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13.01.2026 17:56

ROUNDUP 3: Was die SPD bei der Erbschaftsteuer plant

(neu: Söder/Banz Abs. 11, DGB Abs. 14.)

BERLIN (dpa-AFX) - Jedes Jahr werden in Deutschland Vermögen von Hunderten Milliarden vererbt oder verschenkt. Die Steuern darauf haben Rekordhöhe erreicht - doch das System gilt politisch flügelübergreifend als reformbedürftig. Denn wer richtig viel erbt, zahlt häufig gar nichts. Es sei höchste Zeit, "Fragen von Ungleichheit, von Ungerechtigkeit" anzugehen, findet SPD-Vizekanzler Lars Klingbeil.

Nun prescht seine Bundestagsfraktion mit einem Konzept vor - und die Union winkt umgehend ab. Die SPD gibt sich kämpferisch: Das Konzept sei darauf angelegt, möglichst viel davon umgesetzt zu bekommen, meint Fraktionsvize Wiebke Esdar. Einwände lässt Esdar nicht gelten. Auch nicht, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Schwarz-Rot ohnehin bereits in wenigen Monaten zu einer Neuregelung zwingen könnte. Die heute bestehende Steuerungerechtigkeit "ist für uns nicht weiter hinnehmbar", so Esdar.

Wer zahlt bisher Erbschaftsteuer - und wie viel?

200 bis 400 Milliarden Euro wechseln nach Schätzungen jedes Jahr durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer. Dafür kassierte der Staat, in dem Fall die Länder, vergangenes Jahr Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden - ein Rekord, aber für Kritiker viel zu wenig. Steuerpflichtig ist jeder, der durch den Tod einer anderen Person Vermögen erhält. Das kann Bargeld sein, aber auch ein Haus, eine Firma, Wertpapiere, Schmuck oder Unternehmensanteile. Mögliche Schulden des Gestorbenen werden abgezogen.

Vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes hängt ab, wie viel Erbschaftsteuer anfällt. Die Steuersätze liegen derzeit zwischen 7 und 50 Prozent. Kurz könnte man sagen: Je mehr man erbt und je entfernter man mit dem Gestorbenen verwandt ist, desto mehr Steuern muss man zahlen.

Muss man auf jedes Erbe Steuern zahlen?

Nein. Aktuell können sogar beträchtliche Summen ohne einen Cent Steuern vererbt werden. Die meisten Erbschaften und Schenkungen liegen laut Statistischem Bundesamt innerhalb von Freibeträgen. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro, die eigenen Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben.

Legal Steuern sparen kann man auch über Schenkungen: Vermögen wird hier zu Lebzeiten übertragen. Die Freibeträge gelten alle zehn Jahre erneut: Wer früh anfängt, kann also enorme Summen übertragen, ohne den Staat zu beteiligen. Das Haus der Eltern kann man steuerfrei erben, wenn man für mindestens zehn Jahre einzieht und die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt.

Was wird an dem System kritisiert?

Ausnahmen und Steuerbefreiungen. Beim Vererben von Betriebsvermögen will der Staat Betriebsaufgaben vermeiden, weil die neuen Besitzer die Steuer privat nicht zahlen können. Durch eine Regel zur Verschonung können Vermögen ab 26 Millionen Euro arm gerechnet werden

- dann wird keine Steuer fällig. 463-mal wechselten in den

vergangenen zehn Jahren Vermögen im Wert ab 100 Millionen Euro den Besitzer. In mehr als der Hälfte der Fälle wurden keine Steuern fällig. Dem Staat entgingen jährlich Einnahmen von 8,8 Milliarden Euro. Wer ohnehin ein gut gefülltes Konto hat, erbt am häufigsten und zugleich die höchsten Beträge.

Was schlägt die SPD jetzt vor?

