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19.04.2024 14:12

ROUNDUP: Vorerst Flickenteppich bei Cannabis-Bußgeldern

BERLIN (dpa-AFX) - Die umstrittene Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April - mit diversen Vorgaben und Regeln, die jetzt aber auch einzuhalten und zu überwachen sind. Das Bundesgesetz legt einen Rahmen dafür fest, wie teuer Verstöße werden können. Doch was heißt das genau für ertappte Kiffer und amtliche Kontrollen vor Ort? Erste Bundesländer bereiten Bußgeldkataloge und weitere Vorschriften wie Verbotszonen etwa bei großen Festen vor. Kommen soll bald auch ein Grenzwert für Cannabis am Steuer, ebenfalls verbunden mit Bußgeldern bei Überschreitungen.

Besitz und Anbau der Droge sind nun für Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt. Aber nur in begrenzten Mengen und mit Tabuzonen fürs Kiffen etwa auf Spielplätzen, in Schulen und in Sichtweite davon. Wer dagegen fahrlässig oder mit Vorsatz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und geahndet werden kann das laut Gesetz mit Bußen von bis zu 30 000 Euro. Das heißt aber nicht, dass es gleich so teuer wird.

Als untere Grenze sieht das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten einen Mindestbetrag von 5 Euro vor, wie das Bundesjustizministerium grundsätzlich erläutert. Die Höchstsumme ergibt sich aus der im Cannabisgesetz genannten Obergrenze. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt dann die zuständige Behörde die im Einzelfall angemessene Geldbuße, wie es weiter heißt. Und den Ländern stehe es auch frei, sich mit anderen interessierten Ländern zusammenzutun, um ein gemeinsames Vorgehen - etwa den Erlass eines Bußgeldkatalogs - zu erörtern.

Eine einheitliche Linie in ganz Deutschland zeichnet sich vorerst nicht ab. Bayern preschte vor und setzte schon einen Katalog mit Bußgeldern in Kraft - zum Beispiel 1000 Euro für Cannabis-Konsum in Gegenwart von Kindern. Zudem verbietet der Freistaat das Kiffen auf Volksfesten wie dem Oktoberfest und in Biergärten. Ziel sei, Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen, sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Das sei wichtig besonders für den Kinder- und Jugendschutz.

In Hessen laufen in der Regierung Abstimmungen zur Einrichtung von Verbotszonen etwa für Großveranstaltungen, wie Innenminister Roman Poseck (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mitteilte. Sein Ziel sei auch, zeitnah einen Katalog mit konkreten Bußgeldern festzulegen. Abstandsregeln etwa zu Kindergärten und Schulen sollen von der Polizei konsequent überwacht werden.

Auch Hamburg will bald einen Bußgeldkatalog beschließen. Zu Höhen gibt es noch keine Auskunft, dem Vernehmen nach dürften sie sich aber am bayerischen Katalog orientieren. "Natürlich wäre es sinnvoll, bei einem Bundesgesetz wie dem Cannabisgesetz, einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festzulegen", gab Innensenator Andy Grote (SPD) zu bedenken. In Baden-Württemberg stimmt sich die Regierung noch ab. Beim Frühlingsfest in Stuttgart, das an diesem Samstag beginnt, ist Kiffen laut Veranstalter tabu - denn das Fest ist auch für Kinder und Familien gedacht.

Festgesetzt werden soll auch ein Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC im Straßenverkehr. Dazu kursiert ein erster Entwurf für eine Gesetzesregelung, über den die "Augsburger Allgemeine" (Freitag) berichtete. Ordnungswidrig handelt demnach, wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut oder mehr am Steuer sitzt. Wie bei Verstößen gegen die 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol könnten dann in der Regel 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot drohen. Wenn man Cannabis konsumiert und dazu noch Alkohol trinkt, könnte das Bußgeld bei 1000 Euro liegen.

Umgesetzt werden soll dies mit einem Gesetz der Ampel-Koalitionsfraktionen im Bundestag. Einen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke für Alkohol gibt es bei Cannabis bisher nicht. In der Rechtsprechung hat sich aber der niedrige Wert von 1 Nanogramm etabliert, der dem bloßen Nachweis des Wirkstoffs entspricht. Eine Kommission des Verkehrsministeriums hatte einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm empfohlen. Dann sei "eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend". Dies sei mit 0,2 Promille Alkohol vergleichbar./mda/DP/stw



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