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26.03.2026 11:33

US-Geschworene: Meta und YouTube warnten nicht vor Risiken

Prozess um soziale Medien

Los Angeles (dpa) - Der Facebook-Konzern Meta und die Google-Videoplattform YouTube haben eine Niederlage in einem US-Prozess um das Suchtpotenzial von Online-Diensten einstecken müssen. Geschworene in Los Angeles kamen zu dem Schluss, dass die Plattformen fahrlässig handelten und Nutzer ungenügend über Risiken informierten, wie US-Medien aus dem Gerichtssaal berichteten.

Die Geschworenen sprachen der 20-jährigen Klägerin demnach als Wiedergutmachung einen Betrag von drei Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden solle. In einem zweiten Schritt ordneten sie zusätzlich eine Strafzahlung von weiteren drei Millionen an, die die Unternehmen im gleichen Verhältnis tragen sollen.

Google und Meta kündigten an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Google betont dabei, YouTube gehöre gar nicht erst zur Kategorie sozialer Medien.

Potenziell wegweisender Prozess

In dem Prozess warf die 20-jährige Klägerin, die unter den Initialen KGM auftrat, Online-Plattformen vor, sie hätten ihre Dienste absichtlich so gestaltet, dass Nutzer süchtig danach werden. Dabei geht es zum Beispiel um die Funktion, bei der man immer weiter zum nächsten Beitrag weiterscrollen kann. Die Frau fing ihren Angaben zufolge bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen - und führt ihre Depressionen und Angstzustände darauf zurück. 

Die Klage richtete sich zuletzt gegen YouTube und den Foto- und Videodienst Instagram, der Meta-Konzern gehört. Die Unternehmen hinter den ursprünglich ebenfalls verklagten Konkurrenten Snapchat und Tiktok waren durch einen Vergleich dem Prozess entgangen.

Hunderte weitere Klagen

Der Ausgang des Verfahrens könnte wegweisende Wirkung für hunderte weitere Klagen ähnlicher Art haben. Meta und Google wiesen in dem Prozess die Vorwürfe zurück. In dem Prozess wurde vor den Geschworenen auch Meta-Chef Mark Zuckerberg befragt.

Erst am Vortag hatten Geschworene im US-Bundesstaat New Mexico Meta zu einer Geldstrafe von 375 Millionen Dollar verurteilt, weil das Unternehmen nach Überzeugung einer US-Jury wider besseres Wissen nicht genug für den Schutz junger Nutzer getan hat. Meta will in Berufung gehen.

«Paukenschlag für die gesamte Branche»

Professor Christian Solmecke, einer der führenden Digital-Fachanwälte in Deutschland, wertete das Urteil der Jury in Los Angeles als einen «echten Paukenschlag – nicht nur für Meta und Google, sondern für die gesamte Social-Media-Branche.» Entscheidend sei der juristische Ansatz der Klägerseite: Statt wie bisher üblich die Plattformen für konkrete Inhalte haftbar machen zu wollen, haben man hier auf das Produktdesign abgestellt. «Die Argumentation lautete: Funktionen wie endloses Scrollen, Autoplay und algorithmische Empfehlungen sind bewusst so gestaltet, dass sie süchtig machen – und genau darin liegt der Produktfehler.» Damit hätten die Anwälte geschickt den Schutzschild des US-Rechts umgangen, das die Plattform bislang weitgehend von der Haftung für Nutzerinhalte freistellt (Section 230 des Communications Decency Act).

Der Betrag von 6 Millionen Dollar sei für Konzerne dieser Größenordnung natürlich verkraftbar. «Aber das Urteil ist ein sogenannter Bellwether-Fall – ein Leitverfahren, an dem sich rund 2.000 weitere anhängige Klagen orientieren werden.» In Kombination mit dem Urteil in New Mexico entstehe hier eine Dynamik, die an die Tabakklagen der 1990er Jahre erinnere, sagte Solmecke.

Verfahren 1:1 in Deutschland nicht möglich

Der Fachanwalt verwies darauf, dass ein 1:1 vergleichbares Verfahren in Deutschland derzeit kaum denkbar sei, weil das Rechtssystem hierzulande anders funktioniere. «Wir kennen keine Jury-Verfahren und keinen Strafschadensersatz.» 

Allerdings gibt es durchaus Ansatzpunkte, große US-Konzerne in die Haftung zu nehmen. Der Digital Services Act (DSA) der EU verpflichte große Plattformen bereits jetzt zu Risikoanalysen und Maßnahmen gegen systemische Gefahren. «Dazu zählen ausdrücklich auch negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Minderjährigen.» Die EU-Kommission habe im Februar 2026 vorläufig festgestellt, dass TikTok mit seinen suchtfördernden Funktionen gegen den DSA verstoße. «Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – das wäre bei einem Konzern wie Meta ein Vielfaches dessen, was in den USA an Schadenersatz ausgesprochen wurde.»



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