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15.03.2026 19:35

ROUNDUP/Presse: Bundesrat will UBS-Eigenmittelverordnung im April vorlegen

BERN (dpa-AFX) - Mit den strengeren Kapitalanforderungen für die schweizerische Großbank UBS könnte es bald vorwärts gehen: Der Bundesrat dürfte Mitte April die Verschärfungen in der Eigenmittelverordnung beschließen, schreibt der "SonntagsBlick". Zeitgleich mit der Verordnung wolle er zudem auch die Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes an das Parlament verabschieden.

In den Änderungen der Eigenmittelverordnung für die "Too-big-to-fail"-Banken hat der Bundesrat laut dem Vernehmlassungsvorschlag unter anderem vorgesehen, dass die systemrelevanten schweizerischen Finanzinstitute künftig ihre Banken-Software aber auch latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets DTA) nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die Verordnungsänderungen würden per Anfang 2027 in Kraft treten.

Unterstützung im Bundesrat

UBS hatte sich bereits im letzten Herbst heftig gegen die "unverhältnismäßigen" Vorschläge gewehrt. So stelle etwa die Banken-Software einen klaren Wert dar, hiess es von Seiten der Großbank. Ein vollständiger Abzug von latenten Steueransprüchen werde zudem in keinem anderen Land angewandt, machte UBS geltend.

Laut dem "SonntagsBlick" dürfte Finanzministerin Karin Keller-Sutter aber die Mehrheit des Bundesrats für die Vorschläge hinter sich haben. So sähen die beiden SP-Bundesräte Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans die UBS ohnehin kritisch, aber auch ihr FDP-Kollege Ignazio Cassis und Mitte-Vertreter Martin Pfister unterstützten den Vorstoß. Auch die beiden SVP-Vertreter Albert Rösti und Guy Parmelin könnten die Pläne der Finanzministerin mittragen, heißt es.

Botschaft zum Bankgesetz

Zeitgleich mit der Verordnung wolle der Bundesrat auch eine Botschaft an das Parlament zur Änderung des Bankengesetzes verabschieden, so der "SonntagsBlick". Kernpunkt ist dabei die umstrittene vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Großbank.

Auch die Änderung des Bankengesetzes hatte UBS in einer Vernehmlassungsantwort vehement abgelehnt. Sämtliche bundesrätlichen Verschärfungen würden zu zusätzlichen Eigenkapital von rund 26 Milliarden US-Dollar führen, was die Grossbank gegenüber der ausländischen Konkurrenz stark Benachteiligungen würde, hieß es von Seiten der UBS.

Anders als die Verordnung, die der Bundesrat im Alleingang beschließt, kann das Parlament den Gesetzesentwurf noch abändern. Im vergangenen Jahr hatte bereits eine Gruppe von bürgerlichen Parlamentariern einen "Kompromissvorschlag" vorgelegt. Dieser sah unter anderem vor, die Unterlegung der Auslandstöchter mit sogenannten AT-1-Anleihen zu erlauben, war für die Großbank mit geringeren Kosten verbunden wären als "hartes" Eigenkapital.

EFD nennt 'erstes Halbjahr'

Eine Sprecherin des Eidgenössischen Finanzdepartements wollte den Medienbericht am Sonntag auf AWP-Anfrage nicht kommentieren. Der Bundesrat werde die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes "im ersten Halbjahr 2026" verabschieden, erklärte sie. Zudem werde sich der Bundesrat, ebenfalls im ersten Halbjahr, zur endgültigen Fassung und zum Inkrafttreten der Eigenmittelverordnung äußern.

Von der Großbank UBS war am Sonntag zunächst keine Stellungnahme erhältlich./tp/AWP/he



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