Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
18.07.2024 13:18

Kein Erfolg für Beschwerde gegen Mindestlohn in Yoga-Zentrum

Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe (dpa) - Von Yoga über Meditation bis zu der indischen Heilkunst Ayurveda – bundesweit bietet ein gemeinnütziger Verein aus Nordrhein-Westfalen hierzu Kurse, Ausbildungen und Seminare an. Mitglieder des Yoga Vidya e.V. leisten als sogenannte Sevaka spirituelle Dienste. Dass sie dafür teils Anspruch auf Mindestlohn statt nur Taschengeld haben, entschied das Bundesarbeitsgericht im vergangenen Jahr in zwei Fällen. Der Verein legte dagegen Verfassungsbeschwerden am Bundesverfassungsgericht ein – und scheiterte.

Wie das Gericht mitteilte, nahm der Karlsruher Senat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an. Sie würden den gesetzlichen Darlegungsanforderungen nicht gerecht und es fehle an einem Annahmegrund, hieß es zur Begründung. Die Entscheidungen seien nicht anfechtbar. (Az. 1 BvR 2244/23; 1 BvR 2231/23)

Priesterin gewann Klage in Erfurt

Am höchsten deutschen Gericht wollte Yoga Vidya sich gegen zwei Urteile aus Erfurt wehren. Das Bundesarbeitsgericht hatte im April 2023 unter anderem entschieden, dass eine ehemalige Priesterin aus dem Verein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn statt nur ein Taschengeld hat. Die damals erfolgreiche Klägerin - eine Juristin und geweihte Priesterin mit der Befähigung, bestimmte Rituale zu vollziehen - war von 2012 bis 2020 Mitglied des Yoga Vidya. Als Sevaka war sie nach eigenen Angaben 42 Stunden die Woche etwa in der Seminarplanung und im Onlinemarketing tätig. Sie war gesetzlich sozialversichert, erhielt Unterkunft und Verpflegung gratis sowie ein Taschengeld.

Der Erfurter Senat entschied, die Klägerin habe weder als Vereinsmitglied noch als Mitglied einer weltanschaulichen Gemeinschaft, sondern als Arbeitnehmerin Dienste erbracht. Ihr stehe Mindestlohn zu, weil sie weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit geleistet habe (Az. 9 AZR 253/22). Ähnlich ging auch die Klage eines zweiten Mitglieds des Ashrams aus (Az. 9 AZR 254/22).

Grundrecht auf Religionsfreiheit?

Yoga Vidya sah durch die Urteile des Arbeitsgerichts sein Recht auf freie Religionsausübung verletzt. Der Verein sieht sich als «spirituell-religiöse Gemeinschaft». Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur, man erhoffe sich, dass der Karlsruher Senat den Verein als Religionsgemeinschaft behandeln und den gemeinnützigen Seva-Dienst als religiöse Handlungen und nicht als Arbeit bewerten würde. «Wir möchten unseren Glauben uneingeschränkt und im Einklang mit dem deutschen Recht leben können.»

Ob die Annahme des Bundesarbeitsgerichts, dass es sich bei dem Verein nicht um eine Religionsgemeinschaft handelt, mit der im Grundgesetz verankerten Glaubensfreiheit vereinbar ist, könne offen bleiben, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Schließlich sei weder dargelegt noch sonst ersichtlich, dass die von den Klägerinnen geleisteten Dienste zur Aufrechterhaltung des Beherbergungs- und Seminarbetriebs und des Vertriebs von Yoga-Produkten, um die es hier ging, für sich genommen religiös geprägt waren.



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   5 6 7 8 9    Berechnete Anzahl Nachrichten: 1.095     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
18.07.2024 14:07 EQS-News: Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irre...
18.07.2024 14:07 Hauck Aufhäuser senkt Ziel für Wacker Neuson auf 22 Euro -...
18.07.2024 14:06 Streiks und Wetter lassen Pünktlichkeit der Bahn einbrechen
18.07.2024 14:06 Jefferies senkt Ziel für Merck KGaA auf 180 Euro - 'Buy'
18.07.2024 14:04 JPMorgan belässt Munich Re auf 'Overweight' - Ziel 515 Euro
18.07.2024 14:04 Bernstein belässt Novartis auf 'Outperform' - Ziel 108 Fran...
18.07.2024 14:03 DZ Bank belässt Lanxess auf 'Kaufen' - Fairer Wert 28 Euro
18.07.2024 14:03 Jefferies belässt Alphabet A-Aktie auf 'Buy' - Ziel 220 Dol...
18.07.2024 14:02 Goldman hebt Ziel für Apple auf 265 Dollar - 'Buy'
18.07.2024 14:02 Hauck Aufhäuser belässt Knorr-Bremse auf 'Sell' - Ziel 65,...
18.07.2024 14:02 RBC senkt Ziel für Nel auf 12 Kronen - 'Outperform'
18.07.2024 14:01 Jefferies belässt Allianz SE auf 'Buy' - Ziel 310 Euro
18.07.2024 14:01 Goldman hebt Ziel für Nel auf 6,70 Kronen - 'Buy'
18.07.2024 14:00 Goldman belässt ASML auf 'Buy' - Ziel 1185 Euro
18.07.2024 13:59 ROUNDUP: Neuwagen-Preise für Stromer und Verbrenner nähern...
18.07.2024 13:58 Goldman belässt ABB nach Zahlen auf 'Buy'
18.07.2024 13:58 EQS-Stimmrechte: Nordex SE (deutsch)
18.07.2024 13:57 ROUNDUP: Israels Parlament stimmt gegen Palästinenserstaat
18.07.2024 13:55 Goldman belässt Nokia nach Zahlen auf 'Neutral'
18.07.2024 13:49 Neuwagen-Preise für Stromer und Verbrenner nähern sich an
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
18.07.2024

MEDMIX AG
Geschäftsbericht

EXEBLOCK TECHNOLOGY
Geschäftsbericht

SHRI LAKHAVI INFOTECH LTD
Geschäftsbericht

FRONTIERINF
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services