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17.12.2025 13:03

ROUNDUP: Neue Grundsicherung mit mehr Härten beschlossen

BERLIN (dpa-AFX) - Es ist das Ende des Bürgergelds in heutiger Form: Das Bundeskabinett hat mit einem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) das neue Grundsicherungsgeld beschlossen. Auf die rund 5,5 Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld kommen damit deutlich verschärfte Regeln zu.

Mit dem Kabinettsbeschluss soll das Gesetzgebungsverfahren nun in Bundestag und Bundesrat weitergehen. An der SPD-Basis gibt es große Widerstände gegen die Reformpläne. Der Name "Bürgergeld" soll nach dem Willen der Union nach drei Jahren wieder gestrichen werden. Wegen nötiger praktischer Veränderungen sollten zentrale Umsetzungsschritte erst Mitte 2026 erfolgen.

Bas sagte im ARD-Morgenmagazin: "Wir wollen, dass die Menschen wieder auf eigene Füße kommen, wenn sie arbeiten können, dass sie auch Maßnahmen bekommen und auch Unterstützung und Hilfe." Aber gegenüber jenen, "die könnten, aber nicht wollen", solle der Staat auch Mitwirkung einfordern. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte auf X: "Es gilt das Prinzip: "Fördern und Fordern". Damit sich arbeiten lohnt und diejenigen, die den Sozialstaat brauchen, nicht im Stich gelassen werden."

Streit um Komplettwegfall der Leistung

In der Regierung waren bis zuletzt Details zum geplanten kompletten Wegfall von Leistungen umstritten gewesen. Das Wirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) und das Innenressort von Alexander Dobrindt (CSU) hatten den Entwurf vergangene Woche zunächst nicht für das Kabinett freigegeben.

Die Grundsicherung soll gestrichen werden, wenn Beziehende des staatlichen Gelds nicht erreichbar sind: Bei drei versäumten Einladungen zu Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Auch der Verlust der Wohnkostenübernahme droht dann. Allerdings müssen die Behörden den Betroffenen den Plänen zufolge vorher Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben - etwa durch einen Telefonanruf oder einen Besuch. Psychisch Kranke sollen vor einem Wegfall der Leistungen geschützt werden.

Die Befürchtung im Wirtschaftsministerium war gewesen, die Drohung mit Komplettstreichung könnte ins Leere laufen: Was, wenn sich jemand nicht erreichen lässt? Soll er dadurch die Sanktion vereiteln können? Nun soll nach Regierungsangaben klargestellt sein: Betroffene sollen den Leistungsentzug nicht durch Abtauchen verhindern können.

Sanktionen sollen das verfassungsmäßig Erlaubte ausschöpfen

Sofort für drei Monate um spürbare 30 Prozent gemindert werden soll die Grundsicherung, wenn künftig ein Arbeitsloser zum Beispiel keine Bewerbungen schreibt oder einen Förderkurs ablehnt. Rund 150 Euro im Monat fließen dann weniger. Bei versäumten Terminen soll gelten: Bei zwei Versäumnissen greift die 30-Prozent-Kürzung für einen Monat. Der Mechanismus zur Komplettstreichung soll bei drei Versäumnissen folgen.

Diese Regeln fassen die möglichen Sanktionen neu und sollen das verfassungsmäßig Erlaubte ausschöpfen. Schon 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht den Sanktionen Grenzen gesetzt: Es untersagte damals noch mögliche Kürzungen der Bezüge von 60 Prozent beim zweiten Pflichtverstoß pro Jahr als unzumutbar. 30 Prozent weniger blieben erlaubt.

Nur wenige Leistungsberechtigte von Sanktionen betroffen

Vorübergehend waren die Sanktionen in Folge ganz ausgesetzt. Heute gilt: Wenn Arbeitslose Termine im Jobcenter, zumutbare Jobangebote oder Weiterbildungen nicht wahrnehmen, gelten Kürzungsstufen von 10, 20 oder 30 Prozent.

Die Sanktionen betreffen nur einen Bruchteil der Leistungsberechtigten. Vergangenes Jahr gab es pro Monat im Schnitt weniger als 30.000 solcher Kürzungen.

Unter anderem wegen der Sorge vor einer Zunahme sozialer Härten bis hin zur Obdachlosigkeit von Betroffenen wollen Teile der SPD-Basis die Reform noch per Mitgliederbegehren stoppen.

Härteres Vorgehen und Vermittlung

Härter vorgehen soll der Staat künftig auch beim Vermögen der Betroffenen. So sieht der Gesetzentwurf die Abschaffung einer festen Karenzzeit für Schonung von Vermögen vor. Vorrangig soll eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Grundsicherung fließt. Künftig richtet sich die Höhe von Schonvermögen nach Lebensalter. Kosten der Unterkunft sollen in geringem Maß anerkannt werden.

Vorrangiges Ziel der Jobcenter soll Vermittlung in Jobs sein. Wenn eine Weiterbildung erfolgversprechender erscheint, soll dem weiter der Vorzug gegeben werden. Angebote an die Betroffenen sollen sie in einem gemeinsamen Kooperationsplan zusammenstellen.

Geringe Einsparungen

Ursprünglich vor allem seitens der Union erhoffte große Einsparungen werden nicht erwartet. 2026 sollen bei Bund, Ländern, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit unterm Strich 86 Millionen Euro weniger fällig werden, dann 70 Millionen. Dagegen sollen in den Folgejahren sogar 11 beziehungsweise 9 Millionen Euro mehr anfallen.

Auf die schärferen Regeln einigten sich Union und SPD zunächst im Koalitionsvertrag und dann in einem Spitzentreffen im Oktober.

Die Vorgeschichte

Mit dem 1. Januar 2023 gestarteten Bürgergeld hatten die damalige Ampelregierung auf Betreiben der SPD hin ein "neues System weg von Hartz IV" schaffen wollen, wie es Bas Amtsvorgänger Hubertus Heil (SPD) damals ausdrückte. Der Hintergrund: Fachkräftemangel und Rekordbeschäftigung. Auch die Union war an der Gestaltung des Hartz-IV-Nachfolgers beteiligt - über ein nötig gewordenes Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat. Doch kaum in Kraft geriet das Bürgergeld in die Kritik, auch weil die Leistungen - heute 563 Euro für Alleinstehende - Anfang 2024 überproportional anstiegen und die Wirtschaft in Deutschland schwächelte./bw/DP/stw



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