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13.02.2025 13:14

46,5 Millionen Euro Steuerschaden: Cum-Ex-Akteur angeklagt

Steuerbetrug

Köln/Bonn (dpa) - Die Kölner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen britischen Finanzakteur erhoben, der in den Cum-Ex-Steuerbetrug involviert und einen Steuerschaden von 46,5 Millionen Euro verursacht haben soll. Wie die Kölner Staatsanwaltschaft mitteilte, wirft sie dem 54-Jährigen besonders schwere Steuerhinterziehung in drei Fällen vor. Er soll 2010 mit anderen Beteiligten Transaktionen über eine irische Fondsgesellschaft und eine Londoner Investmentgesellschaft abgewickelt haben. 

Den Angaben zufolge sitzt er in Dänemark in Untersuchungshaft, wo er Ende 2024 wegen Steuerhinterziehung in erster Instanz zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Die Kölner Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin, die auch für den 54-Jährigen gelte.

Bei Cum-Ex inszenierten Finanzakteure von Banken, Investmentgesellschaften und Anwaltskanzleien ein Verwirrspiel mit Aktien, die hin- und hergeschoben wurden. Die Finanzämter erstatteten Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Das kostete den deutschen Staat und damit der Allgemeinheit einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag. Die Hochphase dieser Geschäfte war von 2006 bis 2011. 

Das Bonner Landgericht sprach 2020 die ersten Cum-Ex-Angeklagten schuldig, 2021 wertete der Bundesgerichtshof (BGH) die Aktiengeschäfte ebenfalls als Straftat - die Lesart, dass es sich nur um dreiste Abzocke im rechtlichen Graubereich handelt, ist seither vom Tisch.

Die Kölner Staatsanwaltschaft spielt bei der Aufarbeitung des größten Steuerskandals der Bundesrepublik eine zentrale Rolle, da das in Bonn ansässige Bundeszentralamt für Steuern in ihrem Zuständigkeitsbereich liegt. In den vergangenen Jahren folgten einige weitere Prozesse samt Urteilen, etwa eine Haftstrafe gegen den Steueranwalt und Cum-Ex-Architekten Hanno Berger. 

In den kommenden Jahren dürfte es am Bonner Landgericht eine Vielzahl weiterer Prozesse geben. Inzwischen laufen bei der Kölner Staatsanwaltschaft gut 130 Cum-Ex-Verfahren, die sich gegen rund 1.700 Beschuldigte richten.



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