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08.05.2025 13:48



Urteil

Luxemburg (dpa) - Kfz-Versicherungen, Kreuzfahrten, Bestattungen: Verbraucher können sich über eine Fülle von Waren und Dienstleistungen auf Vergleichsportalen informieren. Die Seiten versprechen einen schnellen Überblick, was es gibt und was gut ist - selbst bei komplizierten Themen wie Versicherungen. Doch dürfen sie auch Noten und Punkte verteilen?

In einem Verfahren gegen Check24 hat der Europäische Gerichtshof dem Vergleichsportal zunächst den Rücken gestärkt, abschließend geklärt ist der Fall aber noch nicht. Der Ball liegt nun wieder beim Landgericht München I.

Komplizierte Versicherungen, einfache Bewertungen

Das strittige Notensystem bewertet die verschiedenen Versicherungen mit Noten von 1,0 bis 4,0, was Verbraucherinnen und Verbrauchern im Wust der Policen einen Überblick verschaffen soll. Der Versicherer HUK-Coburg sieht darin jedoch eine unzulässige vergleichende Werbung und klagte auf Unterlassung und Schadenersatz. Die Klage richtete sich gegen mehrere Unternehmen des Vergleichsportals Check24. 

Versicherungen seien zu komplex, um ihre Leistungen rechnerisch auf eine Note zu bringen, argumentiert die HUK-Coburg. Die Bewertung sei deshalb ein reines Werturteil und unzulässig. Das mit dem Fall befasste Landgericht München I wollte vom EuGH wissen, ob derlei Vergleiche zulässig sein können, wenn sie in Form von Noten oder Punkten erfolgen. Auch andere Vergleichsportale machen von solchen Bewertungen Gebrauch - ein abschließendes Urteil könnte Folgen für die ganze Branche haben.

Unzulässige Werbung? Richter melden Zweifel an

Das zuständige Landgericht muss nun klären, ob es sich bei dem Angebot von Check24 überhaupt um eine «vergleichende Werbung» im Sinne des EU-Rechts handeln könne, urteilten die Richterinnen und Richter am EuGH. Ihnen zufolge kann das nur der Fall sein, wenn es sich bei Check24 und HUK-Coburg um Mitbewerber handelt, sie also auf demselben Markt um Kundschaft buhlen.

Diese Festlegung müsse zwar vom Landgericht kommen. Die Luxemburger Richterinnen und Richter ließen daran aber Zweifel erkennen, da die HUK-Coburg Versicherungen erbringe, während Check24 sie lediglich vergleiche und vermittele.

Sowohl HUK-Coburg als auch Check24 wollten sich mit Blick auf das Verfahren nicht äußern.

Verbraucherschützer: Vergleichsportale sind nicht unabhängig

Vergleichsportale haben eine Marktmacht: Wer bei ihnen nicht vorkommt, hat tendenziell schlechtere Chancen. Im Geschäft mit Versicherungen treten sie juristisch betrachtet als Makler auf. Schließt ein Kunde über ihr Portal eine Police ab, kassieren sie eine Provision des Versicherers. So sei es «in der Regel» auch bei Check24, schreibt das Unternehmen.

Sandra Klug, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg, sagte, Verbraucher sollten nicht glauben, dass ein Vergleichsportal einen kompletten Überblick des Angebots gebe. «Es ist weder unabhängig noch vollständig.»

Nicht der erste Rechtsstreit dieser Art

Klug zufolge suggerieren die Portale, dass der Vertragsschluss einfach zu haben ist. Die Verbraucher fühlten sich gut aufgehoben, obwohl weitergehender Beratungsbedarf bestanden hätte. «Bei komplexen Versicherungen lauern dadurch erhebliche Gefahren.»

In einem früheren Urteil stellte das Landgericht Frankfurt fest, dass Check24 bei Privathaftpflichtversicherungen nicht einmal die Hälfte des Marktes abgedeckt hatte. Demnach prüfte das Portal lediglich die Tarife von 38 der 89 infrage kommenden Versicherungen. Laut Verbraucherzentrale handelte es sich ausschließlich um Unternehmen, die für einen Vertragsabschluss Provision zahlen würden.



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