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| 17.03.2026 19:24 KORREKTUR/ROUNDUP: Kündigung nach Kirchenaustritt? EU-Gerichtshof setzt Grenzen (Berichtigt wird im ersten Absatz, erster Satz, dass es sich um eine Mitarbeiterin eines kirchlichen Vereins rpt kirchlichen Vereins handelt. Zudem wird eine Zwischenüberschrift mit dem Bezug zur Caritas und der letzte Absatz mit Bezug zur Caritas gestrichen.) LUXEMBURG/WIESBADEN (dpa-AFX) - Der Kirchenaustritt darf eine Mitarbeiterin eines kirchlichen Vereins einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge nicht automatisch ihren Job kosten. Entscheidend sei unter anderem, ob die Kirchenmitgliedschaft auch von anderen Mitarbeitenden mit den gleichen Aufgaben verlangt werde, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Außerdem sei zu prüfen, ob die religiöse Anforderung angesichts der Art der ausgeübten Tätigkeit tatsächlich "wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt" ist. Hintergrund war ein Fall aus Deutschland: Ein kirchlicher Verein für Schwangerschaftsberatung in Wiesbaden hatte einer Sozialpädagogin nach dem Austritt gekündigt, obwohl die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche für die Stelle nicht erforderlich war. Im Beratungsteam arbeiteten zu dem Zeitpunkt auch zwei Mitglieder der evangelischen Kirche. Nach Auffassung des Gerichtshofs ist nicht ersichtlich, dass die Kirchenmitgliedschaft für die Tätigkeit einer Schwangerschaftsberaterin "wesentlich" ist. In einer solchen Situation scheine der Austritt an sich das Ethos oder das Recht des Vereins auf Selbstbestimmung nicht infrage zu stellen, heißt es in der Mitteilung zum Urteil. Letztlich müsse aber das Bundesarbeitsgericht den konkreten Fall entscheiden, teilte Luxemburg mit. Die Frau arbeitete seit 2006 auf dem Posten. 2013 ging sie für mehrere Jahre in Elternzeit und trat währenddessen aus der katholischen Kirche aus. Grund dafür waren ihren Angaben nach finanzielle und familiäre Aspekte. Es ging um das besondere Kirchgeld, das das Bistum Limburg erhebt. Die Abgabe betrifft Kirchenmitglieder, deren Ehepartner eine andere Religionszugehörigkeit hat oder konfessionslos ist - und deutlich besser verdient. Die Steuer wird nach dem gemeinsamen Einkommen berechnet, so dass die Sozialpädagogin selbst in Eltern- und Teilzeit nach ihren Angaben mehr als 2.000 Euro pro Jahr hätte zahlen müssen. Dabei sei ihr Ehemann wegen der Finanzaffäre im Zusammenhang mit dem Luxussitz des früheren Bischofs von Limburg aus der katholischen Kirche ausgetreten, erklärt die Betroffene. Er wollte dafür kein Geld zur Verfügung stellen - auch nicht indirekt, indem er das Kirchgeld für sie mittrage. Kirche sah in Austritt schweres Vergehen Die Kirche meinte, dass der Austritt als bewusster Akt der Distanzierung ein schwerwiegender Verstoß gegen die Loyalitätspflicht sei. Nach kirchlichen Regeln gehört der Austritt zu den schwersten Vergehen gegen den Glauben und die Einheit der Kirche. Als die Frau 2019 nach der Elternzeit wieder in den Job einsteigen wollte und sich weigerte, wieder in die Kirche einzutreten, folgte die Kündigung. Die Frau betonte, dass sich an ihrer Haltung zu christlichen Werten und ihrem Glauben nichts geändert habe. Das habe sie auch im Gespräch mit dem Vorstand betont. "Ich wollte gar nicht austreten. Ich war und bin ein sehr gläubiger Mensch", teilte sie mit. Bis zuletzt habe sie auf eine Lösung gehofft. Sie würde sehr gerne weiter in dem Team arbeiten. Urteil am Bundesarbeitsgericht steht noch aus Die Frau klagte gegen die Kündigung vor deutschen Gerichten, in den unteren Instanzen hatte sie Erfolg. Der Streit ging bis vor das Bundesarbeitsgericht. Dieses wandte sich an den EuGH in Luxemburg. Dessen Auslegung muss das Bundesarbeitsgericht nun bei seiner Entscheidung beachten. Je nach Ausgang könnte der konkrete Fall auch noch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landen. Dieses hatte erst vor einigen Monaten ein wichtiges Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht gefällt und darin das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen betont./vni/DP/stw Weitere Konjunkturnachrichten |
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