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19.03.2026 07:03

EQS-News: Newron gibt Vereinbarung mit Europäischer Investitionsbank (EIB) zur Verlängerung der Rückzahlungsfristen für die kurzfristig fälligen Tranchen des Finanzierungsvertrags von 2018 bekannt (deutsch)

Newron gibt Vereinbarung mit Europäischer Investitionsbank (EIB) zur Verlängerung der Rückzahlungsfristen für die kurzfristig fälligen Tranchen des Finanzierungsvertrags von 2018 bekannt

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EQS-News: Newron Pharmaceuticals S.p.A. / Schlagwort(e):
Finanzierung/Vereinbarung
Newron gibt Vereinbarung mit Europäischer Investitionsbank (EIB) zur
Verlängerung der Rückzahlungsfristen für die kurzfristig fälligen Tranchen
des Finanzierungsvertrags von 2018 bekannt

19.03.2026 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Newron gibt Vereinbarung mit Europäischer Investitionsbank (EIB) zur
Verlängerung der Rückzahlungsfristen für die kurzfristig fälligen Tranchen
des Finanzierungsvertrags von 2018 bekannt

Die Parteien haben vereinbart, die Laufzeit aller ausstehenden Tranchen im
Rahmen des Finanzierungsvertrags bis zum 28. Juni 2028 zu verlängern

Änderungen vorbehaltlich des Abschlusses endgültiger Vereinbarungen

Mailand, Italien, und Morristown (NJ), USA, 19. März 2026, 07:00 Uhr MEZ -
Newron Pharmaceuticals S.p.A. ("Newron") (SIX: NWRN, XETRA: NP5), ein
biopharmazeutisches Unternehmen, das sich auf die Entwicklung neuartiger
Therapien für Patienten mit Erkrankungen des zentralen und peripheren
Nervensystems konzentriert, gab heute bekannt, dass die EIB und Newron
vereinbart haben, bestimmte Bedingungen des Finanzierungsvertrags und der
Optionsvereinbarung aus dem Jahr 2018, wie 2024 geändert, anzupassen.

Insbesondere haben die Parteien vereinbart, die Laufzeit aller ausstehenden
Tranchen im Rahmen des Finanzierungsvertrags bis zum 28. Juni 2028 zu
verlängern. Die Vereinbarung enthält weitere Bedingungen. Die vereinbarten
Änderungen stehen unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung endgültiger
Vereinbarungen durch die Parteien. Einzelheiten zum Finanzierungsvertrag von
2018 in der Fassung von 2024 sind im Geschäftsbericht 2024 von Newron zu
finden, der auf der Website des Unternehmens hier veröffentlicht ist.

Roberto Galli, CFO von Newron, kommentierte: "Wir schätzen die Unterstützung
der EIB, die uns hilft, die vertraglichen Verpflichtungen unseres
Finanzierungsvertrags an den potenziellen Zeitplan wichtiger bevorstehender
Meilensteine unseres führenden Wirkstoffkandidaten Evenamide anzupassen.
Evenamide wird derzeit im Rahmen des globalen zulassungsrelevanten
Phase-III-Programms ENIGMA-TRS zur Behandlung von Patienten mit
behandlungsresistenter Schizophrenie entwickelt wird."


