Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
17.07.2025 11:20

KORREKTUR/BGH klärt: Versandapotheke durfte mit Prämien locken

(Der Leadsatz wurde neu gefasst. Das Urteil bezieht sich konkret nur auf eine frühere Regelung im Arzneimittelgesetz in der bis 14. Dezember 2020 gültigen Fassung und eine Rabattaktion aus dem Jahr 2012.)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke durfte Kunden in Deutschland vor mehr als zehn Jahren Bonusprämien auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren. Die bis Ende 2020 hierzulande geltenden Regelungen zur Arzneimittelpreisbindung seien für Versandapotheken mit Sitz in anderen EU-Ländern nicht anzuwenden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Sie hätten gegen die Warenverkehrsfreiheit verstoßen. (Az. I ZR 74/24)

Da der erste Zivilsenat hier also keinen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sah, kommt es dem Urteil zufolge nicht darauf an, ob die gewährten Boni gegen eine inzwischen in Kraft getretene Neuregelung im Sozialgesetzbuch verstoßen. Es fehle an der Wiederholungsgefahr, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Schon deshalb sei die Klage abzuweisen.

Gerichte waren bisher auf Seite des Bayerischen Apothekerverbands

Im konkreten Fall aus dem Jahr 2012 ging es um eine Versandapotheke mit Sitz in den Niederlanden, die Kunden den Angaben nach beim Einlösen eines Rezepts einen Bonus von drei Euro pro Medikament bei höchstens neun Euro pro Rezept versprochen hatte. Prämien habe es auch für Menschen gegeben, die per Formular oder Telefonat an einem Arzneimittelcheck teilnahmen.

Der Bayerische Apothekerverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und die Arzneimittelpreisbindung - und klagte. In den Vorinstanzen in München hatte er damit noch Erfolg gehabt.

Strittige Frage jahrelang ungeklärt

Für verschreibungspflichtige Medikamente ist die Preisbildung - anders als bei rezeptfreien - gesetzlich geregelt. Der Grundgedanke: Die betroffenen Arzneimittel sollen in jeder Apotheke zum gleichen Preis angeboten werden. Das solle die Apotheken vor ruinösem Wettbewerb und die Patienten vor einer Übervorteilung schützen, erklären die Apothekerverbände.

Umstritten war seit Jahren, ob die Preisbindung auch für Versandapotheken im EU-Ausland gilt - oder ob das gegen den freien Warenverkehr der EU verstößt. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte entschieden, die Preisbindung sei nicht unionsrechtswidrig. Der Gesetzgeber habe davon ausgehen können, dass die Regelung ein geeignetes Mittel sei, um die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern. Das OLG gab der Klage des Verbands daher statt.

Der BGH verwies allerdings auf Maßstäbe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der Kläger habe keine ausreichenden Daten oder andere "harte Fakten" vorgelegt zum Beleg, dass ohne die Arzneimittelpreisbindung eine flächendeckende Arzneimittelversorgung nicht aufrechterhalten werden könne und deshalb die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet sei, erläuterte Koch./kre/jml/DP/mis



Weitere Nachrichten
Name Kurs Währung Datum Zeit Handelsplatz
DOCMORRIS AG 5,880 EUR 19.12.25 22:02 Tradegat...
REDCARE PHARMACY NV 66,000 EUR 19.12.25 17:35 Xetra
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   24 25 26 27 28    Berechnete Anzahl Nachrichten: 717     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
18.12.2025 13:29 RBC belässt Boeing auf 'Outperform' - Ziel 250 Dollar
18.12.2025 13:28 Metzler senkt Ziel für Deutsche Pfandbriefbank - 'Sell'
18.12.2025 13:28 DZ Bank senkt Santander auf 'Halten' - Fairer Wert 10 Euro
18.12.2025 13:27 UBS belässt Diageo auf 'Neutral' - Ziel 1850 Pence
18.12.2025 13:27 Preisbremsen-Überprüfung: Versorger zahlen Millionen zurück
18.12.2025 13:24 Selenskyj: Eroberung von Kupjansk war wichtig für Verhandlu...
18.12.2025 13:19 Preisbremsen-Überprüfung: Versorger zahlen Millionen zurück
18.12.2025 13:18 Britische Notenbank senkt Leitzins wie erwartet - Knappe Ent...
18.12.2025 13:18 Original-Research: CEOTRONICS AG (von BankM AG): Kaufen
18.12.2025 13:15 EQS-News: Warburg Pincus erreicht 82,35 % aller PSI-Aktien w...
18.12.2025 13:15 APA ots news: UNIQA gewinnt mit Fassadenbegrünung der Lande...
18.12.2025 13:07 IRW-News: Graphite One Inc. : EXIM Bank stockt Absichtserkl?...
18.12.2025 13:02 ROUNDUP: Wie lange darf die Schufa Zahlungsprobleme speicher...
18.12.2025 13:00 EQS-Adhoc: Wolford AG: Wolford gibt Wirksamkeit einer Kapita...
18.12.2025 12:58 Nach Trump-Friedensdeal: schwere Kämpfe im Ostkongo
18.12.2025 12:54 Wie lange darf die Schufa Zahlungsprobleme speichern?
18.12.2025 12:53 Fall in Italien: Komplett-Leistungsentzug für Asylbewerber ...
18.12.2025 12:40 IRW-News: Nexus Uranium Corp. : Nexus Uranium gibt bekannt, ...
18.12.2025 12:36 Weltraum-Satelliten: Rheinmetall bekommt Milliardenauftrag
18.12.2025 12:31 OTS: KfW / Deutschlandfonds startet: Bundesregierung und KfW...
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
20.12.2025

HELIUS MINERALS LTD
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

WAAREE ENERGIES LTD
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

APOLLO MICRO SYSTEMS LTD
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

TRANSCHEM
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services