Sie will Erben großer Vermögen höher besteuern. Einen Steuersatz nennt sie noch nicht. Für die meisten Erben verspricht die SPD eine Steuersenkung: Für jeden Erben soll es einen sogenannten Lebensfreibetrag von rund einer Million Euro geben. Der Freibetrag soll aus 900.000 Euro bestehen, die innerhalb der Familie steuerfrei vererbt werden können. Weitere 100.000 Euro sollen bei Schenkungen und Vererbungen von anderen Personen steuerfrei dazukommen.

Für Unternehmen soll es einen neuen Freibetrag von fünf Millionen Euro geben. Darunter liegende kleine und viele mittlere Unternehmen sollen steuerfrei übertragen werden können. Vermögenswerte über fünf Millionen sollen ab diesem Betrag progressiv besteuert werden. Für Unternehmen mit Arbeitsplätze-Garantie sollen die Steuerzahlung auf bis zu 20 Jahre gestreckt werden können. Zehn-Jahres- und Verschonungsregeln fielen weg. Erwartete Milliarden-Mehreinnahmen der Länder sollen in die Bildung fließen.

Müsste man damit auf das Elternhaus Erbschaftsteuer zahlen?

Nein. "Die Vererbung vom Wohnhaus oder dem Grundstück der Großeltern wird in den allermeisten Fällen komplett steuerfrei möglich sein", so die SPD. Das sei "ein großer Fortschritt gegenüber dem Status quo". Es bleibe dabei, dass das selbstbewohnte Heim der Eltern weiterhin steuerfrei vererbt werden könne.

Was sind die Argumente der Union?

"Für die CSU ist das ein No-Go", sagte CSU-Chef Markus Söder dem Nachrichtenportal "The Pioneer". "Eine solche Steuerreform ist eine Einladung zur Auswanderung. Ganz einfach", legte er später nach der CSU-Klausur im Kloster Banz nach. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann warnt vor "Vermögenszerschlagung". Der Parlamentarische Unionsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) sagt: "Für uns ist ganz klar: keine Steuererhöhungen."

Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg betont: "Nach vier Jahren wirtschaftlichem Stillstand sind nicht Steuererhöhungen, sondern Steuersenkungen dringend notwendig." Fällige Korrekturen müssen aus Unionssicht vorsichtiger ausfallen. Söder schlägt vor, die Steuer gleich in die Hände der Länder zu legen.

Was sagen Wirtschaft und Opposition?

Bedroht sehen sich Handwerk und Familienunternehmen. "Finger weg vom Betriebsvermögen", warnt Handwerkspräsident Jörg Dittrich. Der Fünf-Millionen-Freibetrag sei "schnell erreicht, wenn man beispielsweise Betriebsgrundstücke oder Maschinen betrachtet". Laut DIHK-Chefanalyst Volker Treier würden in den meisten Fällen erhebliche Steuerzahlungen fällig. Die SPD drohe, "den Unternehmen weitere Liquidität zu entziehen und Nachfolgen zu erschweren", warnt Marie-Christine Ostermann, Präsidentin des Verbands Die Familienunternehmer.

Es gibt aber auch andere Stimmen. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, lobt das Konzept als "wichtige Chance, die Erbschaftsteuer gerechter zu gestalten". Stefan Körzell vom DGB-Vorstand wirft Kritikern Panikmache vor, AWO-Präsident Michael Groß reflexhafte Empörung.

"Warum nennt die SPD keine konkreten Steuersätze?", fragt der Chef der Linken, Jan van Aken. Die Richtung stimme - das Konzept bleibe nebulös. "Wie viel Geld bei der SPD am Ende rumkommt, bleibt völlig unklar - wegen des geplanten hohen Freibetrags für Unternehmen könnten es sogar weniger Einnahmen sein als bisher", sagte van Aken der Deutschen Presse-Agentur. Das entsprechende Linke-Konzept sehe sechs Prozent Eingangssteuersatz vor - der bei über drei Millionen Euro auf 60 Prozent ansteigen solle./tam/DP/men



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