Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
04.09.2024 13:49

ROUNDUP: Arbeit im Alter soll mit Renten-Prämie belohnt werden

BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundeskabinett hat Pläne für eine neue Prämie für Menschen auf den Weg gebracht, die über das Rentenalter hinaus arbeiten wollen. Schon jetzt erhöhen Arbeitnehmer ihre späteren Rentenzahlungen, wenn sie über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeiten. Künftig soll es aber zusätzlich die Möglichkeit geben, sich die Anwartschaften auch auf einen Schlag auszahlen zu lassen - in Form einer sogenannten Rentenaufschubprämie. Das Vorhaben ist Teil der im Juli von der Ampel-Koalition vereinbarten "Wachstumsinitiative" und muss nun noch im Bundestag beraten und beschlossen werden.

Ein Jahr länger arbeiten und 22.000 Euro Prämie

Die Prämie soll abgabenfrei sein und sich aus der Höhe der entgangenen Rente und den Krankenversicherungsbeiträgen ergeben, die die Rentenkasse für die Zeit der Weiterbeschäftigung für die Betroffenen spart. Nach Berechnung des Sozialverbands VdK könnte damit jemand, der bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze etwa einen Rentenanspruch von 1.600 Euro brutto erreicht hat und dann ein Jahr zum Durchschnittsverdienst weiterarbeitet, eine steuerfreie Auszahlung von rund 22.000 Euro bekommen. Das Bundesfinanzministerium stellte klar, dass die Prämie sozialabgabenfrei sein werde, ob auch steuerfrei, werde derzeit noch geprüft.

Einmalzahlung oder dauerhaft höhere Rente

Als Alternative zu einer solchen Einmalzahlung bleibt aber die Möglichkeit bestehen, durch längeres Arbeiten die monatliche Rente bis zum Lebensende zu erhöhen. Bei einem um ein Jahr verschobenen Rentenbeginn erhöht sich die Altersrente um sechs Prozent. Außerdem steigt diese zusätzlich wegen weiter gezahlter Beiträge an die Rentenkasse. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten ab 50 kann sich einer kürzlich veröffentlichten Umfrage des Karrierenetzwerks Xing zufolge vorstellen, über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten.

Arbeitgeberbeiträge aufs Konto der Beschäftigten

Eine weitere vom Kabinett auf den Weg gebrachte Neuregelung sieht vor, dass die Arbeitgeber die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, die sie für Beschäftigte im Rentenalter zahlen, diesen auch direkt auszahlen können. Das - so der Gedanke - erhöht nicht nur deren Einkommen, sondern auch den Anreiz, länger im Job zu bleiben. Zahlen Arbeitgeber die Beträge nicht an die Beschäftigten aus, haben sie weiter die Pflicht zur Zahlung der Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitslosen- und Rentenkasse.

Heil und Habeck betonen Beitrag zur Fachkräftesicherung

"Wer sein Wissen und Können weiter freiwillig einbringen möchte, profitiert von den neuen Regelungen. Das ist ein wichtiger Schritt, um erfahrene Fachkräfte für unsere Wirtschaft zu sichern", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin. Sein Kabinettskollege, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), sagte: "Die beschlossenen Maßnahmen sind aufgrund des fortschreitenden demografischen Wandels wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands, denn wir können nicht auf das Wissen, Können und die Erfahrung Älterer verzichten, die noch weiterarbeiten wollen."

Auch Neuregelungen bei Befristungen und Witwenrente

Teil des Gesetzesvorhabens sind auch Lockerungen bei Vorgaben zu befristeten Arbeitsverträgen. Diese sollen für Arbeitnehmer, die über das Rentenalter hinaus arbeiten wollen, einfacher möglich werden. Und wer neben dem Erhalt einer Hinterbliebenenrente ("Witwen"- oder "Witwerrente") arbeitet, soll künftig mehr verdienen können, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird. Im Ergebnis bleibe damit eine Vollzeittätigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn bei Bezug einer Hinterbliebenenrente anrechnungsfrei, hieß es vom Bundesarbeitsministerium. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund liegt der Bruttoverdienst bei einer 40-Stunden-Woche mit Mindestlohn bei etwa 2.150 Euro im Monat./jr/DP/ngu



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   6 7 8 9 10    Berechnete Anzahl Nachrichten: 702     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
04.09.2024 14:46 Original-Research: Wüstenrot und Württembergische AG (von ...
04.09.2024 14:40 EQS-News: Korrektur: Quartalsbericht zum ersten Quartal 2024...
04.09.2024 14:40 Früherer Wirecard-Chef Braun bleibt in Haft
04.09.2024 14:38 Aktien Frankfurt: Dax fällt vom Rekord weiter zurück
04.09.2024 14:30 Kanzler Scholz führt Gespräche mit VW
04.09.2024 14:30 ROUNDUP: Ausbildung von Pflege-Assistenten soll bis 2027 ein...
04.09.2024 14:16 Jefferies belässt Axa auf 'Buy' - Ziel 43 Euro
04.09.2024 14:13 Aurubis verkauft US-Standort für Flachwalzprodukte an Wiela...
04.09.2024 14:09 Bundesregierung fordert Kompromisse für Geisel-Deal
04.09.2024 14:09 ROUNDUP 2: VW verteidigt vor der Belegschaft den strikten Sp...
04.09.2024 14:02 Börse Stuttgart-News: Euwax Trends
04.09.2024 14:01 EQS-News: Aurubis AG: Aurubis veräußert den US-Standort f?...
04.09.2024 13:56 ROUNDUP: IfW rechnet mit Rückgang der Wirtschaftsleistung 2...
04.09.2024 13:49 ROUNDUP: Arbeit im Alter soll mit Renten-Prämie belohnt wer...
04.09.2024 13:48 IfW rechnet mit Rückgang der Wirtschaftsleistung 2024
04.09.2024 13:38 STICHWORT: Wer ist die erste Frau an der Spitze des VW-Betri...
04.09.2024 13:36 IRW-News: Outcrop Silver & Gold Corp.: Erweitertes Explo...
04.09.2024 13:35 IRW-News: BluSky Carbon Inc.: BluSky Carbon erhält DTC-Bere...
04.09.2024 13:29 ROUNDUP: Autoindustrie 'im Sturzflug' - E-Autos als Ladenhü...
04.09.2024 13:28 Wer ist die erste Frau an der Spitze des VW-Betriebsrats?
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
05.09.2024

ZUMTOBEL GROUP AG
Geschäftsbericht

W.A.G. PAYMENT SOLUTIONS PLC
Geschäftsbericht

U.S. GLOBAL INVESTORS
Geschäftsbericht

THE GO-AHEAD GROUP PLC
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services