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29.04.2026 16:30

ROUNDUP: Bundesregierung will Frist von Habecks 'Heizungsgesetz' verschieben

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will angesichts von Verzögerungen bei der geplanten Reform des "Heizungsgesetzes" noch bestehende Fristen verlängern. Damit soll verhindert werden, dass aktuelle Regeln des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes Anfang Juli in Kraft treten - konkret die Vorgabe, dass in größeren Städten neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das erfüllen zum Beispiel Wärmepumpen.

Ein Sprecher von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte in Berlin, es solle im Sommer keine Rechtsunsicherheit geben, sollte das neue Gebäudemodernisierungsgesetz noch nicht zum 1. Juli in Kraft sein. Ziel beim neuen Gesetz sei ein zeitnaher Abschluss, Genauigkeit gehe aber vor Schnelligkeit.

Reform geplant

Ende Februar hatten Union und SPD Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. Das von der Ampel und maßgeblich vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebene Gebäudeenergiegesetz, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, soll grundlegend reformiert werden. Zentrale Vorgaben sollen gekippt werden, vor allem die 65-Prozent-Regelung. Eckpunkte für eine Reform sehen vor, dass der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein soll, wenn ab 2029 anteilig klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden. Die Reform ist heftig umstritten. Umweltverbände warnen unter anderem vor einer Kostenfalle bei Gas.

Bisherige Regelung

Die 65-Prozent-Regelung gilt bisher nur für Neubaugebiete. Das bestehende Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass in einem bestehenden Gebäude in Städten von mehr als 100.000 Einwohnern nur bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 eine Heizungsanlage ausgetauscht oder eine neue Heizungsanlage eingebaut werden kann, die nicht die 65-Prozent-Regelung erfüllt. Für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern muss bis zum 30. Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden.

Die Frist 30. Juni soll nun durch eine neue Frist 31. Oktober ersetzt werden - mit dem Ziel, dass die 65-Prozent-Regelung gar nicht mehr wirksam wird, weil bis dahin das neue Gesetz in Kraft ist.

Eine Sprecherin des Verbands kommunaler Unternehmen sagte: "Die Uhr bei den kommunalen Wärmeplänen und im Heizungskeller tickt. Es ist gut, dass mit der geplanten Fristverlängerung der zeitliche Druck entschärft wird. Die geplante Fristverlängerung im Gebäudeenergiegesetz sorgt dafür, dass ab dem 1. Juli in größeren Kommunen keine Regelungen in Kraft treten, die den Markt vollends verwirren und nur für wenige Monate gelten würden."

Noch keine Einigung über Reform

Die geplante Neuregelung soll an ein Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign angehängt werden. In der Kabinettsvorlage heißt es, das neue Gebäudemodernisierungsgesetz befinde sich in Vorbereitung. Angestrebt werde ein Kabinettstermin im Mai.

Reiche hatte sich in der vergangenen Woche zuversichtlich gezeigt, dass es bald eine Einigung über die Reform gibt. Die CDU-Politikerin hatte gesagt, es seien noch mietrechtliche Fragen zu klären.

Die SPD pocht bei der Reform des sogenannten Heizungsgesetzes auf einen starken Mieterschutz. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte gesagt: "Es darf nicht passieren, dass Vermieter Heizungen einbauen, die zwar in der Anschaffung billig sind, aber die Mieter das Risiko für das immer teurere Gas tragen." Der Deutsche Mieterbund sowie viele Experten fürchten Kostensteigerungen für Mieterinnen und Mieter.

Der Grünen-Energiepolitiker Alaa Alhamwi sagte, das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz wäre ein klarer Rückschritt. "Am besten wäre daher, es käme gar nicht." Das anhaltende Hin und Her der Bundesregierung sorge für zusätzliche Verunsicherung in einer Branche, die ohnehin unter großem Druck stehe./hoe/DP/jha



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