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| 09.04.2025 12:16 Nahles: Beitragserhöhung für Arbeitslosenversicherung steht nicht zur Debatte NÜRNBERG (dpa-AFX) - Die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, hat Berichte über eine anstehende Erhöhung der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung zurückgewiesen. Die Bundesagentur müsse vermutlich ihre Rücklage von derzeit 3,2 Milliarden Euro heranziehen, um ein möglicherweise entstehendes Defizit im Haushalt auszugleichen. "Beitragserhöhungen stehen jedoch nicht zur Debatte", sagte Nahles. Bereits Ende März hatte die Vorstandsvorsitzende erklärt: "Wir rechnen damit, dass wir unsere Rücklagen in diesem Jahr brauchen werden." Angespannte Haushaltslage Die Haushaltslage der Bundesagentur ist angespannt. Unter anderem fallen die Zahlungen für Arbeitslosengeld, aber auch für Kurzarbeiter- und Insolvenzgeld aufgrund der derzeitigen konjunkturell schwierigen Lage höher aus, als dies bei der Aufstellung des Haushaltes berücksichtigt werden konnte. Allein für Arbeitslosengeld hat die Bundesagentur im laufenden Jahr 22,1 Milliarden Euro eingestellt. Das sind 2,3 Milliarden mehr als im Jahr 2018, vor der Corona-Pandemie. Sehenden Auges ins Minus Für den Etat der Bundesagentur des jeweils nächsten Jahres muss jeweils die Herbstprognose der Bundesregierung bezüglich der Entwicklung von Konjunktur- und Arbeitslosigkeit herangezogen werden. Diese sah noch ein Wirtschaftswachstum von 1,1 Prozent für 2025 vor. Das war jedoch bereits überholt, als der Haushalt der BA aufgestellt worden war. "Wir konzentrieren uns auf die Herbstprognose und alles, was davon abweicht, wird in ein Minus gehen", hatte die Chefin des Verwaltungsrates der Bundesagentur, Christina Ramb, bereits im November erklärt. Die "Bild"-Zeitung hatte zuvor unter Berufung auf Kreise in der Sozialversicherung berichtet, der Satz von derzeit 2,6 Prozent des Bruttolohns könnte um 0,2 bis 0,3 Punkte zum nächsten Jahreswechsel angehoben werden, um das Defizit der Bundesagentur auszugleichen. Eine Beitragserhöhung müsste von Bundestag und Bundesrat per Gesetzgebung beschlossen werden. Zuletzt war der Beitrag im Jahr 2023 angehoben worden - allerdings als Automatismus. Zuvor hatte es eine Absenkung auf 2,4 Prozent gegeben, die aber von vornherein als vorübergehend angelegt war./dm/DP/men Weitere Nachrichten |
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