Über Newron Pharmaceuticals
Newron (SIX: NWRN, XETRA: NP5) ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das
sich auf die Entwicklung neuartiger Therapien für Patienten mit Erkrankungen
des zentralen und peripheren Nervensystems konzentriert. Das Unternehmen mit
Hauptsitz in Bresso bei Mailand, Italien, verfügt über eine nachgewiesene
Erfolgsbilanz bei der Entwicklung neurowissenschaftlich basierter Therapien
von der Entdeckung bis zur Markteinführung. Der Leitwirkstoffkandidat von
Newron, Evenamide, ist ein First-in-Class Glutamat-Modulator und hat das
Potenzial, die erste Zusatztherapie für behandlungsresistente Schizophrenie
(TRS) und für Patienten mit Schizophrenie zu sein, die ungenügend auf
derzeitige Therapien ansprechen. Evenamide befindet sich derzeit im globalen
zulassungsrelevanten ENIGMA-TRS-Phase-III-Entwicklungsprogramm. Die
bisherigen klinischen Studienergebnisse belegen die Vorteile dieses
Produktkandidaten bei TRS sowie bei Patienten mit schlechtem Ansprechen, mit
signifikanten, im Zeitverlauf zunehmenden Verbesserungen bei wichtigen
Wirksamkeitsparametern, sowie einem vorteilhaften Sicherheitsprofil, das für
verfügbare Antipsychotika ungewöhnlich ist. Newron hat Entwicklungs- und
Vermarktungsvereinbarungen für Evenamide mit EA Pharma (einer
Tochtergesellschaft von Eisai) für Japan und andere asiatische Gebiete sowie
mit Myung In Pharm für Südkorea geschlossen. Das erste von Newron
vermarktete Produkt, Xadago® (Safinamide), ist für die Behandlung der
Parkinson-Krankheit in der EU, der Schweiz, Großbritannien, den USA,
Australien, Kanada, Lateinamerika, Israel, den Vereinigten Arabischen
Emiraten, Japan und Südkorea zugelassen. Das Produkt wird von Newrons
Partner Zambon vermarktet, wobei Supernus Pharmaceuticals die
Vermarktungsrechte in den USA hält und Meiji Seika für die Entwicklung und
Vermarktung in Japan und anderen wichtigen asiatischen Regionen
verantwortlich ist. Weitere Informationen finden Sie unter: www.newron.com.

Für weitere Informationen:

Newron
Stefan Weber - CEO: +39 02 6103 46 26, pr@newron.com

Großbritannien/Europa
Simon Conway / Ciara Martin / Natalie Garland-Collins: FTI Consulting, +44
20 3727 1000, SCnewron@fticonsulting.com

Schweiz
Valentin Handschin, IRF; +41 43 244 81 54, handschin@irf-reputation.ch

Deutschland/Europa
Anne Hennecke / Maximilian Schur, MC Services; +49 211 52925220,
newron@mc-services.eu

USA
Paul Sagan, LaVoieHealthScience; +1 617 865 0041,
psagan@lavoiehealthscience.com

