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16.10.2024 12:14 Merz über Scholz: Vertrauensfrage droht man nur einmal an BERLIN (dpa-AFX) - CDU-Chef Friedrich Merz hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) davor gewarnt, die Vertrauensfrage als Druckmittel gegen die eigene Fraktion zu benutzen. "Das droht man nur einmal an, beim nächsten Mal muss man es machen", sagte Merz in der RTL/ntv-Sendung "Frühstart". Hintergrund sind Äußerungen von Scholz in einer Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion am Dienstag im Zusammenhang mit der Abstimmung über das umstrittene "Sicherheitspaket" der Ampel-Koalition. Scholz ermahnt SPD-Fraktion Bei einer Probeabstimmung über das sogenannte Sicherheitspaket hatte Scholz die Abgeordneten in der Sitzung zur Zustimmung ermahnt. Nach Angaben von Teilnehmern sagte er, dass er notfalls "von seinen Möglichkeiten Gebrauch machen" wird, wenn die eigene Mehrheit der Koalition in Gefahr gerät. Zuerst hatte der "Spiegel" darüber berichtet. Die SPD widerspricht grundsätzlich der Wahrnehmung, Scholz habe in der Sitzung die Vertrauensfrage ins Spiel gebracht. "Er hat nicht mit der Vertrauensfrage gedroht", sagte der designierte SPD-Generalsekretär Matthias Miersch in der ARD. Auch im Umfeld des Kanzlers hieß es, eine solche Interpretation sei "etwas übertrieben". Merz machte sich die Auslegung der Ermahnung als Androhung der Vertrauensfrage zu eigen. Das Machtwort entspreche nicht den Fraktionsregeln, "sondern das sind seine Möglichkeiten, und seine Möglichkeiten ist eben genau das, die Vertrauensfrage", sagte der Unionsfraktionschef. Wenn man die Vertrauensfrage stelle, sei das der Anfang vom Ende der eigenen Regierungszeit, sagte Merz weiter. Worum es beim Sicherheitspaket geht Die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP im Bundestag hatten sich nach dem Anschlag von Solingen auf das "Sicherheitspaket" verständigt. Mit dem Gesetzespaket wird ein allgemeines Verbot von Messern auf öffentlichen Veranstaltungen eingeführt. Ausreisepflichtigen Asylbewerbern sollen Leistungen gestrichen werden, wenn nach den sogenannten Dublin-Regeln ein anderes EU-Land für sie zuständig ist und einer Ausreise nichts entgegensteht. Bei Terror-Ermittlungen soll ein Abgleich biometrischer Daten im Internet möglich werden, wenn der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) dies von einem Gericht genehmigen lässt. Der Bundestag hat die Abstimmung für Freitag auf die Tagesordnung gesetzt./axr/DP/ngu Weitere Nachrichten |
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