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31.05.2023 14:02

OTS: Meissner Bolte / Eine neue Ära für Europas Wirtschaft: Einheitliches ...

    Eine neue Ära für Europas Wirtschaft: Einheitliches Patentgericht
nimmt seine Arbeit auf (FOTO)
München (ots) -

- Ein Gericht für einen riesigen Wirtschaftsraum
- Neues Patentrechtssystem stärkt die Innovationsmacht Europa gegenüber China
  und den USA
- In 17 EU-Mitgliedstaaten schneller, einfacher und kosteneffizienter zum
  Patentschutz
- Meilenstein für IP-Kanzleien und Unternehmen

Am Donnerstag, 1. Juni 2023, nimmt das Einheitliche Patentgericht, kurz EPG,
seine Arbeit auf - nach jahrelanger Planung, Entwicklung und mehreren
Terminverschiebungen. Es ist Kernbestandteil des neuen Einheitspatentsystems,
das in 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig ist. Weltweit haben sich
IP-Kanzleien auf dieses Ereignis vorbereitet, das ein Meilenstein der
europäischen Integration ist. Zudem profitieren die innovationsstarken
Unternehmen Europas, vor allem aus Deutschland: Mit der Harmonisierung des
Patentrechts kann es Europa endlich unter faireren Wettbewerbsbedingungen mit
der Konkurrenz aus China und den USA aufnehmen.

Schutz des europäischen und internationalen Innovationswettbewerbs

Patente sind das Herzstück der deutschen Wirtschaft. 20 Jahre lang schützen sie
Erfindungen - Produkte ebenso wie technische Verfahren - vor unerwünschter
Nachahmung durch Wettbewerber. Damit stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit
innovationsstarker Unternehmen und des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
Entsprechend wichtig sind für Unternehmen die Absicherung und Verteidigung ihrer
Patente in Deutschland, Europa und darüber hinaus. In Europa konnten innovative
Unternehmen ihre Erfindungen bislang nur Land für Land durchsetzen. Dies war
teuer, ineffizient und führte bisweilen sogar zu widersprüchlichen
Entscheidungen der nationalen Gerichte. Mit dem Einheitlichen Patentgericht
erhalten Unternehmen jetzt die Möglichkeit, ihre Patente in der EU vor einem
Gericht zentral durchzusetzen. Auf diese Weise können sie Zeit und Kosten
sparen.

"Mit dem Einheitlichen Patentgericht gibt es erstmals eine fachspezifische
EU-Gerichtsbarkeit. Dieser Schritt unterstreicht die Bedeutung, welche die
Europäische Gemeinschaft der Förderung und dem Schutz des europäischen und
internationalen Innovationswettbewerbs beimisst", betont Philipp Rastemborski,
Partner und Rechtsanwalt bei der IP-Kanzlei Meissner Bolte. "Das neue
Patentgericht hat es sich zum Ziel gesetzt, die Reichweite nationaler
Patentverfahren auf den von ihm abgedeckten Wirtschaftsraum - den zweitgrößten
weltweit - auszudehnen. Dies soll den Nutzern eine starke Option neben der
Rechtsdurchsetzung insbesondere in den USA und China bieten."

Rechtsprechung des EPG in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten wirksam

Das EPG ist für Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit von
Einheitspatenten zuständig. Wird eine Patentverletzung festgestellt und erweist
sich das Patent als wirksam, kann das neue Gericht die Nutzung eines
patentverletzenden Produktes oder Verfahrens in allen teilnehmen Mitgliedstaaten
verbieten. Andererseits ergibt sich für Patentinhaber*innen ein höheres Risiko:
Ein Einheitspatent kann durch ein einziges Nichtigkeitsverfahren vor dem EPG für
alle Länder, in denen es gültig ist, zu Fall gebracht werden.

Zeitgleich mit dem Start des EPG wird das Einheitspatent - das sogenannte
Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung - eingeführt. Dieses komplettiert
das neue System, denn es bringt vergleichbare Vorteile in Bezug auf die
Anmeldung von Patenten. Mit einem einzigen Antrag beim Europäischen Patentamt
(EPA) kann das Unternehmen in den 17 am System teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten
Patentschutz für seine Innovation gewinnen. Damit erhalten Erfinder*innen nicht
nur einen territorial breiten, sondern auch einen in allen teilnehmenden Staaten
identischen Schutz für ihr Patent. Für Anmelder*innen wird das Verfahren damit
ebenfalls einfacher und kosteneffizienter, da sie sich parallele
Patentanmeldungen in den verschiedenen Ländern sparen können.

Ein Gericht für einen riesigen Wirtschaftsraum

Das Einheitliche Patentgericht ist ein gemeinsames Gericht aller teilnehmenden
EU-Mitgliedstaaten. Zu Beginn nehmen 17 Länder der europäischen Union daran
teil, darunter mit Deutschland, Frankreich und Italien drei G7-Staaten und die
für die Wirtschaft des EU-Binnenmarktes bedeutendsten Nationen. Weitere
Mitgliedstaaten wollen folgen. Zusammen haben die teilnehmenden Staaten rund 400
Millionen Einwohner und erwirtschafteten zuletzt durchschnittlich ein
Bruttoinlandsprodukt von rund 16 Billionen US-Dollar. Damit ist der
Wirtschaftsraum weltweit der zweitgrößte hinter den USA (ca. 21 Billionen
US-Dollar) und noch vor China (knapp 15 Billionen US-Dollar).

