Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
05.02.2026 14:26

ROUNDUP/Dämpfer für Amazon: Kartellamt schränkt Preisvorgaben ein

BONN (dpa-AFX) - In seinem Dauerclinch mit amerikanischen Online-Riesen verschärft das Bundeskartellamt seine Gangart gegen Amazon . Erstmals verpflichteten Deutschlands oberste Wettbewerbshüter den Internet-Händler Amazon zu einer Geldzahlung, außerdem muss er seine Geschäftspraxis ändern. Das Kartellamt wertete Preisvorgaben, die Amazon anderen Firmen auf seinem "Marktplatz" macht, als rechtswidrig. Rund 59 Millionen Euro soll Amazon wegen des unrechtmäßigen wirtschaftlichen Vorteils zahlen.

Es ist die erste finanzielle Maßnahme des Kartellamts gegen Amazon, die sich auf eine wegweisende Gesetzesänderung von 2023 stützt. Amazon kündigte an, Rechtsmittel einzulegen - damit käme der Sachverhalt direkt vor den Bundesgerichtshof.

Amazon mit Doppelrolle durch seinen Marktplatz

Amazon verkauft nicht nur selbst Ware, sondern hat seine Webseite über den "Marktplatz" auch Drittanbietern geöffnet. Die verkaufen etwa Sportschuhe, Elektronik oder Klamotten. Vom gesamten deutschen Online-Handel entfallen nach Angaben des Kartellamts 60 Prozent auf Amazon, davon wiederum 60 Prozent auf den Marktplatz und 40 Prozent auf Amazons Eigenverkauf. Die Zahlen verdeutlichen Amazons schier übergroße Marktmacht.

In dem im vergangenen Jahr eingeleiteten Verfahren nahmen sich Deutschlands Wettbewerbshüter eine bestimmte Facette des Marktplatzes vor, und zwar den sogenannten Preis-Kontrollmechanismus. Fällt der Preis von Drittanbietern auf dem Marktplatz zu hoch aus, wird das Angebot entweder vom Marktplatz entfernt oder es wird nicht mehr in der Kaufbox ("Buy Box") optisch hervorgehoben - es verschwindet gewissermaßen in der Bedeutungslosigkeit.

Nutzt Amazon diesen Preismechanismus strategisch, um die Preise auf seiner Webseite niedrig zu halten und der Konkurrenz, die abseits von Amazon Geschäfte macht, das Wasser abzugraben? Diesem Verdacht gingen die Wettbewerbshüter nach und kamen schließlich zu dem Schluss, dass sie einschreiten müssen.

Preisvorgabe darf nur in absoluten Ausnahmen greifen

Kartellamtschef Andreas Mundt wies darauf hin, dass Amazon auf seiner Plattform im direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern sei. Das Kartellamt legte fest, dass der Preismechanismus nur in absoluten Ausnahmen greifen dürfe, etwa bei Preiswucher - also wenn ein Anbieter einen viel zu hohen Preis aufruft und die Internetnutzer dadurch verschrecken könnte.

Mundt betonte die Dringlichkeit, den Preismechanismus zu ändern. "Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Preisniveau auf der Handelsplattform nach den Vorstellungen von Amazon gelenkt und im Wettbewerb gegen den restlichen Onlinehandel außerhalb Amazons eingesetzt wird", sagte der Wettbewerbshüter. "Für die betroffenen Händler können die Eingriffe in die Preisgestaltung dazu führen, dass sie ihre eigenen Kosten nicht mehr decken können - mit der Konsequenz, vom Marktplatz verdrängt zu werden."

Geldbetrag dürfte Amazon kaum wehtun

Er fügte hinzu, dass das Kartellamt nicht gegen Amazons Ziel vorgehe, möglichst niedrige Preise anzubieten. Dafür seien die Preiskontroll-Mechanismen aber nicht erforderlich. "Hierzu hätte das Unternehmen andere Möglichkeiten, zum Beispiel könnten entsprechende Anreize an die Händler durch eine Absenkung der Gebühren und Provisionen, die die Händler an Amazon zahlen müssen, gesetzt werden."

Der Geldbetrag dürfte für den milliardenschweren Internetriesen eher eine Nebensache sein, die Verpflichtung zur Änderung seines Preismechanismus könnte das Unternehmen hingegen empfindlicher treffen. Gegen Google , die Facebook-Mutter Meta und Amazon ging das Kartellamt in den vergangenen Jahren bereits wegen unterschiedlicher Sachverhalte vor, jetzt folgt ein weiteres Kapitel in der juristischen Auseinandersetzung mit "Big Tech".

