nachvollziehbar mit den maßgeblichen
  rechtlichen Rahmenbedingungen zu begründen.

Der IDW S 1 ist unter dem Link IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von
Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2026)
(https://shop.idw-verlag.de/search?search=20873) im IDW Shop zu finden.

Pressekontakt:

Holger Externbrink
Director Communications
____________________________________________
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
Roßstr. 74, 40476 Düsseldorf
T: +49 211 4561 427
mailto:holger.externbrink@idw.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/115568/6252277
OTS:               Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)


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