"Wir erwarten, dass das EPG höhere Schadensersatzsummen zusprechen wird, als
dies bislang in nationalen Patentverletzungsfällen üblich war. Schließlich kann
das neue Gericht nun Schadensereignisse in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten
berücksichtigen", so Philipp Rastemborski von Meissner Bolte.

Große Herausforderungen für IP-Kanzleien und Unternehmen

Das neue Patentrechtssystem mit dem EPG stellt große Herausforderungen an
Rechts- und Patentanwält*innen sowie Unternehmen. Letztere müssen eine neue
Patentschutzstrategie entwickeln, um das Beste aus dem neuen System für sich
herauszuholen. Nicht für jedes Patent ist es sinnvoll, das neue
Einheitspatentsystem zu nutzen, sondern stattdessen Patente in gewohnter Weise
vor nationalen Gerichten durchzusetzen. Denn das neue System bietet
Patentinhaber*innen nicht nur deutliche Vorteile, sondern birgt auch gewisse
Risiken.

Kanzleien vernetzen sich über Ländergrenzen hinweg

IP-Kanzleien müssen sich mehr denn je international vernetzen und
Partnerschaften mit Kanzleien aus anderen Mitgliedstaaten auf- und ausbauen: Die
renommierte IP-Kanzlei Meissner Bolte hat sich mit Kanzleien aus Frankreich und
Italien zum "European Patent Litigators Network" (EPLN) zusammengeschlossen, um
die Expertise im europäischen Patentschutz zu bündeln und länderübergreifend
agieren und beraten zu können. "Zwar gibt es künftig ein einheitliches
Rechtssystem, dennoch finden die Verfahren vor Lokalkammern in verschiedenen
Ländern mit lokalen Richtern statt. So wird die durch nationale
Rechtstraditionen geprägte Herangehensweise der einst lokalen Richter zumindest
zu Beginn des Systems in das Einheitspatentsystem hineinwirken - nicht zuletzt
aufgrund der jeweiligen Landessprache, in der die Verfahren geführt werden
können", erläutert Philipp Rastemborski.

Als gemischte Kanzlei mit über 80 Anwält*innen, die eine Beratung sowohl durch
prozesserfahrene Rechtsanwält*innen als auch Patentanwält*innen mit technischer
Spezialisierung aus einer Hand anbieten kann, sieht sich Meissner Bolte gut
gerüstet für Patentrechtsfälle vor dem EPG. "Unsere Experten waren in den
Entwicklungsprozess des neuen Systems eingebunden und zum Teil auch dabei, als
in der Europäischen Kommission die ersten Entwürfe für ein Einheitliches
Patentgerichtsabkommen erarbeitet wurden. Mit simulierten Prozessen und
Schulungen unserer Anwält*innen und weiteren Mitarbeitenden haben wir uns
intensiv auf den Start des EPG vorbereitet", sagt Philipp Rastemborski.

Das EPG ist dezentral organisiert und in Deutschland mit vier Standorten
vertreten (Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München). In der ersten Instanz
befindet sich eine Zentralkammer, mit Abteilungen in Paris, Mailand und wiederum
in München. Das EPG-Berufungsgericht hat seinen Sitz in Luxemburg.

Weitere Informationen und Bildmaterial sind unter diesem Link (https://drive.goo
gle.com/drive/folders/16q4bL0MFbRITDynGnc4k1VEOW0_-184a?usp=share_link) zu
finden.

Über Meissner Bolte

Meissner Bolte ist eine Full-Service-IP-Kanzlei, die Prosecution und Litigation
von Patenten, Trademarks und Designs anbietet. An elf Standorten in Deutschland
und einem in Großbritannien berät unser Team aus mehr als 60 Patent- und 20
Rechtsanwält*innen sowie insgesamt 320 Mitarbeitenden unsere Mandant*innen aus
den verschiedenen Industrien. Wir bearbeiten mehr als 2.000 Patentanmeldungen
pro Jahr und gehören zu den führenden Repräsentanten für Trademarks und Designs
beim EUIPO. Mit 50 Prozent inländischen und 50 Prozent internationalen
Mandant*innen sind wir die größte IP-Kanzlei in Deutschland für nationale
Mandant*innen. Dabei deckt unsere Expertise sämtliche Branchen ab mit
Schwerpunkten in den Bereichen Automotive und Medizintechnik sowie
Fachabteilungen für computerimplementierte Erfindungen sowie Chemie und Life
Science.

Pressekontakt:

GCI Germany
Philipp Schnorbus
M: +49.173.731.0373
mailto:philipp.schnorbus@gciworldwide.com
http://www.gcigermany.com

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/170206/5522026
OTS:               Meissner Bolte


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