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19.03.2026 11:09

ROUNDUP: EU-Gerichtshof kippt Deckel für Schienenmaut im Nahverkehr

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr ist dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge rechtswidrig. Die Berechnung der sogenannten Trassenpreise verstoße gegen EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel sei, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg.

Den regionalen Verkehrsunternehmen drohen damit nach Angaben vom Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) Mehrkosten in Milliardenhöhe, was für Fahrgäste zu weniger Verbindungen und höheren Ticketpreisen führen könnte.

Trassenpreise, auch Schienenmaut genannt, sind Gebühren, die Verkehrsunternehmen an die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB InfraGo, zahlen müssen, wenn sie das deutsche Schienennetz nutzen. InfraGo muss die Höhe der Entgelte von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen.

Weil die Bundesnetzagentur die beantragten Entgelte für das Jahr 2025 im Nahverkehr kürzte und stattdessen den Fern- und Güterverkehr mit höheren Trassenpreisen belastete, zogen die InfraGo und weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen vor Gericht.

EuGH: Betreiber müssen in ihrer Entscheidung unabhängig bleiben

Der Knackpunkt an der Berechnungsmethode des Entgelts in Deutschland: Sie ist für den Nahverkehr gesetzlich genau geregelt. Preissteigerungen sind bisher auf 1,8 und ab 2026 auf 3 Prozent beschränkt. Dem Verwaltungsgericht Köln, das mit dem Fall der InfraGo befasst ist, kamen Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht. Es wandte sich daher an das höchste europäische Gericht.

Dieses sah darin zu wenig Flexibilität. Nach der EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums sind zwar Rahmenregeln für Trassenpreise erlaubt, aber die Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern wie InfraGo muss in ihrer Entscheidung unabhängig bleiben.

Der Gerichtshof bemängelte die starre mathematische Formel, die in Deutschland für die Berechnung gilt. Sie verletze die Unabhängigkeit der Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern, da sie keinen Spielraum bei der Berechnung der Entgelte lasse. Dadurch seien Betreiber gezwungen, etwaige Kostendefizite im Nahverkehrs-Bereich durch überproportionale Erhöhungen der Entgelte im Fernverkehrs- und Güterverkehrsbereich auszugleichen.

Die Deutsche Bahn hatte argumentiert, dass dies die Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnverkehrs beeinträchtige. "Das heutige Urteil unterstreicht, wie wichtig ein faires und tragfähiges neues Trassenpreissystem für die Branche ist", teilte die bundeseigene Bahn nach Urteilsverkündung mit.

Entscheidung am Verwaltungsgericht Köln steht noch aus

Die Entscheidung im konkreten Fall vor dem Verwaltungsgericht Köln steht noch aus. Es muss dabei die Auslegung des EuGH beachten.

Absehbar sind langwierige Diskussion darüber, wer die Erhöhungen zahlen soll. Grundsätzlich stattet der Bund die Länder mit den Mitteln aus, mit denen sie den Regionalverkehr organisieren.

Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) forderte: "Wir erwarten vom Bund, dass er seiner Verantwortung nachkommt und die Länder nicht auf den zu erwartenden Mehrkosten sitzen lässt." In den vergangenen Jahren hatte der Bund Forderungen nach deutlich mehr Geld aber stets zurückgewiesen.

Die Bundesregierung arbeitet generell an einer Reform des Trassenpreissystems, bis zum Sommer werden konkrete Pläne erwartet. Für 2026 beantragte InfraGo bei der Bundesnetzagentur eine Erhöhung um 23,5 Prozent./vni/DP/nas



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