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20.09.2024 12:59 Zahl der Geflüchteten steigt leicht an - auf 3,48 Millionen BERLIN (dpa-AFX) - Die Zahl der Geflüchteten in Deutschland hat Mitte dieses Jahres einen neuen Höchststand erreicht. Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke ausführt, lebten hierzulande Ende Juni rund 3,48 Millionen Geflüchtete mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus. Das sind rund 60.000 Geflüchtete mehr als Ende 2023. Über die Regierungsantwort hatte zuerst die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet. Besonders hoch war der Anstieg 2022 gewesen, als binnen weniger Monate Hunderttausende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland Zuflucht suchten. Anders als in der Statistik zu den Asylanträgen werden im Ausländerzentralregister, auf das sich die Bundesregierung in ihrer Antwort beruft, auch Ausreisen berücksichtigt. Die Zahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen ging laut Bundesregierung im ersten Halbjahr dieses Jahres leicht zurück. Zum Stichtag 30. Juni hielten sich demnach 226.882 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland auf. Menschen aus dem Irak stellten unter ihnen die größte Gruppe. Vollziehbar ausreisepflichtig waren knapp 20 Prozent von ihnen. Rund vier von fünf Ausreisepflichtige galten als geduldet. Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden. Das kann etwa daran liegen, dass sie keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Zum Vergleich: Ende 2023 hatten sich rund 243.000 Ausreisepflichtige in Deutschland aufgehalten, von denen rund 194.000 Geduldete waren. Die Linken-Rechtspolitikerin Clara Bünger forderte, es müsse Schluss sein "mit allen Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, Menschen ohne Bleiberecht aus dem Land zu vertreiben". Das von der Ampel-Koalition eingeführte Chancen-Aufenthaltsrecht sei zwar an zu hohe Hürden geknüpft, es eröffne dennoch vielen Menschen den Weg in ein sicheres Aufenthaltsrecht. Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht trat am 31. Dezember 2022 in Kraft. Es betrifft Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben. Sie können gemeinsam mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten./abc/DP/ngu Weitere Konjunkturnachrichten |
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