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17.04.2025 05:59

Mehrere Boten des illegalen Hawala-Finanzsystems verurteilt

FRANKFURT (dpa-AFX) - Hessischen Ermittlern sind Schläge gegen das informelle Hawala-Finanzsystem gelungen. Unter anderem wurden vier Geldeinsammler und Kuriere wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt auf Anfrage berichtet. In Deutschland ist Hawala-Banking nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz verboten.

Das in der arabischen Welt vor Jahrhunderten entstandene System wird für Geldüberweisungen abseits der offiziellen Bankkanäle genutzt. Hawala beruht auf Vertrauensbasis der Beteiligten, die oft der gleichen Ethnie angehören.

Nach einer Analyse des Bundesfinanzministeriums erlaubt es, "Gelder nahezu ohne jede Möglichkeit der Rückverfolgung zu transferieren". Hawala spielt laut Bundesverfassungsschutz eine erhebliche Rolle bei der Terrorfinanzierung, wird aber auch von vielen Eingewanderten genutzt, um ihre Familien in der Heimat zu unterstützen.

Zahlungsströme intransparent

Das Geld wird gegen eine Gebühr bei einem Hawala-Händler eingezahlt. Der nicht namentlich festgehaltene Einzahler erhält ein Kennwort, gegen dessen Nennung der ebenfalls anonyme Empfänger das Geld bei einem Händler im Zielland ausgezahlt bekommt. Um die verschiedenen Töpfe auszugleichen, werden Geld-Kuriere losgeschickt, erläutert die hessische Justiz. Häufiges Ziel ist demnach Dubai.

In das Emirat wollte auch ein Deutscher eritreischer Herkunft reisen, der im Dezember 2020 mit 835.500 Euro Bargeld am Frankfurter Flughafen aufgegriffen wurde. Das Geld stammte von rund 3.000 Menschen, die ihre Angehörigen in Eritrea unterstützen wollten. Das Geld wurde eingezogen, der Kurier sowie ein Mittäter wurden im März dieses Jahres zu jeweils zwei Jahren Freiheitsstrafe und zu einer Geldstrafe verurteilt.

Geldkoffer oder teure Waren

Rund 5,8 Millionen Euro hat ein deutsches Ehepaar äthiopischer Herkunft in ganz Deutschland eingesammelt. Mit der letzten Sendung von 485.000 Euro wurde die Frau erwischt. Die Eheleute erhielten im Januar 2025 Freiheitsstrafen von 22 und 24 Monaten, die jeweils auf Bewährung ausgesetzt wurden.

Es handele sich um die erste Verurteilung in Frankfurt von Hawala-Boten wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Deren gemeinsames Ziel sei es, das illegale System um seiner selbst willen aufrechtzuerhalten, erläutert die Anklagebehörde.

Ein etwas anderes System mit einem Warenaustausch wählte ein in Kamerun geborener Deutscher, der mit dem eingesammelten Geld bei einem hiesigen Weinhändler größere Mengen Wein und Champagner bestellt hat. Nach dem Verkauf dieser Waren in Kamerun gingen dort die Gelder an Verwandte der Einzahler aus Deutschland. Der Mann wurde ebenfalls im März zu 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Mitglied in einer kriminellen Vereinigung war er nach Auffassung der Justiz nicht./ceb/DP/zb



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