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08.07.2025 13:34

WDH/Werbung mit Umweltaussagen: Härtere Auflagen geplant

(Klarstellung der Meldung vom 7. Juli. Im vierten Absatz, 1. Satz, muss es heißen: "Es soll unzulässig werden, ein Produkt oder eine Dienstleistung wie zum

Beispiel einen Streaming-Service als "klimaneutral" zu bewerben, wenn

die Klimaneutralität durch den Kauf von CO2-Zertifikaten erreicht

wird." - statt: "Wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung wie zum

Beispiel ein Streaming-Service als «klimaneutral» beworben wird, muss

dies durch den Kauf von CO2-Zertifikaten gedeckt sein.")

BERLIN (dpa-AFX) - Für Werbung mit Umweltaussagen wie "klimafreundlich" oder "biologisch abbaubar" sollen in Zukunft strengere Vorgaben für Produkte und Dienstleistungen gelten. Ein entsprechendes Gesetz zur Umsetzung von EU-Recht hat das Bundesjustizministerium in Berlin veröffentlicht. Der Bundestag müsste den Neuerungen zustimmen.

Zukunftsaussagen künftig mit Umsetzungsplan

Oft sei unklar, was sich hinter Umweltaussagen verberge, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). "Das wollen wir ändern: Werbung mit Umweltaussagen soll künftig voraussetzen, dass man die Aussage auch belegen kann."

So sollen allgemeine Aussagen wie "nachhaltig" oder "umweltfreundlich" nicht auf das gesamte Produkt bezogen werden dürfen, wenn sie nur auf einen Teilaspekt des beworbenen Produkts zutrifft. Werbeaussagen wie "bis 2030 sind alle unsere Verpackungen vollständig recyclingfähig", muss ein realistischer, öffentlich einsehbarer Umsetzungsplan beigefügt sein.

Siegel sollen weniger beliebig werden

Es soll unzulässig werden, ein Produkt oder eine Dienstleistung wie zum Beispiel einen Streaming-Service als "klimaneutral" zu bewerben, wenn die Klimaneutralität durch den Kauf von CO2-Zertifikaten erreicht wird. Klimaneutral bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als an anderer Stelle auch wieder gebunden werden, zum Beispiel durch Aufforstungsprojekte.

Ökologische oder soziale Nachhaltigkeitssiegel sollen künftig nicht mehr einfach vom Anbieter selbst vergeben werden können, sondern müssen staatlich festgesetzt sein oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen, das durch Dritte überprüft wird.

Werbung für bestimmte Produkte soll verboten werden

Produkte, die bewusst so hergestellt werden, dass sie nur begrenzt haltbar sind, dürfen von Unternehmen nicht mehr beworben werden, wenn ein Unternehmer dies weiß. Das würde zum Beispiel für Verkäuferinnen und Verkäufer von Elektrogeräten gelten, die wissen, dass ein Hersteller absichtlich Teile von schlechter Qualität eingebaut hat, damit Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Geräte häufiger ersetzen müssen.

Zudem soll es neue Regeln gegen die manipulative Gestaltung von Online-Seiten oder Apps geben. Konkret geht es um die Beeinflussung beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen. So darf bei mehreren Auswahlmöglichkeiten nicht mehr eine grafisch hervorgehoben werden. Es soll auch verboten werden, Verbraucher wiederholt zu einer Auswahl aufzufordern, obwohl sie diese Auswahl bereits getroffen haben. Zudem muss das Verfahren zur Anmeldung und zur Beendigung eines Dienstes vergleichbar gestaltet sein. Einen Dienst zu kündigen darf also nicht schwerer sein, als sich anzumelden./hrz/DP/stk



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