Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
08.02.2026 10:10

Was sich für Mieter und Vermieter ändern soll

Mietrecht

Berlin (dpa) - Dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) das Mietrecht reformieren will, ist schon seit einigen Wochen bekannt. Jetzt hat sie dafür einen konkreten Entwurf veröffentlicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was ist das Ziel der Reform?

Wer eine Wohnung sucht oder schon Mieter ist, soll vor hohen Mieten geschützt werden. Außerdem ist eine Regelung geplant, die verhindern soll, dass jemand, der die Miete für eine begrenzte Zeit nicht bezahlt, obdachlos wird. 

Wie soll das erreicht werden?

Erhält ein Mieter eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, wird diese unwirksam, wenn er oder eine öffentliche Stelle wie etwa das Jobcenter die gesamten Mietrückstände innerhalb einer zweimonatigen Frist nach Zustellung der Räumungsklage begleicht. Voraussetzung ist allerdings, dass es nicht innerhalb der zurückliegenden zwei Jahre schon einmal eine solche Schonfristzahlung gab. 

Vermieter verbinden fristlose Kündigungen oft hilfsweise mit einer ordentlichen Kündigung, um das Mietverhältnis trotz Nachzahlung zu beenden. Für diese soll künftig aber die gleiche Schonfristregelung gelten wie für die fristlose Kündigung. «Jede und jeder hat eine zweite Chance verdient», findet Hubig.

Wie funktioniert die Mietpreisbremse und was ändert sich da?

Wo die 2015 eingeführte Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent erhöht werden. Verstößt ein Vermieter gegen diese Regelung, kann der Mieter eine Reduzierung der Miethöhe fordern. Die Landesregierungen können Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt. 

Es gibt aber Ausnahmen. Zum Beispiel für Neubauwohnungen, grundlegend modernisierte Wohnung oder Kurzzeitmietverträge. Damit Kurzzeitmietverträge, die für Praktikanten oder Monteure durchaus sinnvoll sein können, nicht nur abgeschlossen werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen, soll es künftig eine gesetzliche Höchstgrenze von sechs Monaten für solche Verträge geben. 

Was ist mit der Indexmiete?

Bei der Indexmiete wird die Miethöhe an die Entwicklung der Verbraucherpreise gekoppelt. Anders als bei der Vergleichsmiete, die sich an der ortsüblichen Miete für vergleichbaren Wohnraum orientiert, muss der Vermieter eine Erhöhung nicht begründen. Justizministerin Hubig will Indexmietsteigerungen auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr begrenzen. Damit will sie verhindern, dass Mieterinnen und Mieter in Jahren, in denen die Preise insgesamt stark steigen, auch noch mit hohen Mieten belastet werden. 

Allerdings werden Mieter mit Indexmietverträgen nicht grundsätzlich schlechter gestellt als mit der Vergleichsmiete. Von daher ist die geplante Deckelung, die dazu führen könnte, dass weniger solcher Verträge abgeschlossen werden, für sie womöglich nicht nur von Vorteil. Denn es kann auch vorkommen, dass die ortsübliche Miete in einem plötzlich sehr beliebten Viertel über mehrere Jahre deutlich stärker steigt als der Verbraucherpreisindex.

Was soll sich bei möblierten Wohnungen ändern?

Die Mietpreisbremse orientiert sich an der Nettokaltmiete. Wenn eine Wohnung möbliert vermietet wird, ist oft nicht ganz klar, wie hier die Berechnung aussieht. In dem Entwurf steht dazu: «Bei der Bestimmung des Möblierungszuschlags ist der Anschaffungswert der Einrichtungsgegenstände und deren Abnutzungsgrad zu berücksichtigen.» Der Möblierungszuschlag soll künftig als angemessen gelten, wenn er bei voll ausgestattetem Wohnraum fünf Prozent der Nettokaltmiete nicht übersteigt.

Gibt es auch Verbesserungen für Vermieter?

Ja, wenn auch nicht viele. Nach geltendem Recht können nach einem vereinfachten Verfahren Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen mit Kosten von bis zu 10.000 Euro pro Wohnung durchgesetzt werden. Das sind typischerweise Maßnahmen wie das Verlegen neuer Fliesen oder ein Fenstertausch.

Die Wertgrenze für Erhöhungen nach diesem Verfahren, das für den Vermieter weniger bürokratischen Aufwand bedeutet, soll aufgrund der gestiegenen Kosten für solche Maßnahmen auf 20.000 Euro angehoben werden. Für Mieterinnen und Mieter hat das auch Vorteile, allerdings nur, wenn ihnen mehr Energieeffizienz oder eine modernere Ausstattung wichtiger sind als eine günstige Miete. 

Ab wann gelten die Änderungen? 

Das ist noch nicht klar. Zuerst muss über den Vorschlag im Bundeskabinett beraten werden. Dafür gibt es noch keinen Termin. Allerdings sind etliche Details des Entwurfs im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart. 

Sind danach noch weitere Reformen geplant?

Vielleicht. Eine von Hubig eingesetzte Kommission soll bis Ende des Jahres Vorschläge zur Verschärfung von Sanktionen bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse und Mietwucher erarbeiten. Bisher gilt: «Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.» Als unangemessen hoch gilt eine Miete, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   43 44 45 46 47    Berechnete Anzahl Nachrichten: 922     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
05.03.2026 06:00 EQS-Adhoc: Geschäftsabschluss 2025 (deutsch)
05.03.2026 05:50 Chinas Volkskongress beginnt - 15. Fünfjahresplan auf Agenda
05.03.2026 05:50 Ministerpräsidenten sprechen über Sicherheit in Zügen
05.03.2026 05:50 Erster deutscher Evakuierungsflug soll in Frankfurt landen
05.03.2026 05:50 Koalition will Bürgergeld-Reform beschließen
05.03.2026 05:50 Bundesbank voraussichtlich auch 2025 mit Verlust
05.03.2026 05:35 Pressestimme: 'Nürnberger Zeitung' zu Buy European-Plan
05.03.2026 05:35 Pressestimme: 'Frankfurter Rundschau' zu Merz-Besuch in den ...
05.03.2026 05:35 Pressestimme: 'Südwest Presse' zu Krieg im Iran
05.03.2026 05:35 Pressestimme: 'Handelsblatt' zu Irankrieg
05.03.2026 05:35 Pressestimme: 'Nürnberger Nachrichten' zu Merz/Trump
05.03.2026 05:35 Pressestimme: 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' zu Merz und T...
05.03.2026 05:35 Pressestimme: 'Volksstimme' zu Sender-Aus bei ARD und ZDF
05.03.2026 05:34 Pressestimme: 'Augsburger Allgemeine' zu Energiepreisen
05.03.2026 04:50 dpa-AFX KUNDEN-INFO: Impressum
05.03.2026 04:50 dpa-AFX KUNDEN-INFO: Finanzanalysen in den dpa-AFX Diensten
05.03.2026 04:30 Schnellere Daten und KI - Bahn plant bessere Reiseinfos
05.03.2026 04:30 Spitzt sich der Eier-Engpass vor Ostern zu?
05.03.2026 03:35 EQS-News: BYDFi bei der Crypto Expo Europe zur besten All-in...
05.03.2026 03:15 EQS-News: Apacer auf der embedded world 2026: Speicherlösun...
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
07.03.2026

SHENZHEN EXC LED TECHNOLOGY CO LTD
Geschäftsbericht

SHANDONG PHARMACEUTICAL GLASS
Geschäftsbericht

NSING TECHNOLOGIES INC
Geschäftsbericht

SHANDONG LINK SCIENCE & TECHNOLOGY CO LTD
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services