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06.01.2026 05:00

Brorhilker fordert Bundesprüfer gegen Milliardensteuerbetrug

Kampf gegen Finanzkriminalität

Frankfurt/Main (dpa) - Sie kosteten den deutschen Staat Milliarden, doch er hat nur einen Bruchteil davon zurückgeholt: Bei der Aufklärung von Steuerbetrug mit sogenannten Cum-Cum-Aktiendeals verlangt die frühere Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker mehr Einsatz der Politik. Nötig sei 2026 eine «gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. 

«Bei Cum-Cum sehen wir die gleichen Nebelkerzen, die es auch bei Cum-Ex gab und noch gibt», sagte die Vorständin des Vereins Finanzwende. «Das sei alles kein großes Problem, schwer zu ermitteln und angeblich gar nicht eindeutig illegal. Nichts davon stimmt.»

«Die Länder müssten Cum-Cum bei den Betriebsprüfungen priorisieren», forderte Brorhilker. «Gleichzeitig ist klar, dass sie diese Fälle nicht allein stemmen können». Deshalb müsse der Bund endlich die Bundesbetriebsprüfer in die Länder schicken. «Das ist unkompliziert, braucht kein neues Gesetz und keine langen Verfahren. Es ist allein eine Frage des politischen Willens.»

Steuerschaden von 28 Milliarden Euro

Brorhilker war bei der Staatsanwaltschaft Köln wichtigste Ermittlerin im Cum-Ex-Steuerskandal, bei dem Banken den deutschen Staat mit Hilfe illegaler Aktiendeals um geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro prellten. 2024 wechselte sie zu Finanzwende. 

Cum-Cum-Geschäfte gelten als großer Bruder der Cum-Ex-Deals. Dabei generierten Banken Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien. Aktien wurden kurz vor dem Dividendenstichtag vorübergehend an inländische Banken oder Fonds übertragen. Sie konnten sich die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen - anders als ausländische Anleger. Das Geld teilten die Beteiligten auf. 

Der Steuerschaden aus Cum-Cum-Deals liegt geschätzt bei 28,5 Milliarden Euro und damit mehr als doppelt so hoch wie bei Cum-Ex. Zurückgeholt wurden aber erst rund 227 Millionen Euro, hatte im vergangenen Juli eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen gezeigt. 

«Politische Arbeitsverweigerung»

Tendenziell seien Cum-Cum-Deals leichter aufzudecken als Cum-Ex-Geschäfte, meint Brorhilker. «Und die Illegalität hat der Bundesfinanzhof schon vor zehn Jahren feststellt.» Spätestens seit einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums 2021, das eine «klare Verwaltungsanweisung» gegeben habe, hätten die Länder aktiv werden müssen, kritisiert sie. «Dass das nicht passiert ist, ist politische Arbeitsverweigerung, die das Vertrauen in unseren Rechtsstaat erschüttern kann.» Die Bekämpfung von Finanzkriminalität scheitere nicht an fehlenden Gesetzen, sondern an fehlender Kontrolle.

Doch daran hakt es: Die Zahl der Betriebsprüfer in den Finanzverwaltungen ist der «Süddeutschen Zeitung» zufolge seit 2015 um fast zehn Prozent geschrumpft. Die Betriebsprüfungen gingen demnach sogar um 60 Prozent zurück. 

Aufarbeitung stockt

Auch sonst geht es nur schleppend voran bei der Aufarbeitung von Steuerbetrug: Während im Cum-Ex-Skandal einige Täter zu teils hohen Haftstrafen verurteilt wurden, darunter die Schlüsselfigur Hanno Berger, steht der erste Prozess wegen Cum-Cum-Deals noch aus.

Im März 2025 wurde eine erste Anklage gegen fünf Ex-Manager der Deutschen Pfandbriefbank zugelassen, doch einen Termin am zuständigen Landgericht Wiesbaden gibt es bisher nicht. 

Nach einer früheren Umfrage der Finanzaufsicht Bafin haben 54 Banken eingeräumt, an Cum-Cum-Deals beteiligt gewesen zu sein. Die Belastungen durch Rückforderungen aus den Geschäften summierten sich auf gut 4,6 Milliarden Euro. Finanzwende zufolge liefen die Deals bis mindestens 2016.



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