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| 18.12.2025 13:48 EQS-Adhoc: LTG AG: Beschlussfassung der Gläubigerversammlung vom 18.12.2025 (deutsch) LTG AG: Beschlussfassung der Gläubigerversammlung vom 18.12.2025
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EQS-Ad-hoc: LTG AG / Schlagwort(e): Anleihe
LTG AG: Beschlussfassung der Gläubigerversammlung vom 18.12.2025
18.12.2025 / 13:48 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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LTG AG
Hindenburgstraße 13b, 23879 Mölln
ISIN DE000A3E5FD9 - WKN A3E5FD
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art.17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 (MMVO)
Börsenplatz: Freiverkehr Hamburg
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung vom 18.12.2025
Folgender Beschluss wurde gesamthaft duch die Gläubigerversammlung gefasst:
"§ 3 Laufzeit, Rückzahlung, Rückerwerb wird in Absatz 1 wie folgt geändert
und neu gefasst:
"(1) Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 22. März 2021
(einschließlich) (der "Begebungstag") und endet am 21. März 2028
(einschließlich) (das "Laufzeitende"). Das Laufzeitende ist abweichend von
Satz 1 jeder andere Tag, zu dem eine Schuldverschreibung wirksam gekündigt
wird. Die Emittentin ist berechtigt, die Laufzeit der Schuldverschreibungen
zwei Mal, um jeweils zwölf Monate zu verlängern, ohne dass es der Zustimmung
der Anleihegläubiger bedarf. Im Fall der ersten Verlängerung der Laufzeit
ist das Lauf-zeitende gemäß Satz 1 der 21. März 2029 und im Fall der zweiten
Verlängerung der 21. März 2030. Eine Verlängerung der Laufzeit ist
spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende gemäß § 17 bekannt zu
machen."
§ 4 Verzinsung wird insgesamt wie folgt neu gefasst:
"§ 4 Verzinsung
(1) Die Schuldverschreibungen werden während der gesamten Laufzeit gemäß § 3
Abs. 1 mit 5,75 % p.a. bezogen auf ihren Nennbetrag jeweils für eine
Zinsperiode nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze verzinst.
(2) Die am 22. September 2025 (einschließlich) beginnende Zinsperiode endet
am 31. Dezember 2026 (ein-schließlich) ("Zinsperiode 25/26"). Die
nachfolgenden Zinsperioden beginnen jeweils am 1. Januar (ein-schließlich)
eines Jahres und enden am 31. Dezember (einschließlich) desselben Jahres
(jede Zinsperiode, einschließlich der Zinsperiode 25/26, jeweils eine
"Zinsperiode").
Die letzte Zinsperiode endet am Laufzeit-ende ("letzte Zinsperiode").
(3) Zinsen für eine Zinsperiode sind vorbehaltlich des nachfolgenden Abs. 4
spätestens am 1. August des der Zinsperiode folgenden Jahres zu Zahlung
fällig, es sei denn, der im Bericht des Wirtschaftsprüfers zum testierten
Jahresabschluss des Geschäftsjahres, das der jeweiligen Zinsperiode
entspricht, weist in der nach den Grundsätzen des Deutschen
Rechnungslegungsstandards Nr. 21 (DRS 21) erstellten Kapitalflussrechnung
einen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit aus, der kleiner oder
gleich EUR 0,00 beträgt, wobei die Zinsperiode 25/26 der Zinsperiode für das
Geschäftsjahr 2025 zugerechnet wird. Soweit die Zinsen für eine Zinsperiode
nach Satz 1 nicht zur Zahlung fällig werden, werden diese aufgelaufenen
Zinsen ("fortgeschriebene Zinsen") unverzinst den Zinsen für die
nachfolgende Zinsperiode zugeschrieben und bilden somit die Zinsen für die
nachfolgende Zinsperiode. Die Emittentin ist berechtigt, fortgeschriebene
Zinsen auch abweichend von der Fälligkeitsregel nach Satz 1 zu zahlen,
wodurch die Zinsen der Zinsperiode, in der die Emittentin fortgeschrieben
Zinsen zahlt, entsprechend reduziert werden.
(4) Die Zinsen der letzten Zinsperiode sowie der Zinsperiode, die der
letzten Zinsperiode vorausgeht, einschließlich etwaigen fortgeschriebenen
Zinses, sind am Fälligkeitstag zur Zahlung fällig.
(5) Die Verzinsung der Schuldverschreibungen endet mit Beginn des
Fälligkeitstags, oder, sollte die Emittentin eine Zahlung aus diesen
Schuldverschreibungen bei Fälligkeit nicht leisten ("Verzug"), mit dem
Beginn des Tages der tatsächlichen Zahlung. Der Zinssatz erhöht sich vom
ersten Tag des Verzugs bis zur tatsächlichen Zahlung um 3,00% per annum.
(6) Zinsen für die Zinsperiode 25/26 und Zinsen für die letzte Zinsperiode,
d.h. Zinsen im Hinblick auf einen Zeitraum, der kürzer als eine Zinsperiode
für ein volles Geschäftsjahr ist ("verkürzte Zinsperiode"), werden berechnet
auf der Grundlage der Anzahl der tatsächlichen verstrichenen Tage im
relevanten Zeitraum (gerechnet vom ersten Tag der verkürzten Zinsperiode
(einschließlich) dividiert durch die tatsächliche Anzahl der Kalendertage
des Geschäftsjahres, in das die jeweilige verkürzte Zinsperiode fällt (365
Tage bzw. 366 Tage im Falle eines Schaltjahres) (ICMA-Regel 251)."
Ende der Insiderinformation
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18.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: LTG AG
Hindenburgstraße 13b
Mölln 23879
Deutschland
Telefon: 04542-90014-0
E-Mail: info@lt-group.eu
Internet: https://lt-group.eu/
ISIN: DE000A3E5FQ1, DE000A3E5FD9, DE000A3MQS31
WKN: A3E5FQ, A3E5FD, A3MQS3
Börsen: Freiverkehr in Hamburg
EQS News ID: 2248406
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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2248406 18.12.2025 CET/CEST
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