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12.08.2025 16:05

ROUNDUP: RBB und Schlesinger streiten weiter - Berufung gegen Urteil

BERLIN (dpa-AFX) - Der Verwaltungsrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) will weiterhin keine Zahlungen an Ex-Intendantin Patricia Schlesinger leisten. Das Aufsichtsgremium wird deswegen Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom Juli einlegen, wie die Gremiengeschäftsstelle auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Dies habe der Verwaltungsrat auf seiner Sitzung am 5. August beschlossen. Zuvor hatte die Redaktion RBB24 Recherche berichtet.

Der Verwaltungsrat habe die Pflicht, "finanziellen Schaden von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern sowie vom RBB abzuwenden", sagte dessen Vorsitzender Wolfgang Krüger RBB24 Recherche. Aber auch Schlesinger akzeptiert das Urteil nicht, wie ihr Anwalt Thomas Wahlig auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Klagen nach RBB-Skandal

Der RBB-Skandal hatte im Sommer 2022 den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark erschüttert. Es kamen damals Vorwürfe der Verschwendung und der Vetternwirtschaft auf. Es ging um Dienstwagen mit Massagesitzen, um luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, Zulagen für Führungskräfte und um ein inzwischen eingestampftes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion.

Der ARD-Sender und seine Ex-Intendantin erheben in Zivilprozessen gegenseitig Ansprüche und haben geklagt. In einem ersten Urteil des Landgerichts Berlin von Mitte Juli hat Schlesinger einen Teilerfolg erzielt - aber auch der RBB setzte sich in zwei Punkten durch.

Alle Punkte weiter strittig

Indem nun beide Seiten in Berufung gehen, wird es vor dem Kammergericht Berlin erneut um alle Punkte gehen. Der Verwaltungsrat will nach eigenen Angaben erreichen, dass die Berufungsinstanz feststellt, dass Schlesinger "für ihre Entscheidungen in Sachen Bonuszahlungen und ARD-Zulage persönlich haftbar ist".

In erster Instanz hatte das Landgericht Schlesinger einen Anspruch auf gefordertes Ruhegeld für den Januar 2023 zugesprochen. Die Höhe liegt laut Gericht bei rund 18.300 Euro. In der Klage der Ex-Intendantin ging es exemplarisch nur um diesen einen Monat. Allerdings strebte sie damit auch eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich des in ihrem Vertrag festgeschriebenen Ruhegeldes seit der Entlassung und auch für die Zukunft an.

Der RBB erzielte einen Erfolg, indem Schlesinger zur Zahlung von rund 24.000 Euro an den Sender wegen Pflichtverletzungen im Kontext mit der Nutzung von Dienstwagen sowie Reisekosten verurteilt wurde.

Wegen zwei weiterer vorgeworfener Pflichtverletzungen, bei denen es um variable Bezahlungen und ARD-Zulagen für Mitarbeiter ging, erließ das Gericht ein sogenanntes Grundurteil. Darin bejahte es grundsätzlich Ansprüche des RBB. Die Höhe des Anspruchs muss in einer späteren Entscheidung festgestellt werden. Der RBB bezifferte sie auf mehr als 1,7 Millionen Euro.

Sender wirft Ex-Intendantin Pflichtverletzung vor

Der RBB wirft seiner Ex-Intendantin Pflichtverletzungen vor. Nach seinem Willen soll Schlesinger viel Geld zurückzahlen. Für das inzwischen eingestellte Projekt "Digitales Medienhaus" (DMH) fordert der RBB Schadenersatz. Es sei Anliegen des Verwaltungsrates, "die Kosten des Projekts Digitales Medienhaus von ihr zurückzuverlangen", so der Vorsitzende Krüger wörtlich.

Der RBB fordert laut RBB24 von Schlesinger mehr als 12,9 Millionen Euro plus Zinsen. Das Landgericht Berlin hatte diesen Komplex vom Verfahren abgetrennt. Einen Termin für eine mündliche Verhandlung dazu gibt es nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch nicht./mvk/DP/jha



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