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| 30.03.2026 18:47 Verfahren um Öltanker 'Eventin' bei Hamburger Gericht HAMBURG/SASSNITZ (dpa-AFX) - Der rechtliche Streit um den vor Rügen liegenden Öltanker "Eventin" hat das Finanzgericht Hamburg erreicht. Es seien eine Klage und ein entsprechendes Eilverfahren anhängig, teilte das Gericht mit. Beide richten sich den Angaben zufolge gegen die Einziehung und Verwertung der Ladung durch den Zoll. Bereits vor einem Jahr hatte das Bundesfinanzministerium mitgeteilt, das Schiff sei vom deutschen Zoll sichergestellt und eingezogen worden. Auf Antrag des Eigners hatte das Finanzgericht Greifswald entsprechende Verfügungen aber ausgesetzt. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hatte dies Ende vergangenen Jahres bestätigt. Es handelte sich dabei um ein Eilverfahren. Nach Aussage eines Sprechers des Finanzgerichtes Hamburg geht es nun um eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Die Klage stamme vom Eigentümer der Ladung und richte sich auch gegen Sicherstellung und Festlegung der Ladung vom Zoll im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union. Von der EU als Teil der russischen Schattenflotte gelistet Mit 99.000 Tonnen russischem Öl an Bord waren Anfang 2025 alle Systeme der "Eventin" ausgefallen. Das Schiff konnte gesichert werden und liegt seitdem vor Rügen. Die EU hat das 20 Jahre alte Schiff als Teil der sogenannten Schattenflotte gelistet, mit der Russland Sanktionen umgeht, allerdings erst nach der Havarie. Gegen die Listung hat der Eigner vor dem Gericht der EU Klage eingereicht. Als Grund gibt er an, das Schiff habe "zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sanktionierte Ölprodukte in die Europäische Union zu transportieren". Dies sei unfreiwillig geschehen - wegen eines technischen Defekts - und deshalb "durch das Recht auf Anlaufen eines Nothafens gedeckt". Das zusätzliche Eilverfahren beim Finanzgericht Hamburg zielt laut Gerichtssprecher darauf ab, die unmittelbare Einziehung und Verwertung der Ladung abzuwehren. Wann mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen ist, konnte der Sprecher nicht sagen. Die Antwort auf eine Anfrage bei der Generalzolldirektion zu dem Verfahren stand zunächst noch aus./chh/DP/zb Weitere Nachrichten |
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