Wichtige Hinweise
Dieses Dokument enthält zukunftsbezogene Aussagen, die (auf nicht
erschöpfende Weise) folgende Themen betreffen: (1) die Fähigkeit von Newron,
die Geschäftsfelder weiterzuentwickeln und auszubauen, die Entwicklung der
aktuellen Produktkandidaten erfolgreich abzuschließen; den Zeitpunkt des
Beginns verschiedener klinischer Studien und den Erhalt von Daten sowie
laufende und zukünftige Kollaborationen zur Entwicklung und Vermarktung
ihrer Produktkandidaten (2) den Markt für Arzneimittel zur Behandlung von
Erkrankungen des ZNS und von Schmerzen, (3) die finanziellen Ressourcen von
Newron und (4) diesen Aussagen zugrundeliegende Hypothesen. In manchen
Fällen können diese Aussagen und Hypothesen anhand von Begriffen wie
"werden", "voraussehen", "schätzen", "erwarten", "prognostizieren",
"beabsichtigen", "planen", "vermuten", "abzielen" und anderen Wörtern und
Begriffen mit ähnlicher Bedeutung erkannt werden. Alle in diesem Dokument
enthaltenen Aussagen bezüglich der Strategie, den Zielen, den Plänen, der
zukünftigen finanziellen Position, den prognostizierten Erträgen und Kosten
sowie den Aussichten von Newron, mit Ausnahme historischer Fakten, sind
zukunftsbezogene Aussagen. Aufgrund ihrer Natur sind diese Aussagen und
Hypothesen mit allgemeinen und spezifischen Risiken und Unwägbarkeiten
verbunden, wobei das Risiko besteht, dass explizit oder implizit in diesem
Dokument enthaltene Voraussagen, Prognosen, Hochrechnungen und andere
Ergebnisse nicht eintreffen. Zukünftige Ereignisse und tatsächliche
Ergebnisse könnten sich aufgrund einer Reihe wichtiger Faktoren erheblich
von jenen unterscheiden, die in diesen zukunftsbezogenen Aussagen
beschrieben oder in Erwägung gezogen werden oder die diesen zugrunde liegen.
Zu diesen Faktoren zählen (auf nicht erschöpfende Weise) die folgenden: (1)
Unwägbarkeiten bei der Entdeckung, Entwicklung oder Vermarktung von
Produkten, zu denen, ohne darauf beschränkt zu sein, Schwierigkeiten in der
Rekrutierung bei klinischen Studien, negative Ergebnisse von klinischen
Studien oder Forschungsprojekten oder unerwartete Nebenwirkungen gehören,
(2) Verzögerung bei der behördlichen Zulassung oder bei der Markteinführung
bzw. Unmöglichkeit des Erhalts der Zulassung oder der Markteinführung, (3)
die zukünftige Akzeptanz von Produkten auf dem Markt, (4) der Verlust von
geistigen Eigentumsrechten oder die Unmöglichkeit, einen entsprechenden
Schutz solcher Rechte zu erhalten, (5) die Unmöglichkeit, zusätzliche Mittel
aufzubringen, (6) der Erfolg bestehender sowie das Zustandekommen
zukünftiger Kooperationen und Lizenzverträge, (7) Rechtsstreitigkeiten, (8)
Verlust von wichtigen leitenden oder anderen Mitarbeitenden, (9) negative
Publicity und Berichterstattung und (10) wettbewerbsbezogene,
regulatorische, gesetzliche und juristische Entwicklungen oder Veränderungen
des Marktes und/oder der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen. Es ist
möglich, dass Newron die in den zukunftsbezogenen Aussagen geäußerten Pläne,
Absichten oder Erwartungen nicht verwirklicht, und dass sich die diesen
Aussagen zu Grunde liegenden Hypothesen als falsch erweisen. Anleger sollten
daher kein unangemessenes Vertrauen in diese Aussagen setzen. Es kann nicht
garantiert werden, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse von
Forschungsprogrammen, Entwicklungsaktivitäten, Vermarktungsplänen,
Kooperationen und Geschäften nicht erheblich von den Erwartungen
unterscheiden, die in derartigen zukunftsbezogenen Aussagen oder den zu
Grunde liegenden Hypothesen zum Ausdruck gebracht werden. Newron sieht sich
nicht verpflichtet, zukunftsbezogene Aussagen öffentlich zu aktualisieren
oder zu revidieren, es sei denn, dies wird durch die geltenden Regelungen
der SIX Swiss Exchange oder der Börse Düsseldorf verlangt, an denen die
Aktien von Newron notiert sind. Dieses Dokument ist weder ein Angebot noch
eine Einladung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren von Newron, noch
enthält sie ein derartiges Angebot oder eine derartige Einladung, weshalb
keinerlei Teil von diesem Dokument als Basis oder Berufungsgrundlage eines
Vertrages oder einer wie immer gearteten Verbindlichkeit zu sehen ist.


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19.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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https://eqs-news.com/?origin_id=09be168f-2305-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Newron Pharmaceuticals S.p.A.
                   via Antonio Meucci 3
                   20091 Bresso
                   Italien
   Telefon:        +39 02 610 3461
   Fax:            +39 02 610 34654
   E-Mail:         pr@newron.com
   Internet:       www.newron.com
   ISIN:           IT0004147952
   WKN:            A0LF18
   Börsen:         Freiverkehr in Düsseldorf (Primärmarkt); SIX
   EQS News ID:    2294008



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2294008 19.03.2026 CET/CEST

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