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08.10.2024 20:57

EQS-News: Gläubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO (deutsch)

    Gläubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO

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Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Anleihe
Gläubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO

08.10.2024 / 20:57 CET/CEST

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Medienmitteilung

Gläubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO

Wetzikon, 8. Oktober 2024 - Am 8. Oktober 2024 hat die GZO AG ("GZO" oder
"die Gesellschaft") eine Stellungnahme zu den Vorschlägen veröffentlicht,
die die GZO-Gläubigergruppe unter der Leitung der Clearway Capital GmbH
("Clearway") den Anleihegläubigern der 1.87% 2024 Anleihe der GZO AG (ISIN
CH0240109618) an der kommenden Versammlung am 25. Oktober 2024 unterbreitet.

Die Stellungnahme enthält zahlreiche sachliche Ungenauigkeiten, die bereits
in den öffentlichen Verlautbarungen, Präsentationen und auf der Website der
GZO-Gläubigergruppe, insbesondere im Fragen-Bereich, welcher hier
https://gzo-bondholder.ch/fragen/ abrufbar ist, richtiggestellt wurden.
Dessen ungeachtet weist die Gläubigergruppe erneut auf Folgendes hin:

  * Die Vorschläge der Gläubigergruppe stellen sicher, dass alle Gläubiger
    gleich behandelt werden. Die Vorschläge wurden so formuliert, dass die
    notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für ihre Umsetzung durch GZO
    gegeben sind. Jede gegenteilige Behauptung ist unzutreffend.
    Insbesondere sollen die Verlängerung der Laufzeit, der höhere Zinssatz
    und die verbesserte Sicherheit auch für andere ungesicherte Gläubiger
    gelten. GZO hat bisher nicht dargelegt, warum die Vorschläge zu einer
    Ungleichbehandlung der Gläubiger führen würden.

  * GZO wird das Ergebnis der Anleihegläubigerversammlung nicht einfach
    ignorieren können. Entgegen der Behauptung der GZO sind die Bedingungen
    für eine Verlängerung der vorläufigen Nachlassstundung in eine
    endgültige Nachlassstundung nicht erfüllt, wenn die GZO solvent ist.
    Wenn die Anleihegläubiger der Verlängerung zustimmen, halten wir es für
    unwahrscheinlich, dass der Richter der GZO den Eintritt in eine
    endgültige Nachlasstundung gestattet. Die Gesellschaft kann die
    Bedingungen ablehnen und in Konkurs gehen, was aber die persönliche
    Haftung des Verwaltungsrats aktualisiert.

  * Die Gläubigergruppe hält an ihrer Bewertung fest. Die von Clearway
    publizierte Bewertung wurde mit Hilfe führender Branchenexperten
    durchgeführt und berücksichtigt die Besonderheiten der Situation,
    einschliesslich der Zonenordnung und möglicher alternativer
    Nutzungsmöglichkeiten für die Grundstücke. Das Unternehmen hat die
    Bewertung von Clearway bisher ohne Begründung abgelehnt, obwohl es die
    Abschlüsse erst im Juni 2024 genehmigt hat, in denen die Buchwerte
    dieser Vermögenswerte weit über den Schätzungen von Clearway liegen. Der
    Verwaltungsrat der GZO hat die Bewertungen der GZO-Gläubigergruppe
    zurückgewiesen, hat aber bislang keine eigene Bewertung vorgelegt. Es
    bleibt also nach wie vor unklar, warum GZO der Meinung ist, dass die
    Gläubiger einen Abschlag akzeptieren sollen, ohne dass sie Angaben zu
    den Vermögenswerten der Gesellschaft und Belege für die zur Verwertung
    dieser Vermögenswerte geleistete Arbeit vorgelegt erhalten.

Die GZO-Gläubigergruppe ist der festen Überzeugung, dass die
Nachlassstundung nicht das richtige Verfahren für die GZO ist und dass diese
vielmehr versuchen muss, ihre umfangreichen Vermögenswerte zu verwerten,
anstatt ihre Expansionsbestrebungen auf Kosten der Gläubiger weiter zu
verfolgen. GZO berücksichtigt auch nicht, dass zwei Drittel der Gläubiger
einem vorgeschlagenen Nachlassvertrag zustimmen müssen: das ist höchst
unwahrscheinlich, weil es mehrere Möglichkeiten gibt, die vollständige
Rückzahlung an alle Gläubiger sicherzustellen.

Wir bitten alle Anleihegläubiger deshalb nochmals eindringlich, die
Vorschläge der Gläubigergruppe an der bevorstehenden Versammlung zu
unterstützen.

Für Rückfragen:
GZO Creditor Group
c/o Dynamics Group, Andreas Durisch
079 358 87 32
contact@gzo-bondholder.ch
www.gzo-bondholder.ch


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Ende der Medienmitteilungen

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2004587 08.10.2024 CET/CEST

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