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17.06.2024 10:00

EQS-News: Ausweitung der Förderung bei Vermögenswirksamen Leistungen ist weitgehend unbekannt (deutsch)

Ausweitung der Förderung bei Vermögenswirksamen Leistungen ist weitgehend unbekannt

^
Emittent / Herausgeber: Union Investment / Schlagwort(e):
Studie/Studienergebnisse
Ausweitung der Förderung bei Vermögenswirksamen Leistungen ist weitgehend
unbekannt

17.06.2024 / 10:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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  * 85 Prozent wissen nicht, dass sich die Einkommensgrenzen verdoppelt
    haben

  * Rund 60 Prozent der VL-Sparer meinen, sie hätten keinen Anspruch auf
    Förderung

  * Mit steigendem Einkommen nimmt die Häufigkeit des VL-Angebots durch den
    Arbeitgeber zu

  * Jeder dritte Arbeitnehmer nutzt die vom Arbeitgeber angebotenen VL nicht

Frankfurt am Main, 17. Juni 2024 - Die deutliche Ausweitung der
förderberechtigten Personen bei den Vermögenswirksamen Leistungen (VL) zum
Beginn dieses Jahres ist weitgehend unbekannt. Das ist ein Ergebnis einer
repräsentativen Forsa-Umfrage unter VL-berechtigten Erwerbstätigen im
Auftrag von Union Investment. 85 Prozent der Befragten wussten nicht, dass
sich die Einkommensgrenze für den Bezug der Arbeitnehmersparzulage
verdoppelt hat. Erfreulich hingegen ist die Bekanntheit und die Verbreitung
von VL. Nahezu alle Befragten (95 Prozent) kannten die Sparform und 72
Prozent gaben an, dass ihr Arbeitgeber die Leistungen anbietet.

Zum Jahresbeginn 2024 wurden im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetztes
die Voraussetzungen für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage bei VL
deutlich ausgeweitet. Die Grenze für die Förderung verdoppelte sich auf ein
zu versteuerndes Jahreseinkommen von 40.000 Euro für Alleinstehende und
80.000 Euro für Verheiratete/Lebenspartnerschaften. Geschätzt entspricht das
bei einem Ehepaar mit zwei Arbeitnehmern und einem Kind einem Bruttolohn von
rund 113.000 Euro. Bei zwei Kindern erhöht sich das Bruttoeinkommen auf
124.000 Euro. (Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall). Diese massive
Ausweitung ist allerdings weitgehend unbekannt, wie die Umfrage zeigt. 85
Prozent der Befragten kannten die Änderung nicht. Entsprechend gaben rund 60
Prozent der VL-Berechtigten an, keinen Anspruch auf die
Arbeitnehmersparzulage zu haben. Dies dürfte allerdings bei den meisten eine
Fehleinschätzung sein. Denn durch die Gesetzesänderung stieg die Zahl der
anspruchsberechtigten Personen laut einer Berechnung von empirica von knapp
acht Millionen auf nun rund 21 Millionen Arbeitnehmer. "Nach unserer
Schätzung dürften nun rund 70 Prozent aller Arbeitnehmer einen Anspruch auf
die Arbeitnehmersparzulage haben", betont Kerstin Knoefel, Leiterin
Privatkunden bei Union Investment. "Die Ausweitung der Fördergrenzen ist ein
deutlicher Schritt nach vorne bei der Vermögensbildung von privaten
Haushalten. Es ist aber fatal, dass dies nahezu unbekannt ist. Denn dadurch
verschenken die Menschen bis zu 480 Euro."

Wie hoch die Förderung ist, hängt von der gewählten Ansparform ab. Bei einem
Bausparvertrag oder einer Tilgung eines Baukredites erhält man eine
Förderung von jährlich neun Prozent, die allerdings auf 43 Euro jährlich
gedeckelt ist. Bei einem Aktienfondssparplan gibt es höhere Beträge. Hier
werden 20 Prozent gefördert bis zu einem Maximum von 80 Euro pro Jahr. Über
Einzahlungsdauer von sechs Jahren sind dies also 480 Euro, die der Staat
dazugibt. Welches Vermögen man mit VL aufbauen kann, zeigt folgende
Berechnung: Wer von 2017 bis 2023 monatlich 34 Euro in einen VL-Vertrag mit
dem weltweit anlegenden Aktienfonds UniGlobal angespart hatte, zahlte rund
2.450 Euro selbst ein. Durch die Wertentwicklung und die Förderung wuchs das
Vermögen auf über 4.100 Euro. Das entspricht einem Zuwachs von rund 70
Prozent. "Diese Zahlen zeigen, wie wichtig es ist, den Arbeitgeber nach VL
zu fragen und die Förderung nicht zu verschenken", sagt Knoefel.

Mit steigendem Einkommen nimmt die Häufigkeit des VL-Angebots durch den
Arbeitgeber zu

Erfreulich ist der hohe Bekanntheitsgrad Vermögenswirksamer Leistungen. Bei
der Befragung gaben nahezu alle Befragten (95 Prozent) an, diese Sparform zu
kennen. Bei 72 Prozent der Menschen bot der Arbeitgeber VL an. Auffällig war
hierbei der Unterschied zwischen den Einkommen. Bei Beschäftigten mit einem
monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 3.500 Euro boten 67
Prozent der Arbeitgeber VL an. Bei den Befragten mit einem Einkommen von
mehr als 5.000 Euro im Monat waren es hingegen 89 Prozent der Arbeitgeber.
"Ob und wie viel der Arbeitgeber an vermögenswirksamen Leistungen zahlt, ist
im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt", erklärt Knoefel. "Manche
Arbeitgeber zahlen aber auch freiwillig. Eine Nachfrage kann sich daher
lohnen." Aber auch wenn der Arbeitgeber keine VL anbietet oder bezuschusst,
hat jeder Arbeitnehmer ein Recht darauf, dass die Firma einen Teil des
Gehalts in einen VL-Vertrag überweist. "Die volle Förderung erhält ein
VL-Sparer bei einem Aktienfonds mit einer Einzahlung von rund 34 Euro im
Monat", so Knoefel.

Jeder dritte Arbeitnehmer nutzt die vom Arbeitgeber angebotenen VL nicht

Fragte man die Umfrageteilnehmer, deren Arbeitgeber VL anbietet, ob sie
einen VL-Vertrag besitzen, bejahten dies 63 Prozent. Drei Prozent gaben
sogar an, mehrere Verträge abgeschlossen zu haben. "Im Umkehrschluss
bedeutet dies, dass knapp jeder dritte Arbeitnehmer die angebotene Leistung
nicht in Anspruch nimmt", betont Knoefel. Vermutlich läge dies an der
Unkenntnis über die Funktionsweise von VL oder nicht ausreichender
Finanzbildung, so die Expertin. Arbeitgeber und auch Banken müssten hier die
Beratung intensivieren. "Wir sind bei der Bekanntheit und der Verbreitung
von VL schon sehr weit gekommen. Nun müssen wir die Nutzung intensivieren."

Zur Umfrage:

Das Marktforschungsinstitut Forsa hat im April 2024 im Auftrag von Union
Investment 1.002 Menschen im Alter von 16 bis 67 Jahren befragt
(VL-Berechtigte, ohne Selbständige / Freiberufler). Die Befragten nahmen an
einer Online-Umfrage teil und konnten sich Zeit und Umgebung der Bearbeitung
selbst aussuchen. Bei Umfragewerten, die sich nicht zu 100 Prozent addieren,
gibt die Differenz den Anteil der unschlüssigen Befragten an.


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Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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