20.08.2024-
EU kassiert vorerst keine Zusatzzölle auf Chinas E-Autos
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU wird keine vorläufigen Zusatzzölle auf chinesische E-Autos erheben. Eigentlich war vorgesehen, dass in bestimmten Fällen rückwirkend hohe Ausgleichszölle von bis zu 37,6 Prozent gezahlt werden sollten, weil E-Autos aus China nach EU-Angaben von wettbewerbsverzerrenden Subventionen profitieren und der EU-Industrie deswegen ein Schaden droht. Der EU-Kommission zufolge sind chinesische Elektroautos normalerweise rund 20 Prozent günstiger als in der Union hergestellte Modelle. Wie die Kommission nun mitteilte, würden aber die rechtlichen Voraussetzungen für eine rückwirkende Erhebung von Zöllen nicht erfüllt.
Höchstsatz von 36,6 Prozent Zusatzzoll
Zudem teilte die Behörde mit, dass die Zollsätze leicht angepasst wurden. Sie wurden in den meisten Fällen etwas abgesenkt. Konkret sollte für den Hersteller BYD etwa ein vorläufiger Strafzoll von 17,4 Prozent, für Geely 19,9 Prozent und für SAIC 37,6 Prozent gelten. Diese Sätze wurden nun auf 17,0 Prozent, 19,3 Prozent und 36,3 Prozent abgesenkt. Tesla bekommt demnach einen individuellen Zollsatz von neun Prozent. Firmen, die mit der EU zusammenarbeiten, werden mit 21,3 Prozent (ursprünglich 20,8) belastet, für unkooperative Unternehmen wird der Höchstsatz von 36,3 Prozent fällig.
Geely produziert unter anderem die elektrischen Smart-Modelle #1 und #3 sowie den Volvo EX30. SAIC baut den in Deutschland populären MG4, der in den Zulassungsstatistiken aus Flensburg im Mai unter den E-Autos knapp hinter dem VW ID.3 auf dem zweiten Platz landete.
Endgültige Entscheidung noch offen
Die Entscheidung, ob tatsächlich irgendwann Strafzölle gezahlt werden müssen, soll bis Ende Oktober bekanntgegeben werden. Die Kommission muss diese Entscheidung aber unter den 27 EU-Staaten abstimmen lassen. Wenn sich eine Mehrheit dagegen ausspricht, kann sie die Ausgleichszölle nicht einführen. Es wird auch darauf gehofft, dass mit Peking noch eine diplomatische Lösung gefunden wird.
Autohersteller aber auch andere betroffene Parteien haben nun die Möglichkeit, Anhörungen bei der Kommission zu beantragen und innerhalb von zehn Tagen Stellungnahmen abzugeben. Die Kommission guckt sich diese an und legt dann den Mitgliedstaaten ihren Vorschlag für eine endgültige Entscheidung vor./mjm/DP/ngu |