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06.08.2025 14:24

Tariflohn bei öffentlichem Auftrag: Kabinett billigt Entwurf

Arbeitsmarkt

Berlin (dpa) - Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) verteidigt das vom Kabinett gebilligte Tariftreuegesetz gegen Kritik der Arbeitgeber. Das Gesetz solle Arbeitsbedingungen gerade bei großen öffentlichen Aufträgen sichern, wie sie nach dem Investitionspaket der Bundesregierung erwartet werden. Es solle nicht das eintreten, «was wir oft in der Vergangenheit gehört haben, dass Unternehmen, die Tarifbindung haben, von öffentlichen Aufträgen nicht profitieren», sagte die Ministerin.

Das Bundeskabinett hatte zuvor den Entwurf eines Tariftreuegesetzes auf den Weg gebracht. Bei öffentlichen Aufträgen des Bundes ab 50.000 Euro sollen Firmen den Plänen zufolge ihre Beschäftigten nach Tarifbedingungen bezahlen müssen. Konkret heißt das, sie müssten Entgelt, Weihnachtsgeld, Urlaub und Ruhezeiten wie in branchenüblichen Tarifverträgen gewähren. Damit hätten Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten, bessere Chancen auf Aufträge. Allerdings könnten die Kosten für die öffentliche Hand höher werden.

Arbeitgeberpräsident sieht «Tarifzwangsgesetz»

Mit dem Gesetz wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Ziel ist eine höhere Tarifbindung. Aufträge zur Beschaffung für die Bundeswehr sind ausgenommen. Der Entwurf geht jetzt an den Bundestag, der ihn ändern kann.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte die Pläne kritisiert und ihren Stopp gefordert. Das Tariftreuegesetz sei ein «Tarifzwangsgesetz» und dürfe so nicht kommen, sagte Dulger der Deutschen Presse-Agentur. Ähnlich sieht es die Deutsche Industrie- und Handelskammer, die auf einen hohen bürokratischen Aufwand verweist. 

IG Metall unterstützt die Pläne

Die Gewerkschaft IG Metall unterstützt das Vorhaben hingegen und fordert eine Umsetzung ohne Schlupflöcher. Die IG-Metall-Vorsitzende Christiane Benner sagte: «Es ist gut und richtig, dass das Tariftreuegesetz kommt. Aber es muss konsequent sein. Das bedeutet, es darf keine Ausnahmen, Verzögerungen oder Schwellenwerte geben, die es Arbeitgebern möglich machen, sich dem Gesetz zu entziehen.» Auch sie verwies auf die geplanten Milliardeninvestitionen des Bundes in die Infrastruktur.



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