Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
18.04.2024 16:11

Gericht: Väter bei Erziehungszeiten für Rente nicht benachteiligt

KASSEL (dpa-AFX) - Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente nicht diskriminiert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag entschieden (Aktenzeichen B 5 R 10/23 R). Es liege keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden, teilte das BSG mit.

Nach der geltenden Regelung können Eltern, die gemeinsam ein Kind erziehen, eine übereinstimmende Erklärung gegenüber dem Rentenversicherungsträger abgeben, welchem Elternteil die Kinderziehungszeiten zugeordnet werden sollen. Fehlt eine solche Erklärung, werden die Erziehungszeiten dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Lässt sich auch das nicht zuordnen, werden die Erziehungszeiten der Mutter zugeordnet. So geschehen im aktuellen Fall.

Der Kläger - ein Vater aus Hessen - und die Kindsmutter lebten nach Angaben des Bundessozialgerichts zunächst mit der 2001 geborenen Tochter in einem gemeinsamen Haushalt. Die Eltern gaben keine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeit ab. Der Mann war nach der Geburt der Tochter weiterhin in Vollzeit beschäftigt. Die Mutter nahm erst kurz vor dem sechsten Geburtstag der Tochter wieder eine geringfügige Beschäftigung auf. Im November 2008 zog sie aus der gemeinsamen Wohnung aus. Vater und Mutter lebten seitdem dauerhaft getrennt. Inzwischen ist der Aufenthalt der Mutter laut BSG unbekannt. Das Ruhen ihrer elterlichen Sorge sei vom Familiengericht festgestellt worden.

Der beklagte Rentenversicherungsträger merkte die Zeit ab dem Auszug der Mutter beim Vater als Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung vor. Für die Zeit zuvor lehnte er die Vormerkung von rentenrechtlichen Zeiten wegen Kindererziehung ab. Da keine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeit abgegeben worden sei und sich eine überwiegende Erziehung durch den Kläger erst ab November 2008 habe nachweisen lassen, erfolge eine Zuordnung bei der Kindsmutter.

Der Vater machte dagegen verfassungsrechtliche Einwände geltend. Er werde aufgrund seines Geschlechts benachteiligt, wenn bei gemeinsamer Erziehung durch die Eltern, bei der sich eine überwiegende Erziehung durch einen Elternteil nicht nachweisen lasse, die Kindererziehungszeit der Mutter zugeordnet werde. Das dahinter stehende Rollen- und Familienbild entspreche auch nicht mehr der gesellschaftlichen Realität.

Wie bereits die beiden Vorinstanzen hat das Bundessozialgericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass die Erziehungszeit der Mutter zugeordnet wird, wenn die Eltern keine übereinstimmende Erklärung zu ihrer Zuordnung abgegeben haben und eine überwiegende Erziehung durch einen Elternteil nicht vorliegt. Zwar führe die Anwendung der Auffangregelung zu einer unmittelbaren Benachteiligung des Kindsvaters. "Die Ungleichbehandlung ist aber zur Verwirklichung des Gleichstellungsgebots ausnahmsweise gerechtfertigt", begründeten die Kasseler Richter ihre Entscheidung.

"Indem die Erziehungszeit im Zweifel der Mutter zuordnet wird, werden faktische Nachteile ausgeglichen, die infolge der Erziehungsleistung beim Erwerb von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen und die Frauen weiterhin deutlich häufiger betreffen als Männer", führten sie aus. Obwohl die Erwerbstätigenquote und teilweise auch der zeitliche Umfang der Erwerbstätigkeit von Müttern mit Kindern unter drei Jahren und auch darüber hinaus gestiegen sei, bleibe sie immer noch deutlich hinter denjenigen der Väter zurück. "Diese, die Mütter bevorzugende Auffangregelung ist auch verhältnismäßig." Die übrigen Zuordnungsregelungen ließen genügend Raum für eine Zuordnung der Erziehungszeit an einen männlichen Elternteil./nis/DP/stw



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   25 26 27 28 29    Berechnete Anzahl Nachrichten: 937     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
02.05.2024 12:10 Aktien Europa: Verluste für EuroStoxx und Cac 40 - 'Footsie...
02.05.2024 12:10 UBS hebt Ziel für HSBC auf 680 Pence - 'Neutral'
02.05.2024 12:10 ROUNDUP: Novo Nordisk profitiert von Appetitzüglern - Aktie...
02.05.2024 12:07 IRW-News: High Tide Inc.: High Tide eröffnet Canna Cabana-G...
02.05.2024 12:07 UBS belässt Danone auf 'Buy' - Ziel 72 Euro
02.05.2024 12:06 UBS belässt GSK auf 'Buy' - Ziel 2040 Pence
02.05.2024 12:05 OTS: Eavor GmbH / EIB und EU-Innovationsfonds fördern innov...
02.05.2024 12:05 UBS belässt Nemetschek auf 'Buy' - Ziel 98 Euro
02.05.2024 12:05 ANALYSE-FLASH: Warburg Research belässt Rational auf 'Hold'...
02.05.2024 12:05 ANALYSE-FLASH: Warburg Research belässt Hugo Boss auf 'Buy'...
02.05.2024 12:04 UBS hebt Ziel für Qualcomm auf 175 Dollar - 'Neutral'
02.05.2024 12:02 Produktion von Fleischersatz weiter gestiegen
02.05.2024 12:01 IRW-News: Abitibi Metals Corp: Abitibi Metals stösst auf 44...
02.05.2024 12:00 EQS-News: Greiffenberger-Konzern 2023: Umsatz erreicht 63,0 ...
02.05.2024 11:56 Aktien Frankfurt: Träger Handel nach Feiertagspause und Fed
02.05.2024 11:56 Homeoffice - oder doch lieber Büro? Angestellte gespalten
02.05.2024 11:53 EQS-DD: Tonkens Agrar AG (deutsch)
02.05.2024 11:52 Baader Bank hebt Ziel für Jungheinrich auf 39 Euro - 'Add'
02.05.2024 11:51 Baader Bank nimmt Hugo Boss in 'Top Picks'-Liste auf
02.05.2024 11:51 RBC belässt ING auf 'Sector Perform' - Ziel 16,50 Euro
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
03.05.2024

DLABORATORY SWEDEN AB
Geschäftsbericht

ZIG SHENG IND
Geschäftsbericht

BK BRASIL OPERACAO E ASSESSORIA
Geschäftsbericht

X-LEGEND ENTERTAINMENT CO LTD
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services