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18.09.2024 10:41

OTS: Goldenstein Rechtsanwälte / UniImmo Wohnen ZBI: Goldenstein ...

    UniImmo Wohnen ZBI: Goldenstein Rechtsanwälte klagt wegen
Falschberatung
Berlin-Schönefeld (ots) -

- UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds ist im Juni um fast 17 Prozent abgestürzt
- Anlegerkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte reicht erste Klage wegen
  Falschberatung ein
- Rechtsanwalt Claus Goldenstein erwartet Einbrüche bei weiteren Immobilienfonds
  und rechnet mit einer Klagewelle

Die Abwertung des offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI von Union
Investment hat erste juristische Konsequenzen: Die Anleger- und
Verbraucherkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte (http://www.ra-goldenstein.de/) hat
in dieser Woche eine Klage wegen Falschberatung gegen die Volksbank Böblingen
eingereicht. "Obwohl der Immobilienmarkt durchaus volatil sein kann, wurde der
UniImmo Wohnen-Fonds selbst nach der Zinswende und dem Beginn des
Ukraine-Krieges an risikoaverse Anleger vertrieben. Allein bei unserer Kanzlei
haben sich deshalb bereits mehr als 400 betroffene Anleger gemeldet, die
durchschnittlich rund 25.000 Euro in den Fonds investiert haben und sich
betrogen fühlen. Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Monaten tausende
Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen werden. Auf Union Investment und
dessen Vertriebspartner, die Volks- und Raiffeisenbanken, rollt nun eine
Klagewelle zu", prognostiziert Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Gründer und
Geschäftsführer von Goldenstein Rechtsanwälte. Seine Kanzlei hat sich auf
Massenverfahren spezialisiert und unter anderem im Dieselskandal mehr als 65.000
Mandanten vertreten sowie das erste Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof (BGH)
erwirkt.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren geht es um die Klage einer Frau aus Baden-Württemberg, die im
Februar 2023 5000 Euro über die Volksbank Böblingen in den UniImmo: Wohnen
ZBI-Fonds investiert hat. Während des Beratungsgesprächs hat die Anlegerin klar
kommuniziert, dass sie mit ihrem Investment kein Risiko eingehen möchte,
woraufhin ihr der offene Immobilienfonds von Union Investment empfohlen wurde.
Ein Beratungsprotokoll wurde ihr nicht ausgehändigt.

Mit ihrer Klage, die am Landgericht Tübingen eingereicht wurde, zielt die Frau
nun auf eine Rückabwicklung ihres Vertrages ab. "Unsere Mandantin hätte niemals
in den Fonds investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt über das
tatsächliche Risiko informiert worden wäre. Daher möchte sie ihr Investment
rückgängig machen und verlangt auch die Rückzahlung von bereits bezahlten
Verwaltungsgebühren sowie die Auszahlung einer Entschädigung in Höhe der Zinsen,
die sie mit einem tatsächlich für sie geeigneten Finanzprodukt verdient hätte" ,
erläutert Rechtsanwalt Claus Goldenstein das Klageziel.

Anlegeranwalt erwartet weitere Einbrüche von Immobilienfonds

"Es ist unvorstellbar, dass ein offener Immobilienfonds überhaupt mit einem
ähnlichen Risikoprofil wie eine deutsche Staatsanleihe vermarktet wird.
Schließlich kennt der Immobilienmarkt sowohl Höhen als auch Tiefen. Dies hat
sich ab dem Jahresende 2021 gezeigt, als die Transaktionen für Immobilien in
Deutschland weitgehend zum Stillstand kamen und die Kaufpreise einbrachen" ,
ergänzt Goldenstein und führt fort:

"Trotz dieser Marktentwicklung wurde der Wert der im UniImmo: Wohnen-Fonds
gehaltenen Immobilien noch über Monate sogar aufgewertet. Dies geschah zwar
durch unabhängige Gutachter. Doch diese Gutachter wurden von Union Investment
bestellt und bezahlt. Wie realitätsfremd deren Einschätzungen waren, zeigt die
extreme Abwertung nach der Sonderbewertung im Juni dieses Jahres. Diese musste
vorgenommen werden, weil Union Investment aufgrund zahlreicher Kündigungen von
betroffenen Anlegern Liquidität schaffen musste, die eigenen Immobilien aber nur
maximal 5 Prozent unterhalb der letzten Bewertung verkaufen darf. Der Verkauf zu
einem solchen Preis wäre jedoch vollkommen unrealistisch gewesen. So kam es
dazu, dass der Fonds einbrach und Anleger über Nacht fast eine Milliarde Euro
verloren.

Sicherheitsorientierten Anlegern hätte der Fonds unserer Meinung nach nie
verkauft werden dürfen. Deshalb werden wir von Goldenstein Rechtsanwälte uns
dafür einsetzen, dass betroffene Investoren ihr Geld zurückbekommen.
Insbesondere für Anleger, die ab 2022 investiert haben, sehen wir gute
Erfolgsaussichten. Aber auch frühere Investoren hätten wahrheitsgetreu über das
tatsächliche Risikoprofil des Fonds aufgeklärt werden müssen und können deshalb
klagen. Zudem erwarten wir, dass in den kommenden Wochen weitere Immobilienfonds
Liquiditätsprobleme aufgrund von Kündigungen erleiden und ihre Immobilien
verkaufen müssen. Dann wird sich bei weiteren Fonds eine Kluft zwischen der
offiziellen Bewertung ihrer Immobilien und dem tatsächlichen Wert auftun. Die
Leidtragenden werden die Anleger sein, die bestehende Schadensersatzansprüche
unbedingt prüfen sollten."

Weitere Informationen zum Thema stehen unter dem nachfolgenden Link zur
Verfügung: https://www.ra-goldenstein.de/neuigkeiten/uniimmo-wohnen-zbi-klagen/

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von
zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine
deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die
Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und
sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am
Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf http://www.ra-goldenstein.de/ können
sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende
Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in
Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren
Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein
geleitet.

Pressekontakt:

Nils Leidloff | mailto:nils.leidloff@golden-tech.de | +49.1603624735

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135393/5867074
OTS:               Goldenstein Rechtsanwälte


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