| Produktinformation |
Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.
| 26.06.2026 06:29 Was die digitale Abfertigung den Flugpassagieren bringt BERLIN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Bundestag berät an diesem Freitag abschließend über ein neues Gesetz zur digitalen Fluggastabfertigung. In der Ampel-Regierung noch vertagt, soll es nun Fluggesellschaften und Flughäfen ermöglicht werden, Daten aus Reisepässen oder Personalausweisen insbesondere durch deren Chip auszulesen und für digitale Check-ins zu nutzen. Derzeit läuft die Flugabfertigung im Wesentlichen manuell ab. Was soll die digitale Abfertigung bringen? Der Weg zum Flieger soll schneller werden. Bislang müssen Fluggäste an den verschiedenen Reisepunkten im Flughafen (Einchecken, Gepäckaufgabe, Passagierkontrolle, Boarding) unterschiedliche Dokumente wie Ausweis, Ticket oder Bordkarte vorlegen. Mit dem neuen Verfahren wird es Airlines erlaubt, die Daten von EU-Bürgern einmal zu Beginn der Reise zu registrieren. Auch Menschen aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz dürfen teilnehmen. Die Datenübernahme kann per App oder an Selbstbedienungsautomaten geschehen. An den weiteren Stationen werden die Passagiere dann per biometrischer Gesichtserkennung identifiziert, statt erneut Dokumente vorzeigen zu müssen. Muss ich meine Daten zwingend weitergeben? Nein. Die Teilnahme an dem neuen Verfahren ist ausdrücklich freiwillig. Der klassische Schalter bleibt erhalten. Das Gesetz schreibt außerdem sparsame und sichere Datenverarbeitung vor. Die Branche verspricht sich schnellere Prozesse und geringeren Personalbedarf. Ab wann können Reisende die neue Abfertigung nutzen? Einen Tag X für alle Flughäfen wird es nicht geben, sagt der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. Das Gesetz schafft nur die Rechtsgrundlage, die dann von den Akteuren ausgefüllt werden muss. Einzelne Pilotprojekte gibt es beispielsweise am Flughafen Berlin oder für US-Reisende bei der Lufthansa in Frankfurt. Nicht erfasst sind die Grenzkontrollen, die weiterhin von der Bundespolizei durchgeführt werden./ceb/DP/zb Weitere Nachrichten |
| Name | Kurs | Währung | Datum | Zeit | Handelsplatz |
|---|---|---|---|---|---|
| AIR FRANCE-KLM SA | 13,820 | EUR | 26.06.26 | 22:02 | Tradegat... |
| DEUTSCHE LUFTHANSA A... | 9,796 | EUR | 26.06.26 | 17:35 | Xetra |
| FRAPORT AG | 73,650 | EUR | 26.06.26 | 17:35 | Xetra |
| INTERNATIONAL CONSOL... | 5,574 | EUR | 26.06.26 | 22:02 | Tradegat... |
| RYANAIR HOLDINGS | 27,590 | EUR | 26.06.26 | 17:35 | Xetra |
|
| Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen. |
|
27.06.2026 DENA CO LTD Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen IDEAFORGE TECHNOLOGY LTD Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen FIVE STAR BUSINESS FINANCE LTD Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen SINO HORIZON HOLDINGS LTD Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen Übersicht |