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18.06.2024 14:05

OTS: Vertragshilfe24 / Ex-Versicherungsvorstand Sven Enger warnt: ...

    Ex-Versicherungsvorstand Sven Enger warnt: Kapitallebensversicherungen
sind nicht zur Auszahlung verpflichtet
Berlin (ots) - Anbieter von Lebensversicherung dürfen Ihren Kunden die
Leistungen kürzen, wenn sie den Staat davon überzeugen können, zu wenig Geld zu
haben. Darauf weist Sven Enger vom Informationsportal Vertragshilfe24.de hin:
"Wenn es mit den Geldanlagen der Lebensversicherungsgesellschaft schlecht läuft,
dann kann sie ihre Auszahlung bei Fälligkeit radikal kürzen. Alle anderen
Versicherten müssen aber ihre Beiträge weiterzahlen. So steht es seit 2016 im
Paragraph 314 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)."

Sven Enger kennt das Problem aus eigener Berufspraxis. Als er noch in leitender
Funktion in der Lebensversicherungsbranche tätig war, passierte es: Im Jahr 2003
ging die Mannheimer Lebensversicherung AG pleite. Wie die Presse damals
berichtete, fehlten der Versicherung 370 Millionen Euro. Sie hatte sich bei der
Geldanlage in Aktien verspekuliert.

Vertragshilfe24 klärt auf: Das geschieht, wenn die nächste Lebensversicherung
pleitegeht.

Nach der Pleite der Mannheimer Lebensversicherung AG hat der Staat der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, viele Vollmachten
eingeräumt. Im Fall der nächsten Pleite kann die BaFin die Kontrolle übernehmen
und anordnen, dass weniger oder sogar nichts mehr an die Versicherten ausgezahlt
wird. Genau heißt es in § 314 VAG Absatz 1, Satz 2: "Alle Arten von Zahlungen,
besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei
Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins
sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden." Aber die
Versicherten müssen weiter zahlen heißt es in Absatz 2, Satz 4: "Die Pflicht der
Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe
weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt."

Sven Enger rät allen Versicherten zu überprüfen, ob sie dieses Risiko tragen
wollen. Auf der Website von Vertragshilfe24.de ist schnell und kostenlos
überprüfbar ob ihre Lebensversicherung erfolgversprechend rückabwickelbar ist.

Pressekontakt:

Jürgen Braatz
mailto:j.braatz@ratingwissen.de
+49 172 511 34 30

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/174944/5804201
OTS:               Vertragshilfe24


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