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12.02.2025 15:59

Cum-Ex-Akteur zahlt elf Millionen Euro an den Staat

Steuerbetrüger

Bonn (dpa) - Im Nachspiel des ersten Urteils im Cum-Ex-Steuerbetrug muss der Verurteilte weitere elf Millionen Euro an den Staat zahlen. Das Bonner Landgericht hatte den früheren Börsenhändler im Jahr 2020 zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt und die Einziehung von 14 Millionen Euro angeordnet. 

Drei Millionen zahlte der Brite. Danach allerdings war strittig, ob er auch die verbliebenen elf Millionen berappen muss oder ob man Geld, das die an den Geschäften beteiligte Warburg-Bank an den Fiskus bezahlt hatte, damit verrechnen kann.

Nein, entschied das Kölner Oberlandesgericht schließlich - die Zahlung der Bank habe keine Tilgungswirkung auf die Ansprüche gegenüber dem Verurteilten. Der Brite signalisierte inzwischen, dass er das verbliebene Geld in Raten zahlen will. «Der Verurteilte stellt sich der Vollstreckung», sagte ein Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte das «Handelsblatt» darüber berichtet. 

Der größte Steuerbetrug der Bundesrepublik

Bei Cum-Ex schoben Finanzakteure Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenansprüche hin und her. Am Ende wurden Steuern erstattet, die gar nicht gezahlt worden waren - das kostete den deutschen Staat verschiedenen Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag. Die Hochphase von Cum-Ex war in den Jahren 2006 bis 2011.

Der Fall gegen den Briten und einen anderen beteiligten Landsmann landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof, der Cum-Ex 2021 als Straftat wertete. Danach gewann die Aufarbeitung des größten Steuerskandals der Bundesrepublik allmählich an Fahrt. Inzwischen laufen bei der Kölner Staatsanwaltschaft, der bei den Ermittlungen gegen Cum-Ex eine zentrale Rolle zukommt, gut 130 Verfahren, die sich gegen rund 1.700 Beschuldigte richten. 

Der im Jahr 2020 verurteilte Brite hatte sich reumütig gezeigt und den Behörden Insiderinformationen geliefert. Bei anderen Cum-Ex-Akteuren war das nicht der Fall. Das Bonner Landgericht verurteilte den Steueranwalt Hanno Berger 2023 zu acht Jahren Haft. Später verhängte das Wiesbadener Landgericht wegen anderer Cum-Ex-Vergehen eine weitere Haftstrafe gegen Berger, der als zentraler Architekt des Steuerbetrugs galt.



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