Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
25.04.2024 06:31

Lindner stellt Kindergelderhöhung für 2025 in Aussicht

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesfinanzminister Christian Lindner hat eine Erhöhung des Kindergeldes im kommenden Jahr in Aussicht gestellt. "Für die genaue Höhe müssen wir den Existenzminimumbericht im Herbst abwarten", sagte der FDP-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstag). Das Kindergeld sei bereits 2023 "sehr stark und überproportional erhöht" worden, um Familien zu entlasten. "Das war ein großer Erfolg. Deshalb steht aber erst 2025 die nächste Erhöhung an."

Zusammen mit einer Kindergelderhöhung werde es 2025 auch eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags in der Lohn- und Einkommensteuer geben, kündigte Lindner an.

Der Finanzminister bekräftigte zugleich seine Forderung, Grund- und Kinderfreibetrag rückwirkend anzuheben. Das sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nötig. "Leider wird das bisher von SPD und Grünen blockiert", sagte der FDP-Politiker.

Eine Diskussion über Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt es in der Ampel-Koalition schon länger. Lindner will den Steuerfreibetrag für Kinder anheben, ohne gleichzeitig das Kindergeld zu erhöhen. Die SPD hält dies für ungerecht, weil so nur Familien mit hohen Einkommen entlastet würden. Für Familien mit niedrigeren Einkommen ist dagegen das Kindergeld ausschlaggebend, vom Kinderfreibetrag profitieren sie nicht. Die FDP verweist darauf, dass mit der von ihr geforderten Erhöhung des Kinderfreibetrages nur die Erhöhung des Kindergeldes aus dem Jahr 2023 steuerlich nachgezogen werden solle.

Eltern bekommen automatisch entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Der Freibetrag lohnt sich oft nur bei höheren Einkommen. Der Freibetrag wurde zum 1. Januar bereits von 6024 Euro auf 6384 angehoben und soll nach den Plänen des Finanzministeriums rückwirkend auf 6612 Euro steigen. Das Kindergeld war im Jahr 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind gestiegen./kli/DP/zb



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   8 9 10 11 12   Berechnete Anzahl Nachrichten: 232     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
15.06.2024 11:30 Nadal lässt Karriereende nach Olympia offen
15.06.2024 11:25 Ein «Gentleman» und junge Wilde: Englands EM-Säulen
15.06.2024 10:26 Bayern-Basketballer als Nummer eins in neue Ära
15.06.2024 09:46 «Erhöhtes Baugeschehen»: Bahn wieder unpünktlicher
15.06.2024 08:31 Auch Mitspieler staunen über Ronaldo-Effekt
15.06.2024 08:26 Messi überragt bei letztem Test vor Copa América
15.06.2024 08:09 Jäger bei US Open weiter vorn dabei - Schwede Aberg führt
15.06.2024 07:47 Nach der Eröffnung: So läuft der EM-Samstag
15.06.2024 07:33 NBA-Finals: Mavericks gewinnen mit 38 Punkten Vorsprung
15.06.2024 07:15 Sahin skizziert Spielidee: BVB-Fußball soll zur Stadt passen
15.06.2024 06:36 Die Post setzt immer stärker auf Automaten
15.06.2024 06:30 Energiespar-Impuls durch Energiekrise hält an
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
17.06.2024

EPLAY DIGITAL
Geschäftsbericht

TOSHIN
Geschäftsbericht

MINT TECHNOLOGY CORP
Geschäftsbericht

6TH OCT DEV INV
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services