Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
30.08.2024 13:13

ROUNDUP 3: Deutschland schiebt wieder nach Afghanistan ab

(neu: weitere Stimmen, Hintergrund, Details)

LEIPZIG/BERLIN (dpa-AFX) - Erstmals seit der Machtübernahme der Taliban vor drei Jahren hat Deutschland wieder afghanische Staatsangehörige in ihr Herkunftsland abgeschoben. Nach Angaben von Innenministerin Nancy Faeser handelte es sich um 28 Straftäter. Alle Betroffenen sind Männer, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr.

Start aus Leipzig

Das sächsische Innenministerium teilte mit, die Maschine sei am Morgen vom Flughafen Leipzig/Halle abgehoben. Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet. Nach dpa-Informationen sollen die verurteilten Straftäter vor einer möglichen Abschiebung einen Großteil ihrer Strafe hierzulande abgesessen haben.

Deutschland unterhält zu den Taliban-Machthabern in Kabul keine diplomatischen Beziehungen. Nach dem tödlichen Messerangriff von Mannheim Ende Mai hatte Kanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, die Abschiebung von Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern nach Afghanistan und auch Syrien wieder zu ermöglichen.

"Es ist ein klares Zeichen: Wer Straftaten begeht, kann nicht darauf rechnen, dass wir ihn nicht abgeschoben kriegen, sondern wir werden versuchen, das zu tun, wie man in diesem Fall sieht", sagte der SPD-Politiker bei einem Wahlkampftermin in der Nähe von Leipzig. Die Abschiebungen seien sorgfältig vorbereitet worden. Ein solches Vorhaben gelinge nur, "wenn man sich da Mühe gibt, wenn man es sorgfältig und sehr diskret macht".

Der Abschiebeflug startete zwar wenige Tage nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten tödlichen Messerattentat von Solingen, hat aber einen deutlich längeren Vorlauf, wie es aus Behördenkreisen hieß. Der "Spiegel" schrieb von zwei Monaten.

Recht sieht Ausschlussgründe für Schutz in Deutschland vor

Das Vorgehen könnte nun auch eine Blaupause für künftige Abschiebungen nach Afghanistan und möglicherweise auch Syrien sein. Die Bundesregierung prüft Möglichkeiten zur Abschiebung in diese Länder seit Monaten. Dabei sollen auch Nachbarstaaten wie Usbekistan eine Rolle spielen.

Insbesondere die Grünen und auch ihre Außenministerin Annalena Baerbock hatten sich bislang skeptisch gezeigt bei Abschiebungen nach Afghanistan und davor gewarnt, die islamistische Taliban-Regierung indirekt anzuerkennen.

Nouripour: Abschiebeflug darf Taliban nicht legitimieren

Grünen-Co-Chef Omid Nouripour betonte erneut: "Dieser Flug darf nicht zu einer Legitimation der Taliban führen". Abschiebungen in das Land "im großen Stil" sieht er auch weiter skeptisch. "Dafür bräuchte es eine direkte staatliche Zusammenarbeit, die mit den Steinzeit-Islamisten der Taliban nicht möglich ist", so der Grünen-Politiker. Gleichzeitig sei stets klar gewesen, "dass es technische Möglichkeiten geben kann, in wenigen Fällen Menschen nach Afghanistan zu fliegen", sagte Nouripour.

Baerbock hatte am Dienstag im RBB-Inforadio gesagt, bereits jetzt seien Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan vereinzelt machbar. Es sei angesichts der dort herrschenden Regimes aber "offensichtlich nicht trivial". Es sei zudem bereits Rechtslage, dass Straftäter und Gefährder keinen Schutzstatus bekämen oder ihn dann verlören und weggesperrt gehörten.

Das Asylrecht sieht Ausschlussgründe für Schutz in Deutschland vor, zum Beispiel Kriegsverbrechen. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich in ihrem "Sicherheitspaket" vorgenommen, diese Liste zu erweitern, unter anderem um antisemitischen Straftaten.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, betonte, der Flug dürfe kein Einzelfall bleiben. "Es muss der erste Fall einer Reihe von Abschiebungen sein. Auch Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan und Syrien dürfen kein Tabu sein."

Wenig Rechte für Frauen in Afghanistan

Seit August 2021 sind in Afghanistan wieder die islamistischen Taliban an der Macht, die international vor allem wegen ihrer massiven Beschneidung von Frauenrechten in Kritik stehen. Insgesamt ist es seit der erneuten Machtübernahme der Taliban zu einem deutlichen Rückgang der bewaffneten Auseinandersetzungen in dem Land gekommen, auch wenn es nach wie vor zu Anschlägen kommt.

Kritiker bemängeln unter der Taliban-Herrschaft ein hartes Vorgehen gegen Menschenrechtler, Demonstranten oder Journalisten, denen laut Menschenrechtsorganisationen Verhaftung, Verschwinden oder Folter drohen.

Experte fürchtet Ausweitung der Abschiebe-Praxis

Der Afghanistan-Experte Thomas Ruttig befürchtet, dass die Abschiebungen künftig auch auf Afghanen ausgeweitet werden könnten, die nicht zu schweren Straftätern und Gefährdern zählen. Unklar sei auch, wie die in Afghanistan regierenden Taliban mit den abgeschobenen Männer verfahren, und ob sie etwa in Haft gelangen.

"Manche abgelehnte Afghanen könnten abgeschoben werden, bevor sie auch nur die Chance hatten, dagegen zu klagen", sagte Ruttig. Die ungewisse Zukunft des Bundesaufnahmeprogramms, das besonders gefährdeten Afghanen Schutz in Deutschland bieten soll, passe "in die politische Atmosphäre der Abwicklung des deutschen Afghanistan-Engagements", kritisierte der Experte weiter.

Kritik auch von Menschenrechtlern

Die Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, Julia Duchrow, zeigte sich alarmiert: "Menschenrechte haben wir alle - und niemand darf in ein Land abgeschoben werden, wo Folter droht", teilte Duchrow mit. Außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Folter seien unter den Taliban an der Tagesordnung. Die Regierung riskiere, "sich zur Komplizin der Taliban zu machen"./stz/DP/nas



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   4 5 6 7 8    Berechnete Anzahl Nachrichten: 983     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
30.08.2024 14:00 EQS-News: BOOSTER Precision Components GmbH veröffentlicht ...
30.08.2024 13:58 Bernstein hebt Ziel für T-Mobile US auf 220 Dollar - 'Outpe...
30.08.2024 13:57 JPMorgan belässt Pernod Ricard auf 'Neutral' - Ziel 140 Euro
30.08.2024 13:54 AKTIE IM FOKUS: Dell vorbörslich gefragt - KI-Servergeschä...
30.08.2024 13:53 Jefferies belässt Richemont auf 'Buy'
30.08.2024 13:53 Jefferies belässt Ferrari auf 'Hold'
30.08.2024 13:53 Jefferies belässt Kering auf 'Hold'
30.08.2024 13:52 Jefferies belässt LVMH auf 'Hold'
30.08.2024 13:51 Von der Leyen ruft zu Ausbau der Atomkraft auf
30.08.2024 13:34 EQS-DD: PIERER Mobility AG (deutsch)
30.08.2024 13:34 EQS-News: Underberg Gruppe: Emission einer neuen Anleihe bes...
30.08.2024 13:33 WHO: Vorbereitung für Impfungen im Gazastreifen läuft auf ...
30.08.2024 13:30 EQS-DD: NanoRepro AG (deutsch)
30.08.2024 13:29 EQS-Adhoc: Semper idem Underberg AG beschließt Emission ein...
30.08.2024 13:24 ROUNDUP: DHL erhöht Sicherheitsmaßnahmen nach zwei Vorfällen
30.08.2024 13:23 Finanzierung der Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden geklärt
30.08.2024 13:23 ROUNDUP/Ostdeutschland zeigt auf: Fachkräftemangel immer sc...
30.08.2024 13:16 OTS: Quadriga Communication GmbH / Börsentag Berlin 2024: G...
30.08.2024 13:13 ROUNDUP 3: Deutschland schiebt wieder nach Afghanistan ab
30.08.2024 13:13 GNW-Adhoc: Biognosys gibt die kommerzielle Verfügbarkeit vo...
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
30.08.2024

SINO AG
Geschäftsbericht

OODASH AB
Geschäftsbericht

IZAFE GROUP
Geschäftsbericht

CREDITSHELF AG
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services