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17.03.2025 22:17 Weitere Eilanträge gegen Finanzpaket ohne Erfolg KARLSRUHE (dpa-AFX) - Weitere Versuche, den am Dienstag geplanten Beschluss des Bundestags über das milliardenschwere Finanzpaket auf rechtlichem Weg zu stoppen, sind in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht verwarf mehrere Eilanträge gegen die geplante Abstimmung, wie das höchste deutsche Gericht am Abend mitteilte. Darunter waren Anträge von Bundestagsabgeordneten von AfD, Linke, FDP und dem BSW. In der Abwägung wäre der Schaden aus Sicht des Gerichts höher, wenn eine einstweilige Anordnung erginge und die Sondersitzung des Bundestags gestoppt würde - der Antrag aber in der Hauptsache keinen Erfolg hätte. Der Eingriff in die Autonomie des Parlaments wäre dann erheblich. Ob der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens die Abgeordnetenrechte verletzt hat, soll ungeachtet der Eilentscheidung jeweils in der Hauptsache geklärt werden. Schon am Freitag hatte das Gericht mehrere Anträge gegen die einberufenen Sondersitzungen des alten Bundestags verworfen. Sie seien unbegründet. Der alte Bundestag sei in seinen Handlungsmöglichkeiten bis zum Zusammentritt des neuen Bundestags nicht beschränkt, betonte der Senat. Auch Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens waren erfolglos geblieben. Zweidrittelmehrheiten nötig Union und SPD wollen am Dienstag mit den Grünen ein schuldenfinanziertes Sondervermögen für Infrastruktur im Umfang von 500 Milliarden Euro sowie eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben beschließen. Die Pläne erfordern Grundgesetzänderungen, für die in Bundestag und Bundesrat Zweidrittelmehrheiten benötigt werden. Im neuen Bundestag - der spätestens am 25. März erstmals zusammentreten muss - käme eine solche Mehrheit nur noch mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande. Deshalb hatten Union und SPD mit den Grünen verhandelt, um die Beschlüsse noch mit alten Mehrheiten zu fällen. Am Freitagnachmittag verkündeten die drei Seiten eine Einigung. Am Sonntag hatten daraufhin weitere Abgeordnete Einspruch in Karlsruhe angekündigt. Sie argumentierten, die Beratungszeit für das Schuldenpaket reiche nicht aus. Verfassungswidrig sei vor allem, dass nur drei Tage vor der Abstimmung weitere gravierende Änderungen vorgelegt worden seien. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat der Zweite Senat mit der jüngsten Entscheidung über alle bis dato vorliegenden Eilanträge in Organstreitverfahren - also von Abgeordneten und Fraktionen - zur Sondersitzung entschieden. Anhängig am Gericht sind noch Verfassungsbeschwerden von Bürgern./jml/kre/DP/mis Weitere Nachrichten |
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