Kopfschütteln bei Amazon, Erleichterung bei anderen Händlern

Amazon wies die Vorwürfe zurück und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Die Entscheidung des Kartellamts beruhe auf einer rein deutschen Vorschrift und stehe im direkten Widerspruch zu den verbraucherbezogenen Maßstäben des EU-Wettbewerbsrechts, sagte Amazon-Deutschlandchef Rocco Bräuniger. "Infolge dieser Entscheidung wäre Amazon als einziger Einzelhändler in Deutschland gezwungen, nicht wettbewerbsfähige Preise für Kunden hervorzuheben. Das ergibt für Kunden, Verkaufspartner und den Wettbewerb keinen Sinn."

Die Erleichterung unter Amazon-Konkurrenten war nach der Entscheidung des Kartellamts groß. "Die Entscheidung des Kartellamts begrüßen wir sehr, da viele Händler unter der Preiskontrolle durch Amazon gelitten haben", sagte die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Onlinehandel, Heidi Kneller-Gronen. "Händler konnten selbst ihre eigenen Eigenmarken-Produkte nicht mehr zu einem rentablen Preis verkaufen, wenn sich ihre Einkaufs- oder Logistikpreise geändert hatten und sie die Preise anpassen mussten." Es sei zudem nicht möglich gewesen, auf anderen Plattformen günstigere Preise anzugeben, weil dort etwa die Marktplatz-Gebühren niedriger waren.

Sandra May vom Händlerbund sagte, dass die Doppelrolle von Amazon als Verkäufer eigener Produkte und Anbieter des Marktplatzes grundsätzlich nicht problematisch sei, sie müsse aber fair ausgestaltet sein. "In der Praxis spiegeln uns einige Händler aber, dass sie sich nicht gleichbehandelt fühlen: Entscheidungen werden als intransparent empfunden, Prozesse wirken kaum angreifbar und die Plattform sitzt gefühlt am längeren Hebel."

Amazon biete Händlern eine enorme Reichweite und sei für viele einer der wichtigsten Wachstumstreiber. "Gleichzeitig stecken Händler in einem Dilemma: Man kommt kaum an Amazon vorbei, steht dort aber auch im direkten Wettbewerb mit der Plattform selbst", sagt die Juristin./wdw/DP/jha



Weitere Nachrichten
Name Kurs Währung Datum Zeit Handelsplatz
ALPHABET INC. CLASS ... 303,450 USD 04.03.26 22:00 Nasdaq
AMAZON.COM INC. 216,820 USD 04.03.26 22:00 Nasdaq
META PLATFORMS INC. ... 667,730 USD 04.03.26 22:00 Nasdaq
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   22 23 24 25 26    Berechnete Anzahl Nachrichten: 973     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
04.03.2026 06:06 Börsen in Ostasien stark im Minus - Kospi verliert weitere ...
04.03.2026 06:05 TAGESVORSCHAU: Termine am 4. März 2026
04.03.2026 06:05 WOCHENVORSCHAU: Termine bis 17. März 2026
04.03.2026 05:59 ROUNDUP/Dubai-Rückkehrer: 'Wussten nicht, ob wir wieder rau...
04.03.2026 05:59 ROUNDUP: Erster Rückholflug für gestrandete Touristen soll...
04.03.2026 05:59 Autobahntunnel nach Brand teilweise wieder frei
04.03.2026 05:58 Kabeldiebstahl legt Bahnstrecke Leipzig-Erfurt weiter lahm
04.03.2026 05:50 INDEX-MONITOR: Lufthansa vor Rückkehr in den Dax - Zalando ...
04.03.2026 05:50 Betriebsversammlung bei VW gibt Ausblick auf Golf 9
04.03.2026 05:50 EU-Kommission legt Vorschlag zur Industrie-Stärkung vor
04.03.2026 05:40 ROUNDUP/Rubio: USA haben Iran nicht wegen Israel angegriffen
04.03.2026 05:40 ROUNDUP: USA und Israel melden Tausende Angriffe auf Ziele i...
04.03.2026 05:40 ROUNDUP: Trump lobt Merz - und attackiert andere Europäer
04.03.2026 05:38 Erster Rückholflug für gestrandete Touristen soll abheben
04.03.2026 05:37 Dubai-Rückkehrer: 'Wussten nicht, ob wir wieder rauskommen'
04.03.2026 05:36 BDI: Keine unmittelbare Gefahr für Konjunktur durch Iran-Kr...
04.03.2026 05:36 TK-Chef: Ausnahmen schwächen die Klinikreform
04.03.2026 05:35 SPD-Minister pocht auf Schutz für Mieter beim Heizungsgesetz
04.03.2026 05:35 Pressestimme: 'Neue Osnabrücker Zeitung' zum Wehrbericht
04.03.2026 05:35 Pressestimme: 'Badische Zeitung' zum Besuch von Merz bei Tru...
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
05.03.2026

TESORO GOLD
Geschäftsbericht

TECHGEN METALS LTD
Geschäftsbericht

GASNET AUSTRALIA
Geschäftsbericht

SPIRENT COMMUNICATIONS PLC
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services