Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
27.08.2024 11:14

Gericht: Regeln für 5G-Auktion 2019 waren rechtswidrig

KÖLN (dpa-AFX) - Bei der Festlegung der Spielregeln für die milliardenschwere 5G-Mobilfunkauktion 2019 ist es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln nicht mit rechten Dingen zugegangen. Das Gericht gab den Mobilfunkanbietern Freenet und EWE Tel recht, die sich von Verfahrens- und Abwägungsfehlern bei den Vergabe- und Auktionsregeln benachteiligt gesehen hatten. Im Kern ging es um die Frage, ob das damalige Bundesverkehrsministerium unter der Leitung von Andreas Scheuer (CSU) rechtswidrig Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion genommen hatte.

Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten vier Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro ersteigert. Sie verpflichteten sich dabei zu Mindestausbauzielen, etwa dass sie bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download versorgen. Auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verzichtete der Bund hingegen.

Vorwurf eines politischen Deals bestätigt

So eine Regelung oder zumindest strenge Vorgaben hätten kleineren Mobilfunkanbietern, die kein eigenes Netz haben und Netzkapazitäten mieten, wesentlich geholfen. Ihre Position wäre gegenüber den großen Netzbetreibern gestärkt worden. Mit EWE Tel und Freenet fühlten sich zwei kleinere Mobilfunkanbieter benachteiligt und zogen vor Gericht.

In dem Kölner Urteil wurde letztlich festgestellt, dass die Politik auf eine eigentlich unabhängige Behörde rechtswidrig Einfluss genommen hatte. Damit wurde der Vorwurf eines politischen Deals bestätigt. Dieser sah vor, dass die Netzbetreiber zwar zu harten Ausbauzielen verdonnert wurden, dafür beim Thema Netzvermietung aber milde behandelt wurden.

Der Rechtsstreit war zuvor bereits durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht gelaufen. Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig hatten den Fall im Oktober 2010 wieder an das Verwaltungsgericht in Köln zurückverwiesen. Die Kölner Richter entschieden nun, dass die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz rechtswidrig gewesen sei.

Auswirkungen auf Mobilfunkkunden unklar

Wie sich das Kölner Urteil auf die Mobilfunkkunden in Deutschland auswirken wird, ist noch unklar, auch weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das Verwaltungsgericht hat zwar keine weitere Revision zugelassen. Die Bundesnetzagentur kann aber versuchen, eine Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu erreichen. "Wir erwarten keine negativen Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland", sagte ein Behördensprecher.

Freenet erklärte, fast sechs Jahre nach der Präsidentenkammerentscheidung herrsche endlich Klarheit. "Das Gericht hat dokumentiert, dass das Verhandlungsgebot seinen Weg in die Präsidentenkammerentscheidung nur aufgrund rechtswidriger Einflüsse gefunden hat." Zwar könne die Aufhebung der 5G-Vergabeentscheidung die für den Wettbewerb verlorenen Jahre nicht rückgängig machen. "Aber nun steht einer Entscheidung im Verbraucherinteresse nichts mehr entgegen. Wir setzen auch vor dem Hintergrund des laufenden Frequenzvergabeverfahrens darauf, dass die Bundesnetzagentur der Aufforderung des Gerichts zeitnah folgt und dabei das spätestens seit heute verbrannte Verhandlungsgebot wieder durch eine wirksame Wettbewerbsregulierung ersetzt."/chd/DP/nas



Weitere Nachrichten
Name Kurs Währung Datum Zeit Handelsplatz
DEUTSCHE TELEKOM AG 25,330 EUR 27.08.24 17:35 Xetra
FREENET AG 25,940 EUR 27.08.24 17:35 Xetra
TELEFÓNICA SA 4,100 EUR 27.08.24 17:35 BME Cont...
UNITED INTERNET AG 19,220 EUR 27.08.24 17:35 Xetra
VODAFONE GROUP PLC 0,886 EUR 27.08.24 17:41 Xetra
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   6 7 8 9 10    Berechnete Anzahl Nachrichten: 553     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
27.08.2024 11:26 Fed-Mitglied Daly: Zinssenkungen sollten im 'normalen Rhythm...
27.08.2024 11:26 ROUNDUP: US-Sicherheitsberater besucht China - erstmals seit...
27.08.2024 11:25 GNW-Adhoc: KFSHRC entwickelt innovative Lösungen zur Bewäl...
27.08.2024 11:25 ROUNDUP 2/Neue russische Angriffe auf Ukraine: Mindestens f?...
27.08.2024 11:22 EQS-DD: Heidelberg Pharma AG (deutsch)
27.08.2024 11:14 Gericht: Regeln für 5G-Auktion 2019 waren rechtswidrig
27.08.2024 11:11 Original-Research: 3U HOLDING AG (von GSC Research GmbH): Ka...
27.08.2024 11:07 Ifo: Exportwirtschaft schwächelt
27.08.2024 11:06 EQS-DD: Einhell Germany AG (deutsch)
27.08.2024 11:06 ROUNDUP/Nach Solingen: Scholz und Merz sprechen gut eine Stu...
27.08.2024 11:03 China untersucht Verletzung japanischen Luftraums
27.08.2024 11:01 UBS belässt Renault auf 'Neutral' - Ziel 50 Euro
27.08.2024 11:01 Original-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen
27.08.2024 11:01 UBS belässt Volkswagen auf 'Sell' - Ziel 100 Euro
27.08.2024 11:00 UBS belässt Stellantis auf 'Buy' - Ziel 24 Euro
27.08.2024 10:57 UBS belässt Mercedes-Benz auf 'Buy' - Ziel 85 Euro
27.08.2024 10:55 UBS belässt BMW auf 'Neutral' - Ziel 94 Euro
27.08.2024 10:54 EQS-Stimmrechte: Fresenius SE & Co. KGaA (deutsch)
27.08.2024 10:49 Studie: Surfen im Internet ist beliebteste Freizeitaktivität
27.08.2024 10:33 Philippinen hoffen auf internationales Vorgehen gegen China
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
28.08.2024

LSL PHARMA GROUP
Geschäftsbericht

MTOUCHE TECHNOLOGY BERHAD
Geschäftsbericht

DORSAVI LTD
Geschäftsbericht

ARCHTIS LTD
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services