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14.10.2024 14:03

Bessere Arbeitsbedingungen bei Lieferdiensten und Co

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die EU-Staaten haben den Weg für bessere Rechte von Millionen Arbeitnehmern auf Online-Plattformen endgültig frei gemacht. Sie stimmten bei einem Ministertreffen in Luxemburg für die neuen Vorgaben, die unter anderem Scheinselbstständigkeit verhindern sollen. Wenn künftig Indizien etwa auf eine Kontrolle der Mitarbeiter vorliegen, wird den neuen Regeln zufolge angenommen, dass sie Beschäftigte und keine Selbstständigen sind.

Nach EU-Angaben arbeiten knapp 30 Millionen Menschen in der Union als sogenannte Plattformarbeiter. Gemeint sind damit Menschen, die ihre Dienste über eine Online-Plattform anbieten - etwa als Essenslieferant oder Fahrerin. Der europäische Gewerkschaftsbund ETUC begrüßte die neuen Vorgaben. "Schon viel zu lange werden hart arbeitenden Taxifahrern, Zustellern oder Pflegekräften ihre grundlegendsten Rechte verweigert, damit reiche Tech-Bros eine weitere Null auf ihr Bankkonto setzen können", sagte Tea Jarc vom ETUC.

Regeln müssen noch in nationales Recht gegossen werden

Das Gesetz soll den Angaben zufolge auch die Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz regeln: Eine Person, die auf einer Plattform arbeitet, darf demnach nicht aufgrund einer Entscheidung entlassen werden, die ein Algorithmus oder ein automatisiertes Entscheidungssystem getroffen hat. Außerdem wird den Plattformen die Verarbeitung bestimmter Arten personenbezogener Daten untersagt.

Über das Gesetz wurde zuvor lange und intensiv diskutiert. Die EU-Kommission hatte es Ende 2021 vorgeschlagen. Das Europaparlament hatte der Richtlinie im April zugestimmt. Die Richtlinie wird nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht, die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit, um die Bestimmungen in ihr nationales Recht zu übernehmen./mjm/DP/jha



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