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19.02.2025 18:54

Bundesgericht hebt Urteil zu Corona-Einreisequarantäne auf

LEIPZIG/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Ein Streit um die Rechtmäßigkeit von bayerischen Vorgaben nach der Einreise aus Corona-Risikogebieten wird erneut den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München beschäftigen. Das Bundesverwaltungsgericht hob ein Urteil des VGH auf, der darin eine Verordnung des Freistaates aus dem November 2020 für unwirksam erklärt hatte. Das Urteil verletzte Bundesrecht. (Az.: BVerwG 3 CN 5.23)

Ehepaar klagte gegen Corona-Regelung

Die Corona-Einreiseverordnung sah vor, dass Menschen, die nach Bayern einreisen und sich in den zehn Tagen davor in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich in Quarantäne müssen. Maßgeblich für die Einstufung als Risikogebiet war die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI). Dagegen hatte ein Ehepaar aus München geklagt.

Aus Sicht des VGH verstieß die Verordnung gegen das Rechtsstaatsprinzip. Als die Verordnung erlassen wurde, habe es keine gesetzliche Grundlage für die rechtswirksame Festsetzung von Risikogebieten gegeben. Außerdem monierten die Richter in München, dass eine Einreise aus einem Risikogebiet allein keinen Ansteckungsverdacht begründe, der Voraussetzung für eine Quarantäne ist. Gegen diese Entscheidung hatte das Gesundheitsministerium Revision eingelegt.

Kein Verstoß gegen Rechtsstaatsprinzip

Der VGH habe die damals existierenden Umstände, die zur Einstufung von Risikogebieten geführt habe, nicht ausreichend betrachtet, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dass die Corona-Einreiseverordnung auf die RKI-Veröffentlichungen verwies, sei mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar. Die Bundesrichter verwiesen den Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück nach München.

Ministerium begrüßt Entscheidung

Bayerns Gesundheitsministerium begrüßte die Entscheidung. Anders als die Vorinstanz habe das Bundesverwaltungsgericht die damalige wichtige Regelung in ihrem Kern als rechtmäßig beurteilt und bestätigt, sagte ein Ministeriumssprecher. Die Staatsregierung habe damals große Anstrengungen unternommen, um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren einer SARS-CoV-2-Infektion bestmöglich zu gewährleisten und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems aufrechtzuerhalten.

Sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, werde man diese sorgsam analysieren und die notwendigen Schlüsse ziehen, insbesondere auch mit Blick auf die Fortsetzung des Verfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof./bz/DP/he



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