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| 13.07.2026 03:00 Das soll sich bei Flügen in der EU für Verbraucher ändern FlugverkehrBrüssel (dpa) - Nach jahrelangem Stillstand sind neue Rechte für Fluggäste in Sicht - aber auch Anpassungen, die zu ihren Lasten gehen können. Heute nimmt die Reform in der EU absehbar die letzte Hürde. Dann billigen voraussichtlich Minister der EU-Staaten die Änderung, mit der unter anderem Familien und Menschen mit Behinderung neue Rechte bekommen und jeder leichter an eine Entschädigung kommen soll, wenn ein Flug verspätet ist oder ausfällt. Darauf hatten sich Vertreter von Staaten und Parlament geeinigt. Das Europaparlament hat bereits zugestimmt. Die neuen Regeln gelten dann voraussichtlich ab Mitte 2027. Das soll bei Verspätungen geltenBesonders über die Regeln für Verspätungen war lange gestritten worden. Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher. Wenn die Einigung endgültig angenommen wird, bleiben die Bedingungen nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es:
Diese Schwellen gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde, solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat. Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den vorgesehenen neuen Regeln zum Beispiel Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughäfen oder Bodenabfertigungsdienstleistern. Die Airline muss nachweisen, dass die Umstände die Störung unmittelbar verursacht haben. Neu soll sein: Die Airline soll Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darüber informieren müssen, was deren Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden sollen neun Monate Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen. Im Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt. Bisher macht nur ein Bruchteil der Betroffenen solch einen Anspruch geltend. Ein Ziel der Reform ist, dass die Beantragung leichter wird. Das ist unter anderem geplantNeu eingeführt werden soll unter anderem:
Die neuen Regeln gelten nach Angaben des Rates dann für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie demnach nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Künftig soll es ein freiwilliges EU-Siegel für Fluggastrechte geben, mit dem Airlines zeigen können, dass für sie die EU-Vorschriften gelten. Was sich außerdem bald ändern sollUnabhängig davon haben sich Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten im Juni auf Änderungen bei der Durchsetzung von Reiserechten geeinigt. Sie müssen noch formell von Rat und Parlament bestätigt werden und sollen dann nach Angaben des Rates zur gleichen Zeit wirksam werden wie die Fluggastrechte-Reform, um die es heute geht. Was darin zu Flugreisen unter anderem vorgesehen